Der Lieferschein wird in der Fakturierung als Begleitpapier zu einer Warenlieferung von Unternehmen, die Waren herstellen und liefern, ausgestellt.
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Lieferscheine sind geschäftliche Dokumente und außerdem Belege im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO) - sofern sie ausgestellt werden.
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Eine Verpflichtung bzw. gesetzliche Vorschrift zum Ausstellen von Lieferscheinen gibt es in Österreich nicht - jedoch stellen heutzutage so gut wie alle warenherstellenden und -verkaufenden Unternehmen entsprechende Lieferscheine zu ihren Lieferungen aus.
Ein Lieferschein, genauer die Ausstellung eines solchen, basiert also immer auf einer (Waren-) Bestellung durch ein anderes Unternehmen oder durch Privatkundschaft.