Rechnungslegung | Buchhaltung
Wenn ein Unternehmen gemäß den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes rechnungslegungspflichtig ist, muss es für erbrachte Leistungen oder Lieferungen auch entsprechende Rechnungen an die jeweilige Kundschaft ausstellen. Diese Rechnungen sind aus Sicht des leistenden oder liefernden Unternehmens sogenannte Ausgangsrechnungen - sie gehen vom Unternehmen aus, weil das Unternehmen für erbrachte Leistung der Kundschaft eine entprechende Geldsumme in Rechnung stellt.
Die Rechnungslegungspflicht ist an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft. Erbringt beispielsweise ein Unternehmen für ein anderes Unternehmem eine Leistung oder Lieferung, so muss eine Rechnung ausgestellt werden. Das ist ebenso der Fall, wenn Dienstleistungen in Verbindung mit einem Grundstück an Privatpersonen erbracht werden.
Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass eine Rechnung ausgestellt werden kann oder muss.
Liegt die Verpflichtung zur Rechnungslegung vor, so muss dieser innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des betreffenden Umsatzes (sprich der Leistung oder Lieferung, die anhand der Rechnung ausgewiesen und verrechnet wird) nachgekommen werden!