Selbst erstellte Anlagen ⇒ einfach erklärt

Als selbst erstellte Anlagen werden Gegenstände des Anlagevermögens bezeichnet, die vom erstellenden Unternehmen selbst verwendet werden. Diese Anlagen entstehen durch Eigenleistungen des Unternehmens und werden ebenfalls über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Selbst erstellte Anlagen – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zu selbst erstellte Anlagen
Definition

Eigenentwicklungen oder Eigenkonstruktionen eines Unternehmens

Bedeutung
  • Wichtige Ressourcen, die intern entwickelt werden, statt extern gekauft zu werden
Buchhaltung

Steuern

  • Können steuerlich abgeschrieben werden
  • Unterliegen spezifischen Regelungen

Selbst erstellte Anlagen

Selbst erstellte Anlagen sind Eigenentwicklungen oder Eigenkonstruktionen eines Unternehmens, die in der Buchhaltung spezielle Bewertungs- und Abschreibungsregeln unterliegen.

Selbst erstellte Anlagen: Definition

Selbst erstellte Anlagen sind Eigenentwicklungen oder Eigenkonstruktionen, die in einem Unternehmen hergestellt werden und einen bestimmten wirtschaftlichen Wert darstellen.

Erzeugt ein Unternehmen für seine eigene Verwendung eine Anlage, so ergeben sich im Rahmen dieses Erzeugungsprozesses zunächst verschiedene Aufwendungen (Löhne, Rohstoffe, Energie etc.), die wie alle anderen Aufwendungen auf den entsprechenden Aufwandskonten verbucht werden.

  • Nach Fertigstellung ist die Anlage mit ihren Herstellungskosten zu aktivieren, das heißt auf dem entsprechenden Anlagekonto im Soll zu verbuchen.

Durch die Habenbuchung auf dem Konto für aktivierte Eigenleistungen werden die auf den verschiedensten Konten verbuchten Aufwendungen neutralisiert, das heißt, sie wirken sich nicht mehr gewinnmindernd aus.

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Absetzung für Abnutzung (AfA)

Selbst erstellte Anlagen: Bilanz

Selbst erstellte Anlagen müssen in der Bilanz des Unternehmens erfasst werden. Hierbei sind einige wesentliche Punkte zu beachten:

  • Aktivierungspflicht: Selbst erstellte Anlagen dürfen aktiviert werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu zählt insbesondere die Möglichkeit der genauen Bewertung der Herstellungskosten sowie die Wahrscheinlichkeit zukünftiger wirtschaftlicher Vorteile.

  • Herstellungskosten: Die Herstellungskosten umfassen alle Aufwendungen, die zur Herstellung der Anlage notwendig waren, einschließlich direkter Material- und Fertigungskosten sowie anteiliger Gemeinkosten. Diese Kosten müssen klar dokumentiert und nachvollziehbar sein.

  • Abschreibungen: Selbst erstellte Anlagen unterliegen ebenfalls der Abschreibungspflicht. Die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlage und richtet sich nach den üblichen Abschreibungsmethoden wie linearer Abschreibung oder degressiver Abschreibung.

Steuerliche Aspekte

Auch steuerlich gibt es spezifische Regelungen für selbst erstellte Anlagen:

  • AfA (Absetzung für Abnutzung): Die Abschreibung für selbst erstellte Anlagen kann steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei gelten ähnliche Regelungen wie in der Buchhaltung, jedoch können steuerliche Sonderabschreibungen oder Förderungen zusätzlich in Anspruch genommen werden.

  • Dokumentationspflichten: Für die steuerliche Anerkennung der Abschreibung ist eine genaue Dokumentation der Herstellungskosten und der Abschreibungszeiträume erforderlich. Diese Unterlagen müssen für mögliche Prüfungen durch die Finanzbehörden bereitgehalten werden.

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Fragen und Antworten

Selbst erstellte Anlagen müssen gemäß den Buchhaltungsvorschriften aktiviert und mit den tatsächlichen Herstellungskosten bewertet werden. Diese Kosten werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.

Selbst erstellte Anlagen müssen genaue Herstellungskosten aufweisen können und es muss wahrscheinlich sein, dass zukünftige wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung der Anlage entstehen.

Quellen