Schuldner ⇒ einfach erklärt
Als Schuldner werden jene natürlichen oder juristischen Personen bezeichnet, gegen die sich der Anspruch eines Gläubigers richtet. Der Gläubiger hat dabei offene Geldforderungen gegenüber dem Schuldner.
Zum Inhalt dieses Artikels
Schuldner – auf einen Blick
Definition: | Eine Person oder Unternehmen, das eine Schuld oder Verpflichtung gegenüber einem Gläubiger hat |
Schuldner: |
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Gläubiger: |
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Rechtliche Konsequenzen: |
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Schuldner: Übersicht
In einem sogenannten Schuldverhältnis können sich natürliche Personen (z.B. Privatpersonen in der Rolle als Kundschaft) und juristische Personen (z.B. geschäftliche Personen/Unternehmen in ihrer Rolle als Leistungs- oder Lieferungserbringer im Kundenauftrag) befinden.
- Schuldner - private als auch geschäftliche - sind somit rechtliche Personen, die sich in einem Schuldverhältnis, mit einem Gläubiger befinden.
In der Praxis bedeutet das, dass der Schuldner eine Verbindlichkeit aus Dienstleistungen oder Lieferungen hat, die vom Gläubiger erbracht und ausgeführt werden.
- Dadurch ist der Schuldner verpflichtet, die Verbindlichkeit (Schuld) zu begleichen.
Der Gläubiger wird auch als Kreditor bezeichnet. Er gibt sozusagen in Form von Leistung oder Lieferung einen Kredit, der zu begleichen ist.
- In diesem vertraglichen Verhältnis stehen Schuldner in einer Leistungspflicht gegenüber dem Gläubiger.
Der Schuldner muss den jeweiligen Gläubigern gegenüber dieser Verpflichtung nachkommen, um das Vertragsverhältnis zu erfüllen und dadurch das existierende Schuldverhältnis aufzulösen.
Schuldverhältnis: Rechtliche Aspekte
Um ein Schuldverhältnis aufzulösen, ist es nicht ausreichend, wenn alles zur Erbringung der dafür vorgesehenen Leistung unternommen wird.
Diese Unternehmung und Bemühung zur Auflösung des Schuldverhältnisses ist eine reine Leistungshandlung, deren (erwartetes) Ergebnis noch nicht daraus hervorgeht.
- Gläubigern (Kreditoren) steht nicht nur die Leistungshandlung zum Auflösen des Schuldverhältnisses zu, sondern auch der Leistungserfolg, der schlussendlich das Schuldverhältnis beendet.
In der Praxis bedeutet das, dass die Schuld und damit die Verbindlichkeiten erst dann erlöschen, wenn dieser Leistungserfolg als Ergebnis der Leistungshandlung eintritt.
- Erst mit diesem Zeitpunkt kann das Schuldverhältnis als aufgelöst und die Verbindlichkeit bzw. Forderung als erfüllt angesehen werden.
Wichtig ist dabei auch, dass die gemäß dem Vertragsverhältnis richtige Leistung am richtigen Ort und zur vereinbarten Zeit vollständig erbracht wird.
In der Praxis heißt das, dass nach korrekter Leistungs- oder Warenlieferung durch den Gläubiger, die vollständige Rechnungssumme zum ausgewiesenen Zahlungsziel, also Stichtag der Rechnungsfälligkeit, durch den Schuldner bezahlt ist.
- Damit ist die Schuld beglichen und die Forderung ordnungsgemäß erfüllt.
Gesetzliche Grundlagen für das Schuldverhältnis:
- Die gesamten Bestimmungen für das Schuldverhältnis (Schuldner und Gläubiger) sind in den Paragrafen 894 bis 1296 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ausgeführt.
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Fragen und Antworten
Was ist ein Schuldner?
Ein Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Schuld oder finanzielle Verpflichtung gegenüber einem Gläubiger hat.
- Beispiele für Schuldner sind Einzelpersonen, die Kredite aufnehmen, Unternehmen, die Schulden durch Anleihen aufnehmen, oder Personen, die Waren oder Dienstleistungen auf Kredit kaufen.
Ein Schuldner ist verpflichtet, die vereinbarten Zahlungen termingerecht zu leisten oder die festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen, wie beispielsweise die Rückzahlung eines Darlehens oder die Begleichung von offenen Rechnungen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger?
Der Schuldner ist die Person oder das Unternehmen, das Geld oder Leistungen schuldet, während der Gläubiger die Person oder das Unternehmen ist, dem diese Schulden geschuldet werden.
- Wenn ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Mahnungen, Inkassoverfahren oder gerichtlichen Schritten, abhängig von der Art der Verpflichtung.
Der Gläubiger hat demnach das Recht, die geschuldeten Beträge einzufordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um ihre Forderungen durchzusetzen.
Quellen
-
Gesamte Rechtsvorschrift für Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS