Wenn ein Gegenstand oder ein Produkt von einem sogenannten Drittland, also einem Staat außerhalb der Europäischen Union, nach Österreich eingeführt wird, fällt neben den etwaigen Zollabgaben auch die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an.
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Die EUSt ist eine Umsatzsteuer, die auf die Einfuhr von Produkten und Gegenständen aus Drittstaatengebiet in die EU erhoben wird, daher wird umgangssprachlich auch von der Einfuhrsteuer gesprochen.
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Die Steuer zielt auf den Vorgang der Warenlieferung aus Drittländern in die EU, also den Import von Gegenständen, ab.
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Dies dient dazu, die steuerliche Gleichbehandlung zwischen importierten und im Inland erworbenen Waren zu gewährleisten.