Quittung ⇒ einfach erklärt
Eine Quittung ist ein Beleg, mit dem der Erhalt einer Dienstleistung oder einer Lieferung bestätigt wird. Die Quittung fungiert auch als Zahlungsbeleg für die entsprechende Leistung oder Lieferung sowie als Beleg für die Buchhaltung.
Zum Inhalt dieses Artikels
Quittung – auf einen Blick
Definition: | Eine schriftliche Bestätigung für den Erhalt von Geld, Waren oder Dienstleistungen |
Zweck: |
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Quittung: Definition
Eine Quittung ist ein Beleg und dient daher als Empfangsbestätigung für den Erhalt von Leistungen oder Lieferungen.
Dabei hat die Quittung auch die Funktion eines Zahlungsnachweises, durch den die erfolgte Bezahlung für die entsprechende Leistung oder Lieferung bestätigt wird.
- Im Kontext von Einkäufen hat man somit einen Nachweis für den Erwerb von bestimmten Leistungen oder Gütern.
In der Buchhaltung bzw. aus Unternehmenssicht ergibt sich hier eine zusätzliche Relevanz der Quittung.
- Insbesondere spielt hier die Quittung bei der Erstellung des Inventars in Bezug auf Belege, die eine finanzielle Transaktion repräsentieren, eine wichtige Rolle.
Funktion in der Praxis
In der alltäglichen Praxis kommen Quittungen vorwiegend im Zuge von Barzahlungen vor und begegnen uns in diesem Kontext am häufigsten.
Im Gegensatz zur Bezahlung von Leistungen oder Lieferungen durch Überweisung kann bei der Barzahlung ebendiese erfolgte Zahlung nicht ausschließlich anhand eines Kontoauszugs belegt werden.
- Daher hat auch hierbei die Quittung ihre Funktion des Beweisstückes als Beleg und Bestätigung für die (bereits erfolgte) Bezahlung einer Leistung oder Lieferung.
Gemäß § 1426 ABGB, ist ein Gläubiger (Leistungs- oder Lieferungserbringer) zur Ausstellung einer Quittung auf Verlangen des Kunden verpflichtet.
- Daher ist es sinnvoll, eine erfolgte Zahlung durch Ausstellen einer entsprechenden Quittung bestätigen zu lassen.
Die erfolgte Zahlung kann damit gegenüber dem Gläubiger oder beispielsweise dem Finanzamt eindeutig nachgewiesen werden.
Gesetzliche Grundlagen für die Quittung:
- Die gesamten Bestimmungen für Quittungen (Belege) sind in den Paragrafen 1426 bis 1430 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ausgeführt.
Formvorschriften & Pflichtangaben
Im Gegensatz zu Geschäftsdokumenten wie Rechnungen müssen auf Quittungen nicht ganz so viele Pflichtangaben angeführt sein.
Die grundlegenden Daten zum Bezahlvorgang, der einer Quittung zugrunde liegt, müssen dennoch ausgewiesen werden, um die Bezahlung einwandfrei zuordnen zu können:
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Name des Quittungsempfängers (=zahlender Kunde)
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Ausstellungsdatum und -ort der Quittung
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Art und Menge des Produkts/Dienstleistung, das bezahlt wurde
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Ausweisen von Steuerbetrag und Steuersatz (sprich je nach Umsatzsteuersatz mit 10, 13 oder 20 Prozent)
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Preis (brutto) der Leistung oder Ware in Zahlen und Worten
Zu beachten:
Weil eine Quittung in Form und Inhalt deutlich knapper und weniger detailliert als eine ordnungsgemäße Rechnung ist, deren Formvorschriften und Angaben an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft sind, kann eine Quittung das Ausstellen bzw. Erlangen einer ordnungsgemäßen Rechnung nicht ersetzen!
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Fragen und Antworten
Was ist eine Quittung?
Eine Quittung ist eine schriftliche Bestätigung dafür, dass ein bestimmter Artikel oder Geldbetrag als Bezahlung für Waren oder Dienstleistungen erhalten wurde.
- Eine Quittung dient daher als Nachweis für eine erfolgte Zahlung und ist für Käufer und Verkäufer gleichermaßen wichtig.
Sie hilft dabei, Transaktionen zu verfolgen, dient als Aufzeichnung für finanzielle Zwecke und kann für Rückgaben oder Garantieansprüche verwendet werden.
Ist eine Quittung dasselbe wie eine Rechnung?
Nein, eine Quittung und eine Rechnung sind unterschiedlich.
- Eine Rechnung ist eine Zahlungsaufforderung, die vom Verkäufer vor der Zahlung ausgestellt wird, während eine Quittung eine Bestätigung nach Erhalt der Zahlung ist.
Eine Quittung enthält in der Regel Details wie das Datum, eine Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, den gezahlten Betrag, die Namen und Unterschriften sowohl des Zahlenden als auch des Empfängers sowie etwaige Steuerinformationen.
- Eine ordnungsgemäße Rechnung hingegen ist an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft und enthält mehr Details als eine Quittung.
Eine Quittung kann jedoch das Ausstellen bzw. Erlangen einer ordnungsgemäßen Rechnung nicht ersetzen!
Quellen
-
Gesamte Rechtsvorschrift für Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS