In Sachen unternehmerischer Rechnungslegung kommt es bei auszustellenden Rechnungen auch auf die Art und den Umfang des jeweils vorliegenden Geschäftsfalls an.
- Für die unterschiedlichen Anlässe gibt es in der Fakturierung des Unternehmens auch unterschiedliche Rechnungsarten, die jeweils in bestimmten Fällen zum Einsatz kommen.
- Die gesetzlichen Formvorschriften und Pflichtangaben für die Rechnungsstellung gelten dabei für alle Rechnungsarten.
Die unterschiedlichen Rechnungen, die das Unternehmen je nach Anlass auszustellen hat, lassen sich in die im Folgenden beschriebenen sieben die Rechnungsarten unterscheiden: