Storno

Diese Seite stellt eine Übersicht über alle Stornomöglichkeiten in FreeFinance dar.

Zum Inhalt dieses Artikels

Zuletzt aktualisiert:
  1. Einnahmen Ausgaben Rechnung
  2. Anlagenbuch
  3. Finanzamtsmeldungen
  4. Rechnungslegung
  5. Siehe auch

Einnahmen Ausgaben Rechnung

Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen

Eine Eingangsrechnung oder Ausgangsrechnung wird durch Drücken der Schaltfläche Stornieren storniert.

Ausnahme: Die Eingangsrechnung oder Ausgangsrechnung wurde durch ein anderes Modul, wie Rechnungslegung oder Kontoauszugsladeprogramm erstellt. Ist dies der Fall muss die Einnahme dort storniert werden.

Stornieren oder Löschen

Wurde die Einnahme oder Ausgabe noch nicht bezahlt bzw. wurde noch keine automatische Belegnummer vergeben, wird die Buchung gelöscht.

Achtung: Bei aktiviertem Wareneingangsbuch werden sofort bei der Erstellung Belegnummer vergeben - auch wenn die Wareneingangsbuchungen noch nicht bezahlt werden.

Details siehe unter Eingangsrechnung und Ausgangsrechnung

Umbuchung

Eine Umbuchung kann nicht storniert werden. Eine Umbuchung kann einfach durch eine neue Umbuchung mit geändertem Vorzeichen oder gewechselten Konten storniert werden.

Details siehe unter Umbuchung

Falsches Stornodatum

Wurde ein falsches Stornodatum angegeben, ist der Geschäftsfall mit folgender Neuen Buchung und Stornierung derselben zu erledigen:

  1. Neuen Beleg mit gleichen Inhalten und Zahlungsdatum = falsches Stornodaum erstellen.
  2. Diesen Beleg stornieren mit dem richtigen Stornodatum.

Als Notiz sollte die Belegnummer und ein entsprechender Hinweis eingegeben werden.

Anlagenbuch

Eine Anlage kann, solange sie noch nicht abgeschrieben wurde, mit der Schaltfläche Stornieren storniert werden.

Details siehe unter Anlagenbuch

Finanzamtsmeldungen

Finanzamtsmeldungen, die vorläufig erstellt wurden, das sind nicht abgeschlossene und nicht ans Finanzamt übertragene Meldungen, können gelöscht werden.

Bereits übertragene Meldungen können nicht gelöscht oder storniert werden.

Zusammenfassende Meldung

Die Zusammenfassenden Meldung beinhaltet alle zu meldenden innergemeinschaftliche oder reversecharge Einnahmen und Rechnungen. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bereits gemeldete Einnahmen oder Rechnungen storniert, liefert der Storno Check jene Belege, die in der Zusammenfassenden Meldung wieder als Storniert zu melden sind. Die Ergänzung der Zusammenfassenden Meldung muss manuell erfolgen.

Rechnungslegung

Löschen von Dokumenten

Alle Dokumente der Rechnungslegung, dh: Angebot, Lieferschein, Gutschrift oder Rechnung, die noch nie abgeschlossen wurden, können einfach gelöscht werden.

Stornieren von Dokumenten

Abgeschlossene Dokumente können storniert werden, indem die Details des Dokumentes angezeigt und die Schalfläche Stornieren gedrückt wird.

Stornieren von Rechnungen oder Gutschriften

Eine bereits (teil-) bezahlte Rechnung oder eine (teil-) eingelöste Gutschrift kann nicht mehr storniert werden.

Stornieren eines Geldeinganges

Wurde ein Geldeingang bei einer Rechnung falsch eingegeben, kann dieser Geldeingang unter dem Karteireiter "Zahlungsverlauf" durch klick auf das Mistkübelsymbol storniert werden.