Lineare Abschreibung ⇒ einfach erklärt

Bei der linearen Abschreibung bleiben die Abschreibungsbeträge während der gesamten Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts gleich. Diese Art der steuerlichen Abschreibung ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen die am häufigsten angewendete.

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Lineare Abschreibung - auf einen Blick

Wissen kompakt zusammengefasst

  • Lineare Abschreibung ist die steuerliche Absetzmethode bei abnutzbarem Anlagevermögen im Zuge der Absetzung für Abnutzung (AfA), bei der die Abschreibungsbeträge über die Nutzungsdauer des betreffenden Wirtschaftsguts immer gleich bleiben.
  • Durch die steuerrechtlichen Bestimmungen ist die lineare Abschreibung auch die am häufigsten angewendete Abschreibungsmethode.
  • Der Anschaffungswert des Wirtschaftsguts wird dabei über die gesamte Nutzungsdauer gleichmäßig verteilt.
  • Am Ende der Nutzungsdauer ist somit der Wert des Wirtschaftsguts Null oder das Gut bleibt mit einem „Erinnerungseuro“ Restwert so lange im Unternehmen, bis es endgültig ausgeschieden wird.
  • Beim endgültigen Ausscheiden des Wirtschaftsguts wird dann auch der Erinnerungseuro abgeschrieben.

Lineare Abschreibung: Definition

Steuerrecht | Abschreibung von Wirtschaftsgütern


Wenn die Abschreibungsbeträge über die gesamte Nutzungsdauer hinweg konstant sind, liegt eine lineare Abschreibung vor.

Der Anschaffungswert wird auf die Nutzungsdauer - siehe AfA Tabelle Österreich -  gleichmäßig verteilt, am Ende der Nutzungsdauer wird der Wert Null bzw. der Erinnerungseuro erreicht. Ein eventueller Erinnerungseuro bleibt so lange in der Buchhaltung stehen, bis die Anlage ausscheidet. Dann wird auch der Erinnerungseuro abgeschrieben (direkt oder indirekt).

Durch das Steuerrecht wird die lineare Abschreibung zwingend vorgeschrieben. Durch die Bestimmungen in § 7 EStG ist sie in der Praxis daher das am häufigsten angewendete Abschreibungsverfahren.

Lineare Abschreibung: Berechnung

Abschreibungen | Methode


Die lineare Abschreibung kann auf zwei verschiedene Arten berechnet werden:

Formel für die Berechnung der linearen Abschreibung


1. Möglichkeit:

  • Abschreibungsbetrag = Anschaffungswert / Nutzungsdauer
     

2. Möglichkeit:

  • Abschreibungsbetrag = Anschaffungswert * Abschreibungssatz / 100

oder

  • Abschreibungssatz = 100 / Nutzungsdauer

Lineare Abschreibung: Erklärung

Steuerrecht | Abschreibung von Wirtschaftsgütern


Für den Beginn der Abschreibung ist nicht der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Anlageguts, sondern der Zeitpunkt seiner Inbetriebnahme maßgebend.

Wird das Wirtschaftsgut im Wirtschaftsjahr mehr als sechs Monate genutzt, dann ist der gesamte auf ein Jahr entfallende Betrag abzusetzen, sonst die Hälfte dieses Betrages.

Unterlassene Abschreibungen können nicht nachgeholt werden - das liegt am sogenannten Nachholverbot, aufgrund dem vergessene Abschreibungen in späteren Jahren nicht nachgeholt werden dürfen.

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