Vorsteuerrückerstattungsverfahren

Zum Inhalt dieses Artikels

Zuletzt aktualisiert:
  1. Grundlagen
  2. Umsetzung FreeFinance
  3. Rückerstattung und Verbuchung
  4. Siehe auch

Grundlagen

Bei Einkäufen im EU-Ausland (nicht bei Leistungen!) ist grundlegend darauf zu achten, dass der Lieferant eine innergemeinschaftliche Lieferung mit den dafür notwendigen Informationen und ohne (ausländischen) Umsatzsteuer durchführt. Details hierzu unter Reverse Charge und ig Lieferungen.

Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich und Sie erhalten eine Rechnung mit ausländischer Umsatzsteuer, besteht in den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, die ausländische Umsatzsteuer zurückzufordern. Dafür müssen die Belege summiert und die Mindestgrenze pro Land gehalten werden. Details hierzu beispielsweise unter:

Der Antrag auf Vorsteuererstattung muss immer bis zum 30. September des Folgejahres elektronisch in FinanzOnline eingebracht werden. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Der Antrag muss immer (mit der Einzigen Ausnahme der letzten Kalendermonate eines Jahres) für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate eingebracht werden und die Erstattungssumme mindestens 400 € betragen. Die Antragsstellung ist EU-weit vereinheitlicht um eine rasche Bearbeitung zu gewährleisten, weshalb auch die Vorlage eine Unternehmerbescheinigung nicht nötig ist. Die Vorlage der Originalrechnungen ist nicht mehr nötig. Bei Rechnungsbeträgen über 1.000 € kann der Erstattungsmitgliedsstaat allerdings die Übermittlung einer Kopie verlangen.

Umsetzung FreeFinance

Sammeln Sie daher derartige Belege, um zu erkennen ob der Mindestbetrag pro Land überhaupt erreicht wird!

Häufigkeit: niedrig

Sollten solche Aufwendungen nur sporadisch auftreten und die Überschreitung der Mindestbeträge eher unwahrscheinlich sein, empfehlen wir die Verbuchung in FreeFinance mit dem gesamten Bruttobetrag und 0% UST und einer für Sie eindeutigen Notiz (zb: VST-DVST-ItalienVST-SPANIEN, ...).

Nach diesen Notizen können Sie am Ende des Jahres suchen, summieren und gegebenenfalls auf das Erreichen der Mindesthöhe prüfen.

Häufigkeit: regelmäßig

Hierzu folgende Empfehlung für die Verbuchung in FreeFinance

  • Erstellen Sie eine eigene Belegart für die Eingangsrechnungen (Ausgaben) mit ausländischer Vorsteuer pro Land durch Kopieren der gewünschten Belegart, zB: Kopie von "Büromaterial" auf Büromaterial Deutschland VST-Rückerstattung.

Die Verbuchung

  • Erstellen einer Eingangsrechnung (Ausgabe) mit dem gesamten Bruttobetrag und 0% Ust.

Durch die Aufteilung in einzelne Belegarten pro Land ist am Ende des Jahres wird die einfache und übersichtliche Darstellung der möglichen Rückerstattungen erreicht.

Auf Wunsch können auch zwei Belegarten pro Land erstellt werden:

  • 1x für den Nettobetrag (zB: Büromaterial Deutschland VST-Netto)
  • 1x für den Steuerbetrag (zB: Büromaterial Deutschland VST-Rückerstattung)

Die Verbuchung

  • Erstellen einer Eingangsrechnung (Ausgabe) mit zwei Zeilen:
  • Erste Zeile: Nettobetrag der Rechnung mit 0% USt mit Belegart Büromaterial Deutschland VST-Netto
  • Zweite Zeile: Steuerbetrag der Rechnung mit 0% USt mit Belegart Büromaterial Deutschland VST-Rückerstattung

Durch die Aufteilung in einzelne Belegarten pro Land und der Trennung nach dem Netto und Steuerbetrag ist am Ende des Jahres eine noch einfachere und übersichtlichere Darstellung der Rückerstattungen möglich. Diese Variante empfiehlt sich bei vielen Eingangsrechnungen pro Jahr.

Rückerstattung und Verbuchung

Die Rückerstattung kann in FinanzOnline erfolgen. Hierzu wird pro Land ein eigenes Formular ausgefüllt.

Einkommensteuer/Umsatzsteuer in Österreich

Durch die obgenannten Verbuchungsmöglichkeiten werden die Brutto-Ausgaben in der österreichischen Einkommensteuer berücksichtigt. Vorsteuer wird keine geltend gemacht.

Um die Einnahme (Negative Eingangsrechnung) im Falle einer tatsächlichen Rückerstattung in die Einkommensteuer wieder zur berücksichtigen, ist eine ausgleichende Buchung nötig:

  • Erstellen Sie eine Eingangsrechnung mit der zutreffenden Belegart in der Höhe des rückerstatteten Vorsteuerbetrags mit 0% USt - unbedingt jedoch mit negativen Vorzeichen.