Mit der Einführung der Ökosozialen Steuerreform wurde als weiterer Investitionsanreiz für Unternehmen ein Investitionsfreibetrag eingeführt. Dieser neue Freibetrag hat zwar Ähnlichkeiten mit dem bis 2000 gültigen Freibetrag, wurde aber in mehreren Punkten an die aktuellen Erfordernisse angepasst.
- Der Investitionsfreibetrag (IFB) stellt eine steuerliche Betriebsausgabe dar, die den zu versteuernden Gewinn mindert.
Die Begünstigung besteht in einer Steuerersparnis aufgrund der zusätzlichen Betriebsausgabe, welche vom jeweiligen Steuertarif abhängt.