Betriebseinkünfte | Verrechnung negativer und positiver Einkünfte
Verluste sind negative Einkünfte und vermindern grundsätzlich die Bemessungsgrundlage. Sofern diese außerhalb der relevanten Einkunftsarten (z.B. in Form von Spielverlust, Verlust von Privatvermögen) oder im Rahmen einer Liebhaberei (das sind Betätigungen, die nicht darauf ausgerichtet sind, ein positives - sprich gewinnbringendes - Gesamtergebnis innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes einzubringen) anfallen, sind sie einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.
Verlustausgleich bei steuerrechtlich relevanten Einkünften
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Horizontaler Verlustausgleich:
Unter horizontalem Verlustausgleich versteht man die Aufrechnung bzw. Verrechnung von positiven mit negativen Einkünften innerhalb der jeweiligen Einkunftsart. -
Vertikaler Verlustausgleich:
Verbleibt nach Vornahme des horizontalen Verlustausgleichs bei einer Einkunftsart ein Verlust bestehen, so wird dieser im Rahmen des vertikalen Verlustausgleichs mit den positiven Ergebnissen anderer Einkunftsarten ausgeglichen. Sind in einer Einkunftsart begünstigte Einkünfte enthalten, erfolgt der vertikale Verlustausgleich zunächst mit Einkunftsarten ohne begünstigte Einkünfte.