Umsatzsteuergesetz | Bestimmungen
Nicht alle Umsätze müssen besteuert werden: Das österreichische Umsatzsteuergesetz sieht für bestimmte Umsätze Befreiungsgründe vor, im Zuge derer bei Erfüllung der jeweiligen damit verbundenen Bedingungen je nach Art des Umsatzes die Steuerfreiheit gewährt wird - und somit keine Umsatzsteuer zu entrichten ist.
Die Bestimmungen zu den steuerfreien Umsätzen sind in § 6 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) festgeschrieben.