Entnahme betrieblicher Mittel für private Zwecke
Im unternehmerischen Alltag von Personenunternehmen, genauer den Inhabern von Einzelunternehmen sowie Gesellschaftern von Personengesellschaften, ist es nicht ungewöhnlich, dass Mittel aus dem Betriebsvermögen zur privaten Verwendung entnommen werden.
Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften (z.B. OG, KG) stellen solche Privatentnahmen, auch finanzieller Natur, kein Problem dar - sofern sie korrekt verbucht werden. Wird eine Privatentnahme nicht den Bestimmungen entsprechend verbucht, droht Ungemach mit dem Finanzamt.
Bei Kapitalgesellschaften hingegen ist diese Art der Entnahme von Betriebsmittel nicht vorgesehen - Gesellschafter von Unternehmensformen wie GmbH oder AG sollen keinen privaten Zugang zum Betriebsvermögen haben, für deren Entlohnung sind regelmäßige Gewinnausschüttungen vorgsehen.