Die Werbeabgabe

Was ist die Werbeabgabe?

Der Werbeabgabe unterliegen Werbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden.

Die Werbeabgabe beträgt (Stand 2022) 5 %.

Für die Berechnung heranzuziehen ist das Netto-Entgelt der Werbeleistung, also für die Veröffentlichung einer Werbeeinschaltung. Sie betrifft nicht jene Leistungen, die für die Entstehung der Einschaltung anfallen.

Die Werbeabgabe bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen des Abgabenanspruchs an das für die Umsatzsteuer zuständige Finanzamt selbst zu berechnen und abzuführen. Es ist bis zum 31. März des Folgejahres (bzw. 3 Monate nach Abschluss des Wirtschaftsjahres) eine Jahreserklärung abzugeben.

Wie wird die Kammerumlage in FreeFinance berechnet?

Einmalig: Legen Sie sich ein weiteres Erlöskonto (Kopie von Belegart/Konto 4000) an und nennen Sie es zB. Werbeabgaben-Einnahme.

Rechnungslegung

Rechnung erfassen

Wechseln Sie in die Rechnungslegung und starten Sie wie bei einer gewöhnlichen Rechnung an den Kunden. Erfassen Sie in der Rechnung zuerst nur jene Zeilen, die der Werbeabgabe unterliegen.

Zeile Werbeabgabe

Im Anschluss dividieren Sie die Netto-Zwischensumme nun durch 1,05.

Fügen Sie eine neue Rechnungszeile "Werbeabgabe" mit dem errechneten Betrag hinzu und wählen Sie das vorab angelegte Einnahmen-Konto.

Übrigen Rechnungszeilen

Ergänzen Sie bei der Rechnung bei Bedarf nun die übrigen Rechnungszeilen, die keine Werbeabgabe auslösen.

Weiterverrechnung

Bei der Weiterverrechnung der Abgabe (über das Finanzamtsdokument WA 1) erstellen Sie eine Einnahme mit diesem Konto mit negativem Betrag. Dadurch wird die Abgabe ausgebucht.

FreeFinance bietet leider keine automatische Verrechnung oder Ausfüllung des WA-Finanzamtsdokumentes.

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