Erbringt ein Unternehmen eine Lieferung oder Leistung, muss eine Rechnung ausgestellt werden. Liegt die Verpflichtung zum Schreiben von Rechnungen vor, so muss dem innerhalb von sechs Monaten nachgekommen werden.
In aller Regel können Sie also davon ausgehen, dass Sie eine Rechnung schreiben müssen.
Die Pflichtangaben einer Rechnung in Österreich richten sich nach der Höhe des Rechnungsbetrags:
Bei Kleinbetragsrechnungen mit einem Rechnungsbetrag bis 400 Euro inkl. Umsatzsteuer (USt) gibt es vereinfachte Vorschriften.
Bei Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag über 400 und bis 10.000 Euro müssen die gesetzlichen Pflichtangaben auf der Rechnung angegeben werden, damit diese auch vom Finanzamt akzeptiert wird.