Degressive Abschreibung bedeutet, dass die Abschreibungsbeträge für das betroffene Wirtschaftsgut von Jahr zu Jahr der Nutzungsdauer kleiner werden - daher wird auch von der fallenden Abschreibung gesprochen.
Die degressive AfA wurde als konjunkturfördernde Maßnahme alternativ zur etablierten und grundsätzlich gesetzlich vorgeschriebenen linearen AfA, im Zuge derer die Abschreibungsbeträge über die Nutzungsdauer gleich bleiben, für bestimmte Wirtschaftsgüter eingeführt.
Die degressive Abschreibung kann nur bei bestimmten Gütern angewendet werden, wobei die steuerliche Berücksichtigung bei Anwendung unabhängig von der Gewinnermittlungsart zusteht.