Die EU-Kleinunternehmerregelung eröffnet kleinen Unternehmen den Zugang zu nationalen Umsatzsteuerbefreiungen außerhalb ihres Ansässigkeitsstaats. Für österreichische Unternehmen regelt Art. 6a UStG, Anhang Binnenmarkt, die Registrierung und Berichtspflichten im Umsatzsteuergesetz. Die Neuregelung wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) eingeführt.
Die Befreiung kann den Verwaltungsaufwand für grenzüberschreitende Tätigkeiten verringern. Für begünstigte Umsätze entfällt die reguläre Umsatzsteuerabrechnung im bestätigten Befreiungsland. Die Abwicklung erfolgt zentral im Ansässigkeitsstaat Österreich. Dafür müssen Unternehmen ihre Umsätzen melden und die Voraussetzungen jedes Landes laufend überwachen.