Zahlungserinnerung ⇒ Vorlage, Fristen, Unterschied zur Mahnung

Zahlungserinnerung: die freundliche Mitteilung vor der Mahnung. Sie erinnert nach Ablauf der Zahlungsfrist an die offene Rechnung und setzt ein neues Zahlungsziel. Mit Vorlage per Mail schnell ausfüllen, versenden und den Zahlungseingang sichern.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Zahlungserinnerung – auf einen Blick

Die 10 wichtigsten Fakten zur Zahlungserinnerung
Definition

Inoffizielle Mitteilung und Instrument der Fakturierung, das ohne Drohkulisse und ohne gesetzliche Formpflicht auf schnelle Begleichung von offenem Anspruch zielt.

Vorlage & Download

Unsere kostenlose Vorlage hilft mit klarer Gliederung und Struktur dabei, schneller ans Geld zu kommen, ohne die Kundschaft gleich mit der Drohkulisse des Mahnwesens zu vergraulen. Felder anpassen, speichern, versenden.

Ziel

Schnelle Begleichung offener Beträge und Wahrung der Kundenbeziehung.

Zeitpunkt

Nach Fälligkeit als erste Stufe vor der Mahnung.

Tonalität

Höflich und bestimmt, ohne Drohkulisse.

Fristempfehlung

Zusätzliches Zahlungsziel von sieben bis vierzehn Tagen, üblicherweise keine gesetzliche Fixfrist.

Inhalt und Bezug

Originalrechnung mit Rechnungsnummer und Rechnungsdatum samt offenem Betrag und neuem Zahlungsziel.

Versandweg

Primär E-Mail, alternativ Post bei höherem Beweisinteresse.

Abgrenzung zur Mahnung

  • Zahlungserinnerung: Erinnerung ohne ausdrückliche Kostenandrohung.

  • Mahnung: Förmliche Zahlungsaufforderung und mit Zusatzkosten für Schuldner verbunden.

Rechtsgrundlagen

§ 1333 ABGB (Zahlungsverzug), § 1000 ABGB (gesetzliche Zinsen allgemein), § 456 UGB (Verzugszinsen bei Unternehmergeschäften).

Zahlungserinnerung Vorlage: kostenloser Download

  • Zweck: Strukturierte Vorlage für schnelles, fehlerarmes Zahlungserinnerung schreiben.

  • Format: MS-Word, bearbeitbar und geeignet für Papierversand sowie E-Mail.

  • Anpassung: Logo, Absenderdaten, Textbausteine, AGB-Hinweise, Signatur.

  • Vorteile: weniger Fehler, schnellerer Versand und konsistente Dokumente.

  • Download: Kostenlose Vorlage, sofort nutzbar und individuell erweiterbar.

Eine Zahlungserinnerungsvorlage standardisiert die Erstellung: Pflichtfelder sind klar sichtbar, die nötigen Angaben (Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, offener Betrag und neues Zahlungsziel) lassen sich eindeutig erfassen.

  • Das reduziert Fehler, beschleunigt den Versand und den Zahlungseingang und sorgt für konsistente Geschäftsdokumente.

Die Vorlage ist im MS-Word-Format verfügbar, editierbar und kann je nach Prozess gedruckt oder per E-Mail versendet werden. Für die digitale Ablage die Dokument-ID (Zahlungserinnerungsnummer) beachten, damit Zahlungserinnerungen später rasch auffindbar und zuordenbar sind.

Zahlungserinnerung Muster

Zahlungserinnerungsvorlage: Download

Damit bei der Erstellung von Zahlungserinnerungen alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt erfasst werden, empfiehlt sich die Verwendung einer strukturierten Vorlage. Hier finden Sie eine editierbare Vorlage im praktischen Word-Format zum kostenlosen Download:

Zahlungserinnerungsvorlage: Download

Zahlungserinnerung

Eine Zahlungserinnerung ist die freundliche Vorstufe zur Mahnung und weist nach Fälligkeit auf den offenen Betrag hin. Sie enthält Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und ein neues Zahlungsziel und wird in Österreich meist per E-Mail versendet. Ziel ist die gütliche Zahlung ohne Eskalation ins Mahnwesen – mit höflichem Ton und sauberer Dokumentation. Für den schnellen Einstieg: unsere kostenlose Zahlungserinnerungsvorlage (Word) herunterladen, Felder anpassen, speichern und versenden.

Zahlungserinnerung: Definition & Funktion

  • Definition: Die Zahlungserinnerung ist ein Instrument der Fakturierung, das ohne Drohkulisse auf schnelle Begleichung offener Rechnungen zielt.

  • Begriff & Charakter: Freundliche Vorstufe zur Mahnung bei Zahlungsverzug.

  • Ziel: Offene Rechnung rasch begleichen lassen, Kundenzufriedenheit wahren.

  • Inhalt: Auf Basis und mit Bezug zur Originalrechnung (Rechnungsnummer, Datum, offener Betrag).

  • Zahlungsziel: Neues, klares Datum setzen (üblich 7–14 Tage).

  • Tonalität: Höflich, bestimmt, ohne Drohkulisse oder Kostenandrohung. Im Alltag reicht oft eine kurze, höfliche Mail, um den Zahlungseingang auszulösen.

  • Praxisbezug: Optional mit Verweis auf Artikel, Menge und Leistung zur eindeutigen Zuordnung.

  • Ergebnis: Schneller Zahlungseingang, weniger Eskalation und Aufwand.

Die Zahlungserinnerung ist die freundliche Vorstufe zur Mahnung. Sie macht auf den offenen Betrag aufmerksam, setzt ein neues Zahlungsziel und bleibt im Ton höflich und bestimmt.

  • Formulierungen bleiben knapp und freundlich, um an die Zahlung zu erinnern – ohne Mahncharakter.

Der klare Rechnungsbezug mit Rechnungsnummer und Rechnungsdatum erleichtert die Zuordnung.

Viele Verzögerungen sind unabsichtlich. Eine gut formulierte Erinnerung per E-Mail führt oft rasch zum Zahlungseingang und erhält die Kundenbeziehung. Nennen Sie Artikel, Menge und Leistung aus der Originalrechnung, damit Rückfragen entfallen und die Zahlung schneller erfolgt.

Verbindendes Element: Zahlungserinnerung vor Zahlungsaufforderung

Für die erste Erinnerung empfiehlt sich eine freundliche Zahlungserinnerung, ohne Androhung von Kosten oder Rechtsweg.

  • Das signalisiert Augenmaß und erhält die Kundenbeziehung.

  • Während die Mahnung die Forderung in den Mittelpunkt stellt, setzt die Zahlungserinnerung auf Erinnern und Kooperation.

Oft führt bereits diese erste, klar formulierte Nachricht zum zeitnahen Zahlungseingang.

Pflichtangaben mit Muster: was muss auf einer Zahlungserinnerung stehen?

  • Formvorschrift: Keine gesetzliche Pflichtform.

  • Absender/Empfänger: Vollständige Firmen- und Kundendaten.

  • Offener Betrag: Gesamtbetrag inklusive Steuer eindeutig ausweisen.

  • Zahlungsziel: Neues Datum klar nennen.

  • Leistungsdaten: Artikel, Menge und Leistung aus der Originalrechnung referenzieren.

  • Bankverbindung/Kontakt: IBAN, BIC, Ansprechpartner für Rückfragen.

  • Dokumentation: Datum, Versandart, interne Dokument-ID.

  • Rechnungsbezug: Rechnungsnummer und Rechnungsdatum der Originalrechnung. Etwaige AGB-Hinweise (Mängel und Gewähr) gehören nicht in die Zahlungserinnerung.

Eine Zahlungserinnerung braucht keine gesetzliche Form, sollte aber Mindestangaben klar und einheitlich enthalten.

  • Wesentlich sind Absender/Empfänger, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, der offene Betrag sowie ein eindeutig kommuniziertes neues Zahlungsziel.

  • Für die noch klarere Zuordnung können Sie auf Artikel, Menge und Leistung aus der Originalrechnung verweisen.

  • Ergänzen Sie IBAN/BIC und einen Kontakt für schnelle Rückfragen.

  • Zur Nachvollziehbarkeit dienen Datum, Versandart und eine Dokument-ID; so ist der Vorgang belegt, falls die Erinnerung ohne Wirkung bleibt.

Muster-Zahlungserinnerung mit empfohlenem Inhalt:

  • Anführung der Bezeichnung „Zahlungserinnerung“

  • Bezeichnung und Firmendaten vom Unternehmen

  • Kundendaten

  • Rechnungsnummer der Originalrechnung

  • Rechnungsdatum der Originalrechnung

  • Liefer- und Leistungszeitraum laut Originalrechnung

  • Hinweis, dass ein Zahlungsverzug vorliegt

  • Ausweisen des offenen Betrags, inklusive Steuer

  • Neues Zahlungsziel

  • Bankverbindung des Unternehmens

Unterscheidung: Zahlungserinnerungen und Mahnungen

  • Einordnung: Oft als Teil des Mahnwesens gesehen, jedoch eigenständiges Erinnerungsschreiben in der Kommunikation.

  • Kommunikationsart: Zahlungserinnerung höflich und verbindend, Mahnung als förmliche Zahlungsaufforderung.

  • Charakter der Zahlungserinnerung: Alleinstehend anderer Charakter als erste Mahnung, obwohl beide an Schuldner im Zahlungsverzug gehen.

  • Erste Mahnung: Kann als Zahlungserinnerung verstanden werden, bleibt im Unterschied zur 2. Mahnung und 3. Mahnung noch freundlich und betont die Erinnerungsfunktion.

  • Fokus der Erinnerung: Hinweis auf offene Rechnung und Bitte um Begleichung statt Drohkulisse.

  • Abgrenzung zum Mahnwesen: Unterschiede zwischen Zahlungserinnerung in dieser Form und den Eskalationsstufen des Mahnwesens beachten.

Unklarheit besteht oft bei der Unterscheidung der Zahlungserinnerung zur Mahnung:

  • Die Zahlungserinnerung wird oft als Teil des Mahnwesens im Unternehmen betrachtet, unterscheidet sich abseits davon aber vor allem in der Art der Kommunikation.

  • Betrachtet man eine Zahlungserinnerung alleinstehend, dann hat sie einen anderen Charakter als beispielsweise die erste Mahnung, wenngleich diese Mitteilung genauso an Schuldner in Verzug ergeht. Sie soll aber zunächst freundlich daran erinnern, dass die Rechnung noch zu bezahlen ist.

  • Bleibt die Zahlung trotz Erinnerung aus, prüfen Unternehmen Gründe wie vorübergehende Liquiditätsengpässe oder Zahlungsunfähigkeit, erst dann folgen Eskalationsschritte wie das Mahnwesen.

Zwar kann die erste Mahnung als Zahlungserinnerung angesehen werden, denn diese Mahnung hat im Gegensatz zur 2. und 3. Mahnung noch freundlichen Charakter und legt den Fokus auf die Erinnerung an die ausstehende Bezahlung der Rechnung. Dennoch sollten einige Unterschiede zwischen Zahlungserinnerung und dem Mahnwesen festgehalten werden:

Zahlungserinnerung und Mahnwesen – Unterschiede im Detail:

  • Der Charakter einer Zahlungserinnerung ist ein deutlich anderer und für Kunden angenehmerer, als jener der offiziellen Mahnung an den Schuldner.

  • Für sich betrachtet ist die Zahlungserinnerung nicht mit einer Mahnung gleichgestellt, denn die Zahlungserinnerung als solche ist eine inoffizielle Mitteilung an die Kundschaft, während die Mahnung offiziellen Charakter hat und auch Mahngebühren, Verzugszinsen und weitere Zusatzkosten androht, die im Zuge der Mahnungen verrechnet werden können.

  • Eine Mahnung muss ausgestellt werden, um in weiterer Folge ein Mahnverfahren anstrengen zu können. Im Regelfall kommt es dazu, wenn drei Mahnungen nicht zum Zahlungseingang führen und Schuldner in Verzug bleiben.

  • Daher ist die für sich betrachtete Zahlungserinnerung ein reines Erinnerungsschreiben, während sie im Kontext des Mahnwesens eine erste und deutlichere Zahlungsaufforderung darstellt.

  • Mahnungen skizzieren immer gleich den weiteren Fortgang und bauen im Gegensatz zur Zahlungserinnerung eine Drohkulisse auf – was nicht immer zielführend ist, wenngleich es oft berechtigt sein kann. Stichwort mehrfaches Missachten der Zahlungsfrist: Wenn es wiederholt nicht zur Zahlung kommt, werden rechtliche Schritte unausweichlich.

  • Das wiederum ist mit zusätzlichen Kosten für die Schuldner verbunden, die das Erinnerungsschreiben noch ausklammert.

  • Die Zahlungserinnerung für sich soll ein bestimmtes, aber freundliches Erinnern sein und geht in ihrer Formulierung und ihrem Wirken auf die Kundschaft von einer gütlichen Lösung aus, indem eher die Annahme in den Raum gestellt wird, dass eine Erinnerung reicht und dadurch auch bezahlt wird.

  • Mit der Mahnung aber geht der Gläubiger von einer absichtlichen oder zumindest bewusst in Kauf genommenen Säumigkeit der Kundschaft aus, droht daher auch direkter mit allfälligen Konsequenzen des Mahnverfahrens und adressiert rechtliche Schritte bis zum finalen Gang vor Gericht.

  • Kundschaft, von der man diese absichtliche Säumigkeit noch nicht annimmt, möchte man durch direktes Mahnen auch nicht sofort vergraulen und für die Zukunft verlieren, sondern zunächst in Sachen Verzug höflich daran erinnern – Stichwort Kundenzufriedenheit und Kundenbindung.

  • Die freundlichere inoffizielle Nachricht ist deshalb zumindest für ein erstes Erinnern an ausständige Begleichung einer offenen Rechnung auch die erste Wahl.

  • Anstatt der drohenden Mahnung sollte zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung und damit die Verbindung von Unternehmen zum Kunden auf der komplikationsfreien Ebene zu halten versucht werden. Oft kommt man schon so binnen kurzer Frist an sein Geld.

Exkurs: Mahnwesen

In der Praxis hat das Mahnwesen meist einen dreistufigen Ablauf:

  • Erste Mahnung (freundlich, neues Zahlungsziel)

  • Zweite Mahnung (bestimmter, letzte Frist)

  • Dritte Mahnung (Eskalationshinweis).

  • Jede Stufe dokumentiert den Zahlungsverzug und erhöht die Verbindlichkeit.

Alles zum in Österreich etablierten 3-stufigen Mahnwesen, inklusive kostenloser Vorlagen für die einzelnen Mahnstufen, und dem Mahnverfahren finden Sie im Beitrag zum Thema:

Mahnwesen in Österreich

Zahlungserinnerung per Mail?

  • Standardkanal: E-Mail ermöglicht schnelle Zustellung und kurze Reaktionszeiten.

  • Betreff: „Zahlungserinnerung: Rechnung [Rechnungsnummer/Datum]“.

  • Inhalt: Offener Betrag, neues Zahlungsziel, klarer Rechnungsbezug.

  • Anhänge: Originalrechnung oder Belegauszug zur eindeutigen Zuordnung.

  • Kontakt: Rückfragen ermöglichen (Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail).

  • Beweisführung: Versand-/Lesebestätigung und Protokoll im System dokumentieren.

  • Alternative: Postversand (optional Einschreiben) bei höherem Beweisinteresse.

E-Mail ist für die Zahlungserinnerung meist der schnellste Versandweg. Ein klarer Betreff, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, der offene Betrag und ein neues Zahlungsziel bringen alles auf einen Blick.

Ergänzen Sie einen Ansprechpartner für Rückfragen und dokumentieren Sie Versand sowie Lesebestätigung. Bei sensiblen Fällen oder strenger Beweissicherung kann zusätzlich der Postversand (optional Einschreiben) sinnvoll sein.

Automatisierung und Buchhaltung

  • Integration: Zahlungserinnerungen in Buchhaltung einbinden.

  • Trigger: Nach Fälligkeit + X Tage automatische Zahlungserinnerung auslösen.

  • Workflows: Serienvorlagen, feste Textbausteine, Zuständigkeiten definieren.

  • Historie: Zeitstempel, Version und Dokument-ID für jede Zahlungserinnerung speichern.

  • Belege: Versandprotokoll und Rückmeldungen (E-Mail, Telefon) im System dokumentieren.

  • Datenschutz: Nur erforderliche Daten verarbeiten und Aufbewahrungsfristen beachten.

Mit Automatisierung erstellen und versenden Sie Zahlungserinnerungen direkt aus der Buchhaltung.

  • In Sachen Dokumentation und Verknüpfung mit den jeweiligen Geschäftsfällen ist die in die Rechnungslegung integrierte Zahlungserinnerung mit elektronischem Versand erste Wahl.

  • Die Daten der ursprünglichen Rechnung werden dabei übernommen und das Design entspricht optimalerweise jenem Ihrer Rechnungen und Geschäftsbriefe.

  • Trigger nach Fälligkeit steuern den Versand, Serienvorlagen halten Textbausteine und CI konsistent. Eine lückenlose Historie mit Zeitstempel, Version und Dokument-ID stärkt die Beweisführung.

Tipp: Erinnerungsmanagement direkt in der Buchhaltung

Sie wollen das Layout der Zahlungserinnerungen an das Design Ihres Unternehmens anpassen? Testen Sie noch heute die umfassendste Buchhaltungslösung in Österreich und integrieren Sie Ihr Erinnerungsmanagement direkt in die Buchhaltung und stellen damit anhand der Vorlagen zum eigenen Design passende Zahlungserinnerungen aus.

Selbstverständlich weist Sie FreeFinance auf Zahlungsverzüge hin, die Daten der Rechnungen werden automatisch in die Zahlungserinnerungen übernommen.

Von ansprechender Gestaltung der Rechnungen mit Zahlungserinnerungen bis zur Mahnung bzw. zum Geschäftsbrief, über das Verwalten der Stammdaten bis zur Integration in Ihre Buchhaltung – mit FreeFinance erledigt sich das Erstellen und Ausstellen der Geschäftsdokumente beinahe von allein. Obendrein sparen Sie mit der Automatisierung Zeit und Nerven – und kommen schneller an Ihr Geld.

7 Praxistipps: So erinnern Sie effizient

  1. Dokument kennzeichnen: Klar „Zahlungserinnerung“ anführen, damit der Vorgang im Prozess und Mahnwesen eindeutig zuordenbar bleibt.

  2. Rechnungsbezug herstellen: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Artikel, Menge und Leistung aus der Originalrechnung nennen, damit keine Rückfragen entstehen.

  3. Kerndaten auf einen Blick: Rechnungsbetrag (offener Betrag) und Zahlungsziel prominent platzieren; optional Beleg/Originalrechnung anhängen.

  4. Frist transparent setzen: Realistische Zusatzfrist von 7–14 Tagen kommunizieren und bei wiederholter Zahlungserinnerung auf bereits gewährte Fristen verweisen.

  5. E-Mail professionell nutzen: Aussagekräftiger Betreff („Zahlungserinnerung: Rechnung [Nr./Datum]“), klare Struktur, Absenderkontakt; Versand und Lesebestätigung dokumentieren.

  6. Tonalität beachten: Höflich, bestimmt und lösungsorientiert formulieren – Ziel ist Zahlungseingang ohne Eskalation und mit gewahrter Kundenbeziehung.

  7. Nächste Schritte andeuten: Sachlich auf die folgende Mahnung hinweisen, falls die Zahlung ausbleibt, und den Zahlungsverzug sowie den bisherigen Verlauf kurz festhalten.

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Fragen und Antworten

Eine Zahlungserinnerung ist eine freundliche Mitteilung des Unternehmens an die Kundschaft, dass eine Rechnung offen ist. Sie nennt Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag, ein Zahlungsziel und bittet um Begleichung. Versendet wird sie oft per Mail. Muster und Vorlage (kostenlos) helfen bei der Verwendung und stärken Kundenbeziehung und Zahlungseingänge.

Nein. Zahlungserinnerungen und Mahnungen unterscheiden sich im Charakter: Die Zahlungserinnerung ist reine höfliche Erinnerung, die Mahnung eine förmliche Zahlungsaufforderung. Nach ausbleibender Zahlung folgt meist die erste Mahnung; weitere Stufen können Mahnschreiben, Mahngebühren und ggf. rechtliche Schritte im Mahnwesen/gerichtlichen Mahnverfahren nach sich ziehen.

Kurz, klar, freundlich. Betreff „Zahlungserinnerung: Rechnung [Rechnungsnummer/Datum]“. Im Text: offene Rechnung, Rechnungsbetrag, Frist/Zahlungsziel, Kundendaten, Bezug auf Artikel, optional Menge und Leistung. Höfliche Formulierungen ohne Androhung, Ziel ist es, kurz und freundlich an die Zahlung zu erinnern und Missverständnisse zu vermeiden. Unsere kostenlose Vorlage erleichtert das Schreiben.

Es gibt keine starre Regel. Üblich sind 7–14 Tage Frist, die der Gläubiger dem Schuldner gewährt, um den Zahlungsverzug/Zahlungsrückstand zu beenden. Wichtig sind ein klares Zahlungsziel und die Angaben zur Rechnung. Bleibt der Zahlungseingang aus, sind weitere Schritte (z. B. Mahnung) möglich.

Mit Fingerspitzengefühl und Struktur. Freundliche Erinnerung, Bezug auf die offene Rechnung und den aktuellen Stand. Bitte um Bezahlung bis zum genannten Datum. Per Mail mit klarer Betreffzeile, sachlicher Forderung und Möglichkeit zur Rückfrage. Erst bei Ausbleiben der Zahlung die Mahnung als nächsten Schritt ankündigen, um Kundenbindung zu wahren. Hier finden Sie eine strukturierte kostenlose Zahlungserinnerungsvorlage mit allen empfohlenen Inhalten!

Quellen