Die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer dient der Identifikation im EU-Kleinunternehmerverfahren. Österreichische Unternehmen können seit 1. Jänner 2025 auch in anderen EU-Staaten von einer Kleinunternehmerbefreiung profitieren. Das Verfahren regelt Art. 6a des Anhangs zum Umsatzsteuergesetz 1994.
Die Kennung wird auch EX-Nummer, EX-ID oder KU-Identifikationsnummer genannt. Laut Unternehmensserviceportal beginnt die österreichische Nummer mit AT- und endet mit -EX. Sie ist keine UID-Nummer und wird nicht automatisch bei der Unternehmensgründung vergeben.