Kostenvoranschlag: Vorlage, gesetzliche Grundlagen & Beispiele

Ein Kostenvoranschlag gibt frühzeitig einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Kosten eines Auftrags oder einer Dienstleistung. Er unterstützt dabei, finanzielle Aufwendungen realistisch einzuschätzen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

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Kostenvoranschlag - auf einen Blick

Was ist ein Kostenvoranschlag?Als vorläufige Kostenschätzung eines Unternehmens verschafft der Kostenvoranschlag Kunden vor Auftragsbeginn einen Überblick über die voraussichtlichen Ausgaben.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten für einen Kostenvoranschlag?Der Kostenvoranschlag ist im ABGB (§§ 1170a und 1170b) geregelt und betrifft insbesondere Verbindlichkeit, Kostenüberschreitungen sowie die Vergütung der Erstellung.
Welche Pflichtangaben muss ein Kostenvoranschlag enthalten?Zu den Pflichtangaben eines Kostenvoranschlags zählen die Kontaktdaten, eine eindeutige Nummer, das Datum, die Leistungsbeschreibung sowie die geschätzten Arbeits- und Materialkosten und die Gültigkeitsdauer.
Worin unterscheidet sich der Kostenvoranschlag vom Angebot, Pauschalpreis und Schätzungsanschlag?Während der Kostenvoranschlag der Kostenplanung dient, ist das Angebot auf den Vertragsabschluss ausgerichtet, der Pauschalpreis fix vereinbart und der Schätzungsanschlag eine grobe Kostenschätzung.
Was ist der Unterschied zwischen einem verbindlichen und einem unverbindlichen Kostenvoranschlag?Ein verbindlicher Kostenvoranschlag legt einen fixen Höchstpreis fest, während ein unverbindlicher nur eine Kostenschätzung darstellt, die bei Abweichungen angepasst werden kann.
Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche oder verbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine geplante Leistung oder ein Projekt. Er gibt Kunden vorab einen Überblick über die zu erwartenden Ausgaben und dient als Grundlage für die Entscheidungsfindung sowie die Budgetplanung.

Kostenvoranschlag Vorlage kostenloser Download

  • Zweck: Die Vorlage unterstützt Sie dabei, die voraussichtlichen Kosten eines Auftrags übersichtlich und nachvollziehbar darzustellen.
  • Format: Das Muster steht als bearbeitbare Word-Datei zum kostenlosen Download bereit und kann sofort verwendet werden.
  • Aufbau: Dank der klaren Struktur lassen sich alle relevanten Angaben einfach erfassen und übersichtlich darstellen.
  • Inhalt: Die Vorlage enthält alle wesentlichen Bestandteile eines Kostenvoranschlags, darunter Leistungsbeschreibung, Arbeits- und Materialkosten sowie die geschätzten Gesamtkosten.
  • Einsatz: Das Muster kann flexibel an verschiedene Branchen, Dienstleistungen und Projekte angepasst werden.
  • Nutzen Sie die kostenlose Word-Vorlage, um Kostenvoranschläge schnell, professionell und transparent zu erstellen. Öffnen Sie die Datei, ergänzen Sie die erforderlichen Angaben und versenden Sie den fertigen Kostenvoranschlag direkt an Ihre Kunden.
Kostenvoranschlag Vorlage: Download

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist eine vorläufige Berechnung der voraussichtlichen Kosten für eine Dienstleistung oder einen Auftrag.

  • Er wird von einem Unternehmen erstellt, damit Kunden bereits vor Beginn der Arbeiten einen Überblick über die zu erwartenden Ausgaben erhalten.
  • Dabei werden Kosten für Material, Arbeitszeit, Reparaturen und weitere Leistungen geschätzt.
  • Ein Kostenvoranschlag bietet eine Orientierungshilfe und wird häufig bei größeren oder aufwendigeren Projekten verwendet.
  • Kostenvoranschläge werden z.B. häufig für Bau- und Renovierungsprojekte benötigt.

Praxisbeispiel zum Kostenvoranschlag im Handwerk: Ein Kunde hat einen Termin mit einem Dienstleister, weil sein Badezimmer renoviert werden soll. Vor Beginn der Arbeiten erstellt der Handwerker einen Kostenvoranschlag mit den voraussichtlichen Arbeitskosten und Materialkosten. Der Kostenvoranschlag hilft bei der Entscheidung, ob der Auftrag erteilt werden soll.

Rechtsgrundlage zu Kostenvoranschlägen

Die gesetzlichen Regelungen zum Kostenvoranschlag sind in Österreich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere in den §§ 1170a und 1170b ABGB, festgelegt. Die Bestimmungen regeln unter anderem die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlags, eine allfällige Überschreitung der veranschlagten Kosten sowie die Vergütung für dessen Erstellung.

Vergütungspflicht und Entgeltlichkeit eines Kostenvoranschlags

  • Die Erstellung eines Kostenvoranschlags kann sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich erfolgen.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt er im Zweifel als unentgeltlich, es sei denn, nach den Umständen oder der Verkehrsübung ist ein Entgelt üblich.
  • Soll für die Erstellung eines Kostenvoranschlags eine Gebühr verrechnet werden, sollte dies vorab ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart werden.

Ablehnung und Gültigkeit eines Kostenvoranschlags

  • Ein Kostenvoranschlag stellt grundsätzlich ein Angebot dar. Der Kunde ist nicht verpflichtet, dieses anzunehmen, und kann sich gegen die Beauftragung entscheiden.
  • Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich, eine Ablehnung des Angebots schriftlich mitzuteilen.
  • Ebenso sollte der Kostenvoranschlag eine Gültigkeitsdauer enthalten sowie klar ausweisen, ob für seine Erstellung Kosten anfallen.

Praxiserfahrungen zeigen: Die Regelung zu Kostenvoranschlägen ist je nach Branche unterschiedlich. Besonders kleine Unternehmer oder Selbstständige berichten, dass man sich überlegen sollte, für Kostenvoranschläge Geld zu verlangen, da dies beim Vertrieb Kunden abschrecken kann.

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Kostenvoranschlag: Pflichtangaben und Aufbau

Für eine nachvollziehbare Kostenübersicht ist es erforderlich, dass ein Kostenvoranschlag sämtliche relevanten Informationen enthält.

Zu den inhaltlichen Anforderungen gehören:

  • Vollständige Kontaktdaten des Auftraggebers und des Unternehmens (Name und Anschrift)
  • Eindeutige Nummer zur Identifizierung des Kostenvoranschlags
  • Ausstellungsdatum des Kostenvoranschlags
  • Klare Kennzeichnung des Dokuments als „Kostenvoranschlag“
  • Beschreibung der geplanten Arbeiten sowie des vorgesehenen Leistungsumfangs
  • Schätzung des erforderlichen Arbeitsaufwands, beispielsweise in Stunden
  • Voraussichtliche Materialkosten einschließlich der benötigten Ersatzteile oder Materialien
  • Angabe der Gültigkeitsdauer, bis zu der die angebotenen Preise und Konditionen gelten

Ein Kostenvoranschlag stellt weiterhin nur eine Preisschätzung dar. Trotzdem erhalten Kunden eine detaillierte Übersicht der geplanten Leistungen, um die möglichen Kosten eines Projekts besser einschätzen zu können. In Österreich sind Endpreise stets inklusive Umsatzsteuer auszuweisen.

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Abgrenzung des Kostenvoranschlags zum Angebot, Pauschalpreis und Schätzungsanschlag

Ein Kostenvoranschlag ermöglicht es, die voraussichtlichen Kosten einer geplanten Leistung möglichst genau abzuschätzen. Im Alltag wird er jedoch häufig mit dem Angebot, dem Pauschalpreis oder dem Schätzungsanschlag gleichgesetzt, obwohl diese Begriffe unterschiedliche Funktionen und rechtliche Bedeutungen haben.

Der Kostenvoranschlag ist in erster Linie ein Instrument zur Kostenorientierung und Planung. Ein Angebot hingegen zielt direkt auf den Abschluss eines Vertrags ab und enthält bereits die verbindlichen Bedingungen für Leistung und Preis. Beim Pauschalpreis wird ein fixer Gesamtbetrag vereinbart, der unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand gilt. Der Schätzungsanschlag stellt dagegen lediglich eine grobe und unverbindliche Kosteneinschätzung dar.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zusammen:

BegriffZweckVerbindlichkeitBesonderheit
KostenvoranschlagAbschätzung der voraussichtlichen Kosten als EntscheidungsgrundlageIn der Regel unverbindlichDetaillierte Kalkulation vor Auftragsvergabe
Angebot (Offert)Grundlage für den Abschluss eines VertragsGrundsätzlich verbindlich nach AnnahmeEnthält konkrete Leistungen und Preise
PauschalpreisFestlegung eines fixen Gesamtpreises für eine LeistungVerbindlichUnabhängig vom tatsächlichen Aufwand
SchätzungsanschlagErste, grobe Orientierung über mögliche KostenUnverbindlichSehr überschlägige Kostenschätzung

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Unverbindlicher und verbindlicher Kostenvoranschlag: Unterschiede einfach erklärt

Die Frage, ob ein Kostenvoranschlag verbindlich oder unverbindlich ist, richtet sich nach der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

  • Die rechtliche Verbindlichkeit eines Kostenvoranschlags wird vom Anbieter festgelegt. Kostenvoranschläge müssen dabei auf Unverbindlichkeit hinweisen, sofern keine verbindliche Preiszusage erfolgt.
  • Ein verbindlicher Kostenvoranschlag hat eine Richtigkeitsgarantie, sodass der Auftraggeber im Regelfall auf die angegebenen Kosten vertrauen kann
  • Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag stellt hingegen eine Grundlage für eine realistische Kostenprognose dar. Er wird zwar sorgfältig erstellt, die tatsächlichen Kosten können jedoch höher oder niedriger ausfallen.
  • Kommt es während der Ausführung zu zusätzlichen Arbeiten, die vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht werden, dürfen diese unabhängig von der Art des Kostenvoranschlags gesondert verrechnet werden.
  • Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Zusatzaufträge und deren Kosten immer schriftlich festgehalten werden.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:

MerkmalVerbindlicher KostenvoranschlagUnverbindlicher Kostenvoranschlag
PreisVerbindliche PreisobergrenzeVoraussichtliche Kosten
KostenüberschreitungGrundsätzlich nicht zulässigMöglich, wenn sich der Aufwand erhöht
ZusatzarbeitenKönnen bei gesonderter Beauftragung zusätzlich verrechnet werdenKönnen ebenfalls zusätzlich verrechnet werden
ZweckHohe Preissicherheit für den AuftraggeberOrientierung über die zu erwartenden Kosten

Tipp von FreeFinance: Ob ein Kostenvoranschlag verbindlich oder unverbindlich sein soll, sollte bereits bei der Angebotserstellung eindeutig festgelegt werden. So wissen beide Vertragsparteien, welche Rechte und Pflichten im weiteren Verlauf gelten.

Kostenüberschreitung beim Kostenvoranschlag: Szenarien und Rechtsfolgen

Die Kosten eines Kostenvoranschlags können sich während der Durchführung eines Auftrags verändern. Entscheidend ist dabei, wie stark die Abweichung ausfällt und wodurch sie verursacht wird. Daraus ergeben sich unterschiedliche praktische und rechtliche Folgen.

Szenario 1: Geringfügige Mehrkosten

Im Zuge der Arbeiten entstehen kleinere, sachlich begründete Mehrkosten, etwa durch einen etwas höheren Materialverbrauch oder geringfügigen Mehraufwand. In solchen Fällen muss der Kunde geringfügige und nachvollziehbare Abweichungen in der Regel akzeptieren, sofern sie sich im üblichen Rahmen bewegen und technisch oder wirtschaftlich begründbar sind.

Szenario 2: Wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags

Zeichnet sich ab, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag wesentlich übersteigen, muss der Unternehmer den Kunden unverzüglich informieren und – soweit möglich – die voraussichtlichen Mehrkosten mitteilen. Die Informationspflicht gilt unabhängig von der Ursache der Kostensteigerung.

Der Kunde kann anschließend zustimmen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts sind die bis dahin erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten. Eine Überschreitung von rund 15 % gilt in der Praxis häufig als Richtwert für eine wesentliche Abweichung, entscheidend bleiben jedoch die Umstände des Einzelfalls. Bei Verletzung der Informationspflicht verliert der Unternehmer den Anspruch auf den Mehrbetrag.

Szenario 3: Zusatzarbeiten durch den Kunden

Veranlasst der Kunde während der Ausführung zusätzliche Arbeiten oder Änderungen, entstehen dadurch zusätzliche Kosten. Diese Mehrkosten können unabhängig von der ursprünglichen Kalkulation gesondert verrechnet werden, auch wenn ein verbindlicher Kostenvoranschlag vorliegt. Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, sind solche Zusatzaufträge möglichst schriftlich zu bestätigen oder zumindest eindeutig zu dokumentieren.

Szenario 4: Schätzungsanschlag

Liegt lediglich eine grobe Kostenschätzung vor, ist diese weniger detailliert als ein Kostenvoranschlag. Auch hier können sich die tatsächlichen Kosten im Verlauf des Projekts verändern. Sobald sich eine erhebliche Überschreitung der geschätzten Kosten abzeichnet, besteht ebenfalls eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden, vergleichbar mit den Regeln beim unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Szenario 5: Unterschreitung des Kostenvoranschlags

Erweisen sich die tatsächlichen Kosten als niedriger als ursprünglich veranschlagt, darf der Unternehmer ausschließlich die tatsächlich angefallenen Kosten verrechnen. Der Kunde profitiert in diesem Fall von den geringeren Gesamtkosten, da der Kostenvoranschlag keine Verpflichtung zur Zahlung eines höheren Betrags begründet, als wahrlich entstanden ist.

Kostenvoranschlag richtig erstellen: 7 häufige Fehler und wie man sie vermeidet

In der Praxis zeigt sich oft, dass sich durch klare Planung, korrekte Kalkulation und gute Kommunikation typische Fehler beim Kostenvoranschlag vermeiden lassen.

  1. Leistungsumfang klar definieren: Der genaue Leistungsumfang ist eindeutig zu beschreiben, damit keine Missverständnisse über die enthaltenen Arbeiten entstehen.
  2. Klare Kommunikation sicherstellen: Alle Kosten, Leistungen und mögliche Zusatzkosten sollten vor Beginn der Arbeiten transparent und schriftlich festgehalten werden.
  3. Unvollständige oder zu grobe Kostenaufstellung: Werden Material-, Arbeits- oder Nebenkosten nicht ausreichend detailliert ausgewiesen, kann der Besteller die Kalkulation schwer nachvollziehen. Eine klare Aufstellung der einzelnen Positionen erhöht die Transparenz und Rechtssicherheit.
  4. Fehlende Berücksichtigung von Risiken und Unsicherheiten: Unerwartete Zusatzkosten durch Materialpreise, Mehraufwand oder externe Faktoren werden häufig nicht ausreichend einkalkuliert. Ein angemessener Risikoaufschlag kann spätere Kostenüberschreitungen reduzieren.
  5. Keine schriftliche Fixierung von Änderungen: Änderungen während der Ausführung werden in der Praxis oft nur mündlich vereinbart. Ohne schriftliche Bestätigung besteht jedoch ein erhöhtes Risiko für Streitigkeiten über den Leistungsumfang und zusätzliche Entgelte.
  6. Unklare Regelung zur Gültigkeit des Kostenvoranschlags: Fehlt eine zeitliche Begrenzung, kann es bei späterer Beauftragung zu Abweichungen bei Preisen und Materialkosten kommen. Eine klare Gültigkeitsdauer schafft hier Rechtssicherheit.
  7. Saubere und strukturierte Gestaltung nutzen: Eine professionelle Formatierung erhöht die Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz eines Kostenvoranschlags beim Kunden.

Hinweis: Eine strukturierte Kalkulation und vollständige Dokumentation sind die Grundlage für professionelle Kostenvoranschläge. Mit der Buchhaltungssoftware FreeFinance lassen sich Rechnungen und weitere Geschäftsdokumente zentral verwalten und kaufmännische Prozesse effizient organisieren.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Ein Kostenvoranschlag ist eine vorläufige Kostenschätzung eines Unternehmens für eine bestimmte Dienstleistung oder einen Auftrag. Er gibt Kunden vor Auftragsbeginn einen Überblick über die zu erwartenden Ausgaben und dient als Orientierungsgrundlage, nicht als verbindliche Preisfestlegung. Die tatsächlichen Kosten können je nach Aufwand und Materialverbrauch von der ursprünglichen Schätzung abweichen.

Ob ein Angebot oder ein Kostenvoranschlag besser ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Ein Angebot ist verbindlich und enthält einen festen Preis, was für Planungssicherheit sorgt. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen flexibler und zeigt nur eine ungefähre Kostenrichtung. Bei klar definierten Leistungen ist ein Angebot oft sinnvoller. Bei größeren oder schwer kalkulierbaren Projekten ist ein Kostenvoranschlag hilfreicher.

Ein Kostenvoranschlag kann als eine Art Offerte verstanden werden, ist aber nicht in jedem Fall ein verbindliches Angebot. Er informiert über die zu erwartenden Kosten, ohne einen festen Preis zu garantieren. Im Gegensatz dazu ist eine klassische Offerte meist verbindlich. Der Kostenvoranschlag ermöglicht eher eine erste Orientierung und ist eine Entscheidungsgrundlage. Erst ein ausdrücklich als Angebot gekennzeichnetes Dokument ist rechtlich bindend.

In der Regel ist ein Kostenvoranschlag nicht verbindlich, sondern dient als Kostenschätzung. Daher können die später tatsächlich anfallenden Kosten von den ursprünglichen Angaben abweichen. Allerdings dürfen größere Abweichungen nicht einfach ohne Information erfolgen. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag handelt es sich hingegen um eine feste Preisvereinbarung. Diese muss ausdrücklich vereinbart und schriftlich festgehalten werden.

Ein Kostenanschlag und ein Kostenvoranschlag werden im Alltag oft synonym verwendet. Beide beschreiben eine vorläufige Einschätzung der zu erwartenden Kosten für eine Leistung oder ein Projekt. Rechtlich und fachlich wird jedoch häufiger der Begriff „Kostenvoranschlag“ verwendet. In beiden Fällen handelt es sich um eine unverbindliche Kalkulation, die dem Kunden als Orientierung dient und von den tatsächlichen Kosten abweichen kann.

Die Art und der Umfang einer Leistung haben einen direkten Einfluss auf die Erstellung eines Kostenvoranschlags. Je komplexer und umfangreicher die Arbeiten sind, desto genauer und detaillierter muss die Vorkalkulation erfolgen. Bei einfachen Arbeiten fällt der Kostenvoranschlag meist kürzer und weniger detailliert aus, während bei umfangreichen Projekten mehr Unsicherheiten bestehen und zusätzliche Kosten besser eingeplant werden müssen.

Quellen