Wenn die Abschreibungsbeträge über die gesamte Nutzungsdauer hinweg konstant sind, liegt eine lineare Abschreibung vor.
Der Anschaffungswert wird auf die Nutzungsdauer - siehe AfA Tabelle Österreich - gleichmäßig verteilt, am Ende der Nutzungsdauer wird der Wert Null bzw. der Erinnerungseuro erreicht. Ein eventueller Erinnerungseuro bleibt so lange in der Buchhaltung stehen, bis die Anlage ausscheidet. Dann wird auch der Erinnerungseuro abgeschrieben (direkt oder indirekt).
Durch das Steuerrecht wird die lineare Abschreibung zwingend vorgeschrieben. Durch die Bestimmungen in § 7 EStG ist sie in der Praxis daher das am häufigsten angewendete Abschreibungsverfahren.