Gewinnfreibetrag

Zum Inhalt dieses Artikels

Zuletzt aktualisiert:
  1. Übersicht

Übersicht

In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung haben Sie bekanntlich die Möglichkeit, einen Gewinnfreibetrag geltend zu machen.

Finden Sie alle allgemeinen Informationen rund um den Gewinnfreibetrag bitte in unserem Blog-Beitrag

Freibetrag & Freibetragsbescheid ⇒ Update 2023

Damit Sie rasch einen Überblick darüber erhalten, in welcher Höhe dieser fürs Kalenderjahr ausfallen könnte, steht Ihnen dafür eine Hochrechnung zur Verfügung. Dabei werden die bisherigen Eingaben des Finanzjahres als Berechnungsgrundlage herangezogen und auf 12 Monate hochgerechnet.

Da die Anschaffung üblicherweise vor dem Jahresabschluss stattfindet, ist eine Hochrechnung im System rückwirkend bis zum Jahr 2021 möglich - natürlich mit den jeweils gültigen Freibetrags-Sätzen.

Der ökologische Investitionsfreibetrag

Auf Wunsch können ab dem 2023 15% der Investitionen im Anwendungsbereich der Ökologisierung (jedoch max. Höhe 1.000.000 EUR) als „ökologischer“ Investitionsfreibetrag von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Geben Sie also die Summe der dort gelagerten Anschaffungen an!

Die Parameter

Wählen Sie

  • das gewünschte Jahr (verfügbar ab 2021)
  • die Anzahl der bislang im System erfassten Monate für die Hochrechnung
  • die Höhe der Inventionen im Anwendungsbereich der Ökologisierung (verfügbar ab dem Jahr 2023)

Das Ergebnis

Als Ergebnis aus der Berechnung erhalten Sie eine Übersicht über die möglichen Freibeträge.

Sie haben die Möglichkeit, das Ergebnis in Ihre Mehr-Weniger-Rechnung zu übertragen.

Disclaimer!

Es handelt sich beim Ergebnis um eine Annäherung ausschließlich auf Basis der in FreeFinance erfassten Eingaben.

Diese unverbindliche Information ist bitte als Entscheidungshilfe für weitere Schritte zu betrachten.