Rechnungslegung ⇒ externe Finanzberichterstattung
Der Begriff „Rechnungslegung“ umfasst im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen die externe Finanzberichterstattung, deren Funktion die Dokumentation der Geschäftsverhältnisse im Unternehmen ist.
Zum Inhalt dieses Artikels
Rechnungslegung - auf einen Blick
Definition |
Die Rechnungslegung umfasst auch die gesamte externe Finanzberichterstattung eines Unternehmens. |
Funktion |
Die (externe) Rechnungslegung dient der Dokumentation der Geschäftsverhältnisse des Unternehmens. |
Zugehörigkeit im Rechnungswesen |
Zusammen mit der internen Unternehmensrechnung bildet die externe Finanzberichterstattung eine Säule des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens. |
Bedeutung im Unternehmen |
Damit ist die Rechnungslegung von zentraler Bedeutung in der Dokumentation der wirtschaftlichen Entwicklung von Unternehmen. |
Übersicht
Die externe Unternehmensrechnung - oder eben Rechnungslegung - ist grundlegender Bestandteil des Rechnungswesens jedes Unternehmens.
- Als externe Finanzberichterstattung von Unternehmen erfüllt die Rechnungslegung vor allem die Funktionen der Information und Dokumentation bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung des jeweiligen Unternehmens.
Dieses Rechnungswesen dient der Erfassung und Auswertung der wirtschaftlichen Vorgänge im Unternehmen selbst, sowohl mengen- als auch wertmäßig.
Das Rechnungswesen eines Unternehmens erfüllt zugleich die Dokumentations- und Informationsfunktion nach innen und außen - es gewährleistet:
- Die Ermittlung des unternehmerischen Erfolgs.
- Es bildet die Grundlage der Zahlungsbemessung des Unternehmens.
Das Rechnungswesen im Unternehmen spielt somit eine tragende Rolle in der Unternehmenskontrolle und für die laufende Planung im Unternehmen.
Funktionen im Unternehmen
Die externe Unternehmensrechnung dokumentiert die Geschäftsverhältnisse, dient der Information nach außen hin sowie der Selbstinformation der jeweiligen Firma:
-
Die Rechnungslegung hat die Funktion der Rechenschaft gegenüber den Gesellschaftern und/oder Inhabern eines Unternehmens sowie gegenüber Kreditgebern.
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Anhand der Rechnungslegungsprozesse wird die Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Gewinns im Unternehmen gewährleistet.
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Die Rechnungslegungsprozesse dienen der laufenden Information für Eigen- und Fremdkapitalgeber und andere Interessenten.
Damit hat die Rechnungslegung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen auch große Bedeutung in unter folgenden Aspekten:
- Gläubigerschutz
- Ausschüttungsbemessung
Man kann sagen, dass die Rechnungslegung im Unternehmen ihre Funktion hauptsächlich nach außen hin hat, sie richtet sich in erster Linie an Akteure außerhalb des Unternehmens.
- Das sind beispielsweise Kapitalgeber, Lieferanten, Kunden und Behörden.
- Daher ist diese Rechnungslegung auch durchwegs gesetzlich geregelt.
Den gesetzlichen Bestimmungen zur Rechnungslegung und dementsprechenden Dokumentation eines Unternehmens ist das gesamte 3. Buch - „Rechnungslegung“ - des Unternehmensgesetzbuches (UGB) gewidmet, siehe Paragrafen 189 bis 283 UGB.
Der zentrale Zweck der externen Unternehmensrechnung liegt immer in der Funktion, eine möglichst genaue und aktuelle Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens abzubilden.
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Quellen
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Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Bestimmungen zur Rechnungslegung für Unternehmen:
§§ 189 bis 283 Unternehmensgesetzbuch (UGB)