Der Investitionsfreibetrag (IFB) ist eine steuerliche Begünstigung für Unternehmen, die in abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens investieren. Er wurde im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform mit Wirkung ab 2023 eingeführt und ist mittlerweile vollständig in § 11 EStG verankert.
Ziel des IFB ist es, Investitionen durch eine zusätzliche steuerliche Abzugsmöglichkeit zu fördern. Die Geltendmachung erfolgt als fiktive Betriebsausgabe, wodurch der zu versteuernde Gewinn reduziert wird. Die konkrete Steuerersparnis hängt vom jeweiligen Einkommensteuertarif des Unternehmens ab.
Der IFB ist eine eigenständige Regelung und berührt die Absetzung für Abnutzung (AfA) nicht – beide können parallel genutzt werden.