Anlagenverkauf ⇒ einfach erklärt
Im Zuge des Anlagenverkaufs wird eine Anlage, die zuvor vom Verkäufer selbst genutzt wurde, durch den Verkauf an einen Käufer aus dem Unternehmen ausgeschieden. Dadurch wird das Anlagevermögen des Unternehmens reduziert.
Zum Inhalt dieses Artikels
Anlagenverkauf – auf einen Blick
Definition |
Verkauf von Anlagevermögen wie Maschinen, Fahrzeuge oder Immobilien durch ein Unternehmen |
Gründe |
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Buchhaltung |
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Steuer |
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Anlagenverkauf: Definition
Anlagen, auch als Sachanlagen bezeichnet, umfassen langlebige Wirtschaftsgüter wie Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge und Büroausstattung, die für die Geschäftstätigkeit genutzt werden.
- Der Verkauf solcher Anlagen kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, etwa aufgrund von Modernisierungen, Stilllegung von Geschäftsbereichen oder der Liquiditätsbeschaffung.
Ein Anlagenverkauf stellt die Übertragung des Eigentums an einer Anlage gegen Entgelt dar. Dieser Vorgang hat buchhalterische Auswirkungen, da sowohl der Buchwert der veräußerten Anlage als auch der erzielte Verkaufserlös verbucht werden müssen.
- Der Buchwert ist der Wert, zu dem die Anlage nach Abschreibungen in den Büchern steht, während der Verkaufserlös der tatsächlich erzielte Betrag ist.
Anlagenverkauf: Verbuchung
Beim Verkauf einer Anlage, muss der Verkäufer den Geldbetrag, also den Verkaufserlös einbuchen und die Anlage ausbuchen.
- Die Anlage scheidet somit aus dem Unternehmen aus.
Anlagenverkäufe stellen umsatzsteuerrechtlich sogenannte Hilfsgeschäfte dar, weil sie neben den eigentlichen Geschäften (Grundgeschäften) im Rahmen des Unternehmens getätigt werden.
- Auch der Erlös aus diesen Hilfsgeschäften ist steuerbar und unterliegt in der Regel dem Steuersatz von 20 Prozent.
Erlöse aus dem Verkauf von Pkws, Kombis oder Krafträdern unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
- Die Anlage muss auch aus dem Betriebsvermögen ausgebucht werden.
Da jedoch der Buchwert der Anlage zum Zeitpunkt des Ausscheidens dieser maßgebend ist, muss vorerst die Anlage direkt oder indirekt abgeschrieben werden.
- Zuletzt wird der Gewinn bzw. der Verlust aus dem Anlagenverkauf ermittelt, indem der Saldo zwischen Erlös und Buchwert der Anlage ermittelt und entsprechend verbucht wird.
Beispiel
Die Verbuchung des Anlagenverkaufs erfolgt in mehreren Schritten.
- Zunächst wird der Buchwert der Anlage ausgebucht. Dies geschieht durch eine Buchung, die den Buchwert von den Aktivkonten auf ein Aufwandskonto überträgt.
Beispiel: Bei einem Fahrzeug mit einem Buchwert von 10.000 Euro lautet die Buchung:
- Sachkonto Fahrzeug (Aktivkonto) an Fahrzeugverkauf (Aufwandskonto) 10.000 Euro.
Im nächsten Schritt wird der Verkaufserlös erfasst. Dieser wird auf ein Erlöskonto gebucht. Hat das Unternehmen das Fahrzeug für 12.000 Euro verkauft, lautet die Buchung:
- Bank (Aktivkonto) an Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen (Ertragskonto) 12.000 Euro.
Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkaufserlös stellt den Gewinn oder Verlust aus dem Anlagenverkauf dar.
- In diesem Beispiel ergibt sich ein Gewinn von 2.000 Euro, der als „sonstiger betrieblicher Ertrag“ erfasst wird. Bei einem Verlust wäre es entsprechend ein „sonstiger betrieblicher Aufwand“.
Weitere Details rund um die Abschreibung und die Vorgehensweise finden Sie direkt hier:
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Fragen und Antworten
Was versteht man unter einem Anlagenverkauf?
Ein Anlagenverkauf bezeichnet den Prozess, bei dem ein Unternehmen langlebige Vermögenswerte, die für seine Geschäftstätigkeit genutzt werden, an anderen Parteien verkauft.
- Diese Vermögenswerte, auch als Anlagen oder Sachanlagen bezeichnet, können verschiedene Formen annehmen, darunter Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge oder Büroausstattung.
Im Zuge des Anlagenverkaufs wird die betreffende Anlage aus dem Anlagenverzeichnis des Unternehmens ausgeschieden und das Anlagevermögen des Unternehmens wird dadurch reduziert.
Was muss bei der Buchhaltung eines Anlagenverkaufs beachtet werden?
Beim Anlagenverkauf müssen der Buchwert der veräußerten Anlage und der erzielte Verkaufserlös verbucht werden.
- Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkaufserlös stellt den Gewinn oder Verlust aus dem Anlagenverkauf dar.
Quellen
- Gesamte Rechtsvorschrift für Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS