Die Kammerumlage unterteilt sich in drei Teile:
- Die Grundumlage
- die Kammerumlage 1
- die Kammerumlage 2
Die Kammerumlage unterteilt sich in drei Teile:
Alles rund ums Thema, Beträge und Berechnungsregeln
Mehr zur Kammerumlage erfahrenDie Berechnung der Kammerumlage 1 (Selbstbemessungsabgabe) erfolgt auf Basis der in FreeFinance eingegebenen Daten. Durch Eingabe des gewünschten Jahres wird die Kammerumlage 1 berechnet.
Jahr: Sie wählen das Jahr, für das die Berechnung durchgeführt werden soll.
Eingegebene Monate: Für die Vorberechnung ist eine Hochrechnung auf das gesamte Jahr notwendig. Sollten in FreeFinance noch nicht alle Monate eingegeben worden sein, ist einfach die Anzahl der bereits (vollständig) erfassten Monate anzugeben. FreeFinance erstellt eine Hochrechnung für die Kammerumlage.
Die Ergebnisse aus der Einnahmen Ausgaben Rechnung werden angezeigt:
Inlandsumsätze Netto: Die berechneten Netto-Inlandsumsätze.
Vorsteuer: Die berechnete Vorsteuer der Ausgaben, die als Basis für die Berechnung der Kammerumlage 1 gilt.
Die Aufstellung beinhaltet alle bezahlten Kammerumlagebeiträge. Bitte beachten Sie: Die angezeigten Daten sind sowohl die Grundumlage als auch alle Kammerumlagebeiträge, also sowohl 1 als auch 2, des betroffenen Jahres.
Alle in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern aus Ausgaben) |
+ Erwerbsteuer aus ig-Erwerben |
+ Übergang der Steuerschauld aus Reverse Charge |
+ Einfuhrumsatzsteuer |
- Umsatzsteuer für Eigenverbrauch und Betriebsveräußerung |
Bemessungsgrundlage KU 1 |
bis inkl. 2018: 3‰ (3 Promille)
ab 2019 gelten folgende Staffeln (im Bezug auf die Bemessungsgrundlage, also der Summe der Vorsteuern):
Bis 3 Mio. EUR: 2,9‰ (2,9 Promille)
Von 3 Mio. EUR bis 32,5 Mio. EUR: 2,755‰ (2,755 Promille)
über 32,5 Mio. EUR: 2,552‰ (2,552 Promille)
als KU 1 herangezogen.
Die Kammerumlage 2 ist auch eine Selbstbemessungsabgabe und kann somit vom Mitglied selbst berechnet werden.
Als Bemessungsgrundlage ist die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfond (DB) heranzuziehen. Übersteigen die monatlichen Bruttolöhne nicht den Betrag von € 1.460,-- kann zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage dieser Betrag um € 1.095,-- reduziert werden.
Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Bundeskammeranteil für alle Bundesländer und dem Landeskammeranteil:
Bundesland | Gesamt Prozentsatz 2020 |
---|---|
Burgenland | 0,42% |
Kärnten | 0,39% |
Niederösterreich | 0,38% |
Oberösterreich | 0,34% |
Salzburg | 0,39% |
Steiermark | 0,37% |
Tirol | 0,41% |
Vorarlberg | 0,37% |
Wien | 0,38% |
Die KU 1 ist zu folgenden Terminen an das zuständige Finanzamt zu entrichten:
Die KU 2 ist monatlich zu berechnen und bis spätestens 15. des nächstfolgenden Kalendermonats zu entrichten.
Die Überweisung der errechneten Beträge hat an das für Ihre Betriebsstätte zuständige Finanzamt zu erfolgen.
Gehen Sie dazu im Menü von FreeFinance unter
"Finanzamt & SVS" > "Kammerumlage".
In diesem Dialog berechnen Sie die Höhe Ihrer Kammerumlage nach Monaten. Die Kammerumlage wird in jedem Quartal fällig.
Gehen Sie im Menü auf:
Finanzamt & SVS > Umsatzsteuer.
Klicken Sie auf der rechten Seite + Neue UST Meldung.
Im Feld "Kammerumlage Pflicht" geben Sie den Betrag ein.
Die Kammerumlage wird unter der zutreffenden ESt-Kennzahl automatisch aufgenommen.
Melden Sie sich in Ihrem FinanzOnline an.
Die Kennzahlen der UST-Erklärung - als Teil der gesamten E1 Einkommensteuererklärung - übernehmen Sie dann bequem im Rahmen Ihrer E1 in FinanzOnline.
Erfassen Sie die Kammerumlage als Eingangsrechnung in FreeFinance.
Als Lieferant geben Sie Ihr Finanzamt an und buchen auf das Konto "7780-Kammerumlage".