Steuerbare Umsätze

Was sind steuerbare Umsätze?

Steuerbare Umsätze sind solche, die aufgrund der Bestimmungen zur Umsatzbesteuerung auch besteuert werden können. Die Umsatzsteuer ist eine typische Verkehrssteuer, mit der bestimmte wirtschaftliche Vorgänge besteuert werden.
Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen nicht steuerbaren und steuerbaren Umsätzen. Während nicht steuerbare Umsätze steuerfrei bleiben, können steuerbare je nach Art ihrer Erzielung steuerpflichtig oder steuerfrei sein.

Grundlagen | Umsatzbesteuerung

Die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen angewendet. Die Bestimmungen zur Umsatzbesteuerung bilden die Grundlage für die steuerfreien sowie die besteuerten Umsätze.

Steuerbare Umsätze: Definition

Umsatzsteuergesetz | Bestimmungen


Steuerbare Umsätze - das sind Umsätze, die grundsätzlich besteuert werden können - sind anhand der Bestimmungen der Umsatzsteuergesetzgebung in Österreich:

  1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

  2. Der Eigenverbrauch im Inland.

  3. Die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandesgebiet in das Inland.

Lieferung bedeutet die Übertragung eines Gegenstandes. Das ist zum Beispiel der Verkauf von Waren, Erzeugnissen, Anlagegütern, etc.

Sonstige Leistungen sind zum Beispiel das Putzen eines Anzuges durch eine Putzerei, die Leistungen eines Rechtsanwaltes und die Vermietung und Verpachtung von Geschäftsräumen.

Ein sogenannter Eigenverbrauch liegt vor, wenn der Unternehmer Gegenstände aus seinem Unternehmen für private Zwecke entnimmt oder verwendet.

Eine Einfuhr liegt vor, wenn ein Gegenstand aus einem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt. Diese Einfuhr unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer.

Zu beachten: Einfuhr aus einem Drittlandsgebiet bedeutet konkret, dass es sich um eine Einfuhr aus einem Gebiet handelt, das:

  • zu keinem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gehört (mit Ausnahme von Monaco und der Insel Man), oder
  • außerhalb des zollrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen EU-Raumes liegt, bzw.
  • einem Gebiet, das umsatzsteuerrechtlich aus dem Unionsgebiet (EU-Raum) ausgenommen ist (z.B. Kanarische Inseln, Berg Athos, überseeische franz. Departements).

Steuerbare Umsätze sind entweder steuerpflichtig oder steuerfrei.

Steuerpflichtige Umsätze: Unterscheidung

Umsatzsteuergesetz | Abgrenzung steuerpflichtige Umsätze


Ein steuerbarer Umsatz ist immer dann steuerpflichtig, wenn auf ihn kein im Umsatzsteuergesetz genannter Befreiungsgrund zutrifft.

Diese Steuerbefreiungen und dabei zu erfüllenden Bedingungen regelt § 6 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG).

Das bedeutet: Tätigen Sie einen Umsatz, der nicht von Bestimmungen dieses Paragrafen des UStG erfasst ist oder Bedingungen dazu nicht erfüllt, dann handelt es sich um einen steuerpflichtigen Umsatz und Sie müssen dafür entsprechend Umsatzsteuer entrichten.

Die Details zu den nicht steuerbaren Umsätzen finden Sie direkt hier:

Weiterlesen zu: Steuerfreie Umsätze

Tipp

Wie Sie in FreeFinance eine UVA und Umsatzsteuermeldung komfortabel und automatisiert erstellen, zeigen wir Ihnen in diesem Tutorial-Video.

Online-Buchhaltung für alle Branchen

Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Die Basis einer möglichst genauen Unternehmensbewertung bildet eine solide Buchhaltung. Mit FreeFinance können Sie Ihren Unternehmensgewinn berechnen und daraus die Eigenkapitalrentabilität ableiten.

Siehe auch

Quellen