In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung haben Sie bekanntlich die Möglichkeit, einen Gewinnfreibetrag geltend zu machen.
Finden Sie alle allgemeinen Informationen rund um den Gewinnfreibetrag bitte in unserem Blog-Beitrag
Freibetrag & Freibetragsbescheid ⇒ Update 2023
Damit Sie rasch einen Überblick darüber erhalten, in welcher Höhe dieser fürs Kalenderjahr ausfallen könnte, steht Ihnen dafür eine Hochrechnung zur Verfügung. Dabei werden die bisherigen Eingaben des Finanzjahres als Berechnungsgrundlage herangezogen und auf 12 Monate hochgerechnet.
Da die Anschaffung üblicherweise vor dem Jahresabschluss stattfindet, ist eine Hochrechnung im System rückwirkend bis zum Jahr 2021 möglich - natürlich mit den jeweils gültigen Freibetrags-Sätzen.
Der ökologische Investitionsfreibetrag
Auf Wunsch können ab dem 2023 15% der Investitionen im Anwendungsbereich der Ökologisierung (jedoch max. Höhe 1.000.000 EUR) als „ökologischer“ Investitionsfreibetrag von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Geben Sie also die Summe der dort gelagerten Anschaffungen an!