Bei einer Gutschrift handelt es sich steuerrechtlich gesehen um eine Rechnung. Allerdings hat die Gutschrift eine Besonderheit: Sie wird nicht vom Leistungserbringer, sondern vom Leistungsempfänger ausgestellt. Definiert wird die Gutschrift in § 11 Abs. 7 UStG.
- In der Praxis bedeutet das, dass durch eine Gutschrift jemand eine Zahlung erhält, ohne dafür eine Rechnung ausgestellt zu haben.
Bei der Erstellung von Gutschriften kann man grundsätzlich gleich vorgehen, wie bei der normalen Rechnungserstellung. Auf welche Besonderheiten man darüber hinaus achten muss, wird weiter unten im Kapitel „Pflichtangaben bei Gutschriften“ erklärt.
Klassischerweise findet eine Gutschrift Verwendung in der Provisionsabrechnung im Vertrieb oder auch bei der monatlichen Abrechnung im Falle der Zusammenarbeit mit einem Freelancer oder Freiberufler.