Mit der Mehrmandantenmeldung Umsatzsteuer können die Umsatzsteuermeldungen einzelner Mandanten zusammengefasst und in einer (konsolidierten) Meldung gemeldet werden. Voraussetzung ist die Erstellung und der Abschluss von Umsatzsteuermeldungen pro Mandant und untergeordneten Mandanten. Nur abgeschlossene Umsatzsteuermeldungen werden einbezogen.
Welche Mandanten werden einbezoben
Die Mehrmandantenmeldung ist nur beim Hauptmandanten notwendig. Einbezogen werden alle für den Zeitraum relevanten abgeschlossenen Meldungen sowohl des Hauptmandanten selbst als auch aller Mandanten, die dem Hauptmandanten untergeordnet sind (Submandanten). Details siehe unter Mandant wählen. Die Umsatzsteuermeldungen dürfen nicht direkt ans Finanzamt übermittelt werden.
Als Umsatzsteuermeldungen zählen sowohl die Umsatzsteuervoranmeldung als auch die Umsatzsteuererklärung.
Die Vorberechnung für eine Periode kann beliebig oft durchgeführt werden. Inhaltlich wird die Mehrmandantenmeldung analog zur Einzelmandantenmeldung erstellt und übermittelt.
Das Formular Mehrmandanten Umsatzsteuermeldung untergliedert sich in mehrere Bereiche: