Wichtig ist die zentrale Einstellung der Umsatzsteuermethode in der Jahreseinstellung:
Hier wählen Sie Unecht Umsatzsteuerbefreit und geben im Feld § 6 Abs. 1 Zahl darunter die Zahl Ihrer Berufsgruppe (oder Kleinstunternehmer) an.
Die gesamte Liste der unecht steuerbefreiten Umsätze finden Sie unter § 6 Abs. 1 UStG.
Einnahmen / Rechnungen
Geben Sie bei Einnahmen oder auf Ihren Rechnungen in der Rechnungslegung den Steuersatz "0% Steuerfrei - §6 Abs. 1 Z (lt. Jahreseinstellung)" an.
👉 Gut zu wissen:
Tipp 1: Wir empfehlen, bei den benötigten Erlöskonten in Ihren Belegarten den Standard-Steuersatz entsprechend auszuwählen, sodass Ihnen stets die für Sie zutreffenden Steuersätze vorgeschlagen werden. Es kann zudem helfen, die Option "Steuersatz fixieren" zu aktivieren, sodass nicht versehentlich auf einen anderen Steuersatz gewechselt werden kann.
Tipp 2: Hinweis auf Ihren Rechnungen an Ihre Kunden
Wenn Sie die Rechnungslegung in FreeFinance nutzen und dies für all Ihre Erlöse zutrifft, kann es sinnvoll sein, den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung in den Standardtexten einzufügen. So wird nicht darauf vergessen.
Dieser kann zB. lauten: "0% Steuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung §6 Abs. 1 Z 27".
Ausgaben
Sie können die Ausgaben mit oder ohne angefallene Umsatzsteuer eingeben. FreeFinance berechnet automatisch immer alle nötigen Beträge analog zur eingestellten Umsatzsteuermethode.
Das heißt, sie können:
- die Ausgaben einfach mit den angefallenen Steuersätzen eingeben (z.B.: 100 EUR Netto mit 20 % USt)
- oder die Ausgaben Brutto gleich Netto und 0 % USt eingeben.
Gemischtes Unternehmen
Haben Sie sowohl unecht umsatzsteuerbefreite als auch normal besteuerte Einkünfte, wird in FreeFinance-Jahreseinstellung die Umsatzsteuermethode Nettoverrechnung eingestellt.
Gleichzeitig geben Sie im Feld "§ 6 Abs. 1 Zahl" noch die entsprechende Ziffer im UStG an, aufgrund derer die Einkünfte unecht umsatzsteuerbefreit sind.
Einnahmen & Rechnungen
Geben Sie die Einnahmen oder auf den Rechnungen der Einkunftsart entsprechend mit Umsatzsteuer oder mit dem Steuersatz "0% Steuerfrei - §6 Abs. 1 Z (lt. Jahreseinstellung)" an.
Ausgaben
Hier ist es wichtig, dass Sie aufteilen:
- Ausgaben, die zur steuerpflichtigen Einkunftsart zählen, geben Sie mit den angefallenen Steuersätzen ein.
- Ausgaben, die zur umsatzsteuerbefreiten Einkunftsart zählen, geben Sie mit Brutto gleich Netto und 0 % USt ein.