Die EU-OSS-Meldung

EU-One Stop Shop B2C (ehemals MOSS)

Steuerrechtlicher Sonderfall für Leistungen an ausländische Privatkunden

Bei sogenannten B2C-Geschäften und -Lieferungen, also Geschäften und Lieferungen von einem Unternehmer an Privatkunden (B2C = Business-to-Consumer = Unternehmen zu Privatkunden), kommt eine steuerrechtliche Sonderregelung zum Tragen:

Grundlegende Änderung mit 1.7.2021

Mit 1. Juli ist beim innergemeinschaftlichen Versandhandel die Lieferschwelle gefallen. Damit erfolgt die Besteuerung grundsätzlich im Empfängerland und es sind erheblich mehr Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

Mit FreeFinance können Sie die nötige EU-OSS-Meldung im XML-Format generieren.

Das Tutorial-Video zu EU-OSS

Damit die erste EU-OSS Meldung einfacher gelingt!

Die Vorbereitung

Damit von dieser Regelung betroffene Einnahmen überhaupt entsprechend erfasst werden können, sind in der FreeFinance-Buchhaltung die folgenden Belegarten/Konten zu verwenden. Diese Konten sind standardmäßig ausgeblendet und müssen vor der ersten Erfassung sichtbar geschaltet werden:

Für Ihre Lager in anderen EU-Ländern - bzw. Standardfall Versand aus Österreich

  • Belegart 4120: Spezielle elektronische Leistungen B2C im EU-Ausland (EU OSS-OneStopShop Art 25a UStG)
  • Belegart 4121: Spezielle Versandhandelsumsätze B2C im EU-Ausland (EU OSS-OneStopShop Art 25a UStG)

Für Umsätze in Ländern, in denen Sie eine eigene Steuernummer zum Abführen der Umsatzsteuer haben

  • Belegart 4122: Spezielle elektronische Leistungen B2C mit Steuernummer im EU-Ausland (EU OSS-OneStopShop Art 25a UStG)
  • Belegart 4123: Spezielle Versandhandelsumsätze B2C mit Steuernummer im EU-Ausland (EU OSS-OneStopShop Art 25a UStG)

WICHTIG: Ihre initiale Konfiguration

  • Pro Land (Abgangsland), in denen Sie als Unternehmen ein Lager bzw. eine Betriebsstätte haben, sind die entsprechenden Konten zu duplizieren.
  • Diese Erlöskonten sind dann abhängig vom beim jeweiligen Geschäftsfall zutreffenden Abgangsland zu wählen.
  • Pro Konto sind dann in der EU-OSS Meldung über die Schaltfläche "EU Lager/Betriebsstätten" anzulegen. Dort ist das Land für ein Lager, bzw. die UID-Nummer für eine Betriebsstätte zu ergänzen.

Es ist wichtig, dass Sie hier auf die korrekte Konfiguration achten und die geltenden Bestimmungen berücksichtigen. FreeFinance erstellt die Meldungen auf Basis der bebuchten Konten - die Konten sollten daher Ihre betrieblichen Voraussetzungen abbilden. FreeFinance hat hier leider nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, Validierungen oder Plausibilität-Checks durchzuführen.

Die Erfassung

Wenn Sie nun Erlöse haben, die der EU-OSS-Regelung unterliegen, so gehen Sie gewohnt vor und wählen eines dieser eingeblendeten/neuen Konten aus.

Das kann betreffen: 

Steuersätze beim Erfassen auswählen

Bei Selektion der genannten Konten sind dann alle Steuersätze der Mitgliedsländer aufgeführt - Sie wählen bitte den zutreffenden aus. Fertig!

Bitte beachten Sie: Bons Ihrer FreeFinance-Registrierkasse werden bei der EU-OSS-Meldung in FreeFinance ignoriert - sollten tatsächlich Bons betroffen sein, sind diese Umsätze bitte manuell in FinanzOnline bei der EU-OSS-Meldung zu ergänzen.

Die Meldung erstellen

Die Meldung erfolgt ausschließlich quartalsweise, beginnend mit dem 3. Quartal 2021. Die Meldung kann erst nach Quartalsende in FinanzOnline hochgeladen werden.

Sämtliche auf diesen speziellen Konten gebuchten Erlöse werden für die EU-OSS-Meldung herangezogen.

1) Neue EU-OSS Meldung

Im Hauptmenü unter Finanzamt & SVS findet sich die EU-OSS-Meldung. Alle bestehenden Meldungen werden hier gelistet.

Die Funktion "Neue EU-OSS-Meldung" (rechts oben) saldiert sämtliche Erlöse nach Land, Versandhandelsumsatz bzw. Dienstleistung, sowie den Steuersatz und listet diese für das gewählte Quartal auf.

2) EU Lager/Betriebsstätten

Im Standardfall - Versand aus Österreich in EU-Länder - sind üblicherweise keine weiteren Details anzugeben. 

Über die Schaltfläche "EU Lager/Betriebsstätten" (rechts oben) konfigurieren Sie bei Bedarf Ihre Lager mit Länderzuweisung sowie Ihre Betriebsstätten mit UID-Nummer.

Die neue Meldung

Rote Zeilen? Es sind noch Details ausständig

  1. Wurden Erlöse in Fremdwährung erfasst, so ist für eine gültige Meldung der Wechselkurs zum Quartalsende anzugeben. Für die Wechselkurse empfehlen wir jene der EZB.
  2. Gibt es Erlöse in EU-Ländern, in denen Ihr Unternehmen ein Lager bzw. eine Betriebsstätte hat, so ist sowohl jedes Lager mit Länderangabe als auch jede Betriebsstätte mit Angabe der UID-Nummer anzugeben*.

Korrekturen

Haben sich im vorangegangenen Quartal Korrekturen an relevanten Belegen wie beispielsweise Stornierungen ergeben oder wurden in diesem Zeitraum weitere Ausgangsrechnungen erfasst, so werden diese in einer eigenen Tabelle aufgeschlüsselt. Auch diese Zeilen sind bei Bedarf zu ergänzen und werden in die XML-Datei aufgenommen.

Wichtig: Ältere Quartale, als das der letzten Meldung, werden nicht berücksichtigt.

Klicken Sie nach jeder Änderung auf die Schaltfläche "Aktualisieren", um die Änderungen in der Meldung zu berücksichtigen. Über die Registerkarten Belege sowie Rechnungen können die der Meldung zugrunde liegenden Ausgangsrechnungen eingesehen werden.

* Voraussetzung ist hier, dass Sie

  • die entsprechenden Konten unter Belegarten/Konten bereits vorab dupliziert und
  • die Erlöse bereits entsprechend getrennt nach Land erfasst haben.

Sonderfall: Versand aus einem EU-Land ins gleiche EU-Land

Folgende Umsätze nicht für eine EU-OSS-Meldung heranzuziehen:

  1. Das Abgangsland ist nicht Österreich und
  2. das Abgangsland stimmt mit dem Empfängerland überein.

 

Bei FreeFinance werden diese Umsätze zwar in einer eigenen Tabelle in den EU-OSS-Details aufgeschlüsselt, sind aber nicht in der XML-Datei enthalten.

Somit ist diese Aufstellung auch dann sinnvoll, wenn Sie im Ausland zu versteuernde Umsätze (betrifft nur Umsatzsteuer!) in FreeFinance erfassen und auswerten möchten.

Die Erklärung dieser Umsatzsteuermeldungen hat manuell durch Sie im jeweiligen Land zu erfolgen!

Meldung abschließen und herunterladen

Sobald alle roten Zeilen gelöst wurden, erscheint ein Disclaimer. Dieser ist zu bestätigen, damit im Anschluss die XML-Datei heruntergeladen werden kann.

Gut zu wissen

Sämtliche EU-OSS-Umsätze werden zwar in der E1A/K1 mitgerechnet (mit Nettobetrag), nicht jedoch in der österreichischen UVA und USt-Erklärung.

An FinanzOnline melden

FinanzOnline stellt eine Funktion EU-OSS-Meldung zur Verfügung, für die Sie registriert sein müssen.

Wie geht das?

Melden Sie sich bei FinanzOnline an und rufen Sie auf der Hauptseite den Menüpunkt "EU-Umsatzsteuer ONE Stop Shop - OSS-EU" auf. Sie gelangen zum Registrierungsformular, befüllen Sie die notwendigen Details (etwaige Fehlermeldungen zeigen Ihnen an, welche Details noch fehlen und wo diese zu ergänzen sind).

Schritt 1:

Es gibt für diese Meldung derzeit keine Direktschnittstelle - weshalb in FreeFinance eine XML-Datei zum Herunterladen generiert wird, die Sie dann in FinanzOnline hochladen können.

Wenn Sie sich bei FinanzOnline anmelden, können Sie diese XML-Datei von Ihrer Festplatte auswählen und in FinanzOnline hochladen.

Daten in FinanzOnline ergänzen!

Zu den angegebenen Lager/Betriebsstätten sind in FinanzOnline die Adressdetails zu ergänzen (diese können über die XML-Datei nicht übertragen werden).