VAT-Nummer ⇒ Aufbau, Funktion und Verwendung im Geschäftsverkehr

Die VAT-Nummer (von „Value Added Tax“, auf Deutsch „Mehrwertsteuer“) ist die internationale Bezeichnung für die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer von Unternehmen – auch bekannt als Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID). Sie dient weltweit der steuerlichen Zuordnung im Unternehmensverkehr. In der EU hat sie zentrale Bedeutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen. In Österreich wird sie als UID vom Finanzamt vergeben.

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VAT-Nummer – auf einen Blick

Die 8 wichtigsten Fakten zur VAT-Nummer
Definition

Die VAT-Nummer ist die internationale Bezeichnung für die mehrwertsteuerliche Identifikationsnummer von Unternehmen, aus Unternehmenssicht auch als Umsatzsteuer-ID oder UID bekannt.

Begriff

„VAT“ steht für „Value Added Tax“, die internationale Bezeichnung für Mehrwertsteuer. Die VAT-Nummer ist die zugehörige Identifikationsnummer für Unternehmen im umsatzsteuerlichen Kontext.

Zweck & Funktion

Die Nummer dient der eindeutigen steuerlichen Identifizierung und Zuordnung in nationalen und grenzüberschreitenden Geschäftsvorgängen. Sie kennzeichnet ein steuerpflichtiges Unternehmen im Zusammenhang mit der Abführung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf Waren und Dienstleistungen.

Aufbau

Die VAT-Nummer besteht aus einem Ländercode (z. B. AT für Österreich) und einer individuellen Ziffernfolge.

Vergabe

VAT-Nummern werden von den nationalen Finanzverwaltungen bzw. Finanzbehörden erteilt.

  • In Österreich wird die VAT-Nummer (UID) vom Finanzamt entweder automatisch im Zuge der steuerlichen Erfassung oder auf Antrag vergeben – abhängig von Tätigkeit und Unternehmensform.

  • In Deutschland erfolgt die Zuteilung durch das Bundeszentralamt für Steuern.

Prüfung

Relevanz

Die VAT-Nummer ist für umsatzsteuerpflichtige Geschäftsvorgänge weltweit relevant – insbesondere für steuerfreie Lieferungen im Binnenmarkt, Reverse-Charge-Verfahren, internationale B2B-Transaktionen sowie die korrekte Rechnungsstellung und steuerliche Registrierung im jeweiligen Land.

Abgrenzung zur Steuernummer

Die Steuernummer ist die nationale steuerliche Identifikationsnummer zur Abwicklung sämtlicher Steuerarten bei der Finanzverwaltung. Die VAT-Nummer wird zusätzlich vergeben und dient sowohl national als auch im internationalen Geschäftsverkehr ausschließlich der umsatzsteuerlichen Identifikation.

VAT-Nummer

Die VAT-Nummer (Value Added Tax) ist die internationale Bezeichnung für die mehrwertsteuerliche (umsatzsteuerliche) Identifikationsnummer von Unternehmen. In Österreich entspricht sie der UID-Nummer und wird für die steuerliche Zuordnung bei Waren- und Dienstleistungsumsätzen verwendet, national wie international. Sie ist nicht mit der allgemeinen Steuernummer zu verwechseln und spielt eine zentrale Rolle bei der Umsatzsteuer-Abwicklung im Unternehmensbereich.

VAT-Nummer: Definition & Grundlagen

  • Begriff: VAT steht für „Value Added Tax“, also Mehrwertsteuer, aus Unternehmenssicht die Umsatzsteuer.

  • Bedeutung: Die VAT-Nummer identifiziert Unternehmen für umsatzsteuerliche Zwecke und entspricht der jeweiligen USt-ID.

  • Herkunft: Im EU-Kontext eingeführt im Zuge des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems.

  • Ziel: Einheitliche Kennzeichnung für steuerpflichtige Unternehmen.

  • Anwendung: Gilt für nationale und internationale Geschäftsbeziehungen.

  • Abgrenzung: Unterscheidet sich von der nationalen Steuernummer.

  • UID-Beispiel: In Österreich beginnt die VAT-Nummer mit „ATU“.

Die VAT-Nummer (Value Added Tax) ist die offizielle Identifikationsnummer von Unternehmen für umsatzsteuerliche Zwecke. Sie ist notwendig, um Waren oder Dienstleistungen steuerrechtlich korrekt erfassen und abwickeln zu können, sowohl national als auch grenzüberschreitend.

Das System der VAT-Nummern wurde im Zuge der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie eingeführt, um eine einheitliche Identifikation im Geschäftsverkehr zu ermöglichen.

  • Diese Nummer ist nicht mit der Steuernummer (Steuer-Identifikationsnummer, Steuer-ID) zu verwechseln, da sie ausschließlich der Umsatzsteuer dient.

In Österreich entspricht die VAT-Nummer der sogenannten UID-Nummer, die vom Finanzamt vergeben wird. Sie beginnt stets mit dem Präfix „ATU“ und enthält acht weitere Ziffern.

Rechtlicher Rahmen in der Europäischen Union (EU):

Die Vergabe und Nutzung der VAT-Nummer sind in der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem geregelt. Relevante Artikel sind insbesondere Art. 214–227, in denen die umsatzsteuerliche Identifikation und deren Voraussetzungen beschrieben sind.

Funktion & Verwendung im steuerlichen Kontext

  • Zweck: Umsatzsteuerliche Identifikation von Unternehmen

  • Verwendung: Rechnungen, Meldesysteme, Registrierungen

  • B2B-Geschäfte: Voraussetzung für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • Reverse-Charge: Ermöglicht Verlagerung der Steuerschuld

  • Nachweis: Dokumentiert Unternehmereigenschaft gegenüber Finanzbehörden

Die VAT-Nummer dient der Erfassung und Identifikation eines Unternehmens bei steuerpflichtigen Geschäftsvorgängen, also bei Warenverkauf oder Leistungserbringung, welche der Besteuerung durch Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer unterliegen.

  • Sie ist unter anderem im B2B-Bereich verpflichtend anzugeben, wenn Leistungen oder Lieferungen mit anderen Unternehmen abgerechnet werden.

  • Im innergemeinschaftlichen Handel wird sie benötigt, um steuerfreie Lieferungen korrekt abzuwickeln.

  • Außerdem ist sie Voraussetzung für das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.

  • Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Ausstellung von Rechnungen.

  • Zudem ist sie im Rahmen von Verfahren wie dem One-Stop-Shop der Europäischen Union (EU-OSS) erforderlich, etwa bei der umsatzsteuerlichen Registrierung für grenzüberschreitende B2C-Leistungen.

  • Die Angabe der VAT-Nummer dient darüber hinaus als Nachweis der Unternehmereigenschaft gegenüber Steuerbehörden.

Aufbau und Format der VAT-Nummer

  • Struktur: Ländercode + Ziffernfolge

  • Österreich: Format „ATU“ + 8-stellige Nummer

  • Unterschiede: Länge und Format variieren je nach Land

  • Einheitlichkeit: Nur der Ländercode ist EU-weit standardisiert

Die VAT-Nummer besteht in der Regel aus einem zweistelligen Länderkürzel und einer individuellen Ziffernfolge, die je nach Staat unterschiedlich lang sein kann. In Österreich beginnt sie mit „ATU“, gefolgt von acht Ziffern.

  • Während der Aufbau der Nummern zwischen den Mitgliedstaaten variiert, ist der Ländercode in der EU durchgängig normiert.

  • Die VAT-Nummer findet sich typischerweise auf Rechnungen, Anmeldungen, Registrierungen und Steuerformularen, wo sie zur eindeutigen Kennzeichnung des Unternehmens dient.

VAT-Nummern in EU-Mitgliedsstaaten: Beispiele

Die Struktur der VAT-Nummern variiert je nach Mitgliedstaat der EU. Während alle mit einem zweistelligen Ländercode beginnen, unterscheidet sich der Aufbau der folgenden Ziffern zum Teil auch durch Buchstabenkombinationen oder spezifische Länderelemente.

Einige Beispiele:

  • Österreich (AT): ATU12345678 – „AT“ + „U“ + 8-stellige Ziffernfolge

  • Deutschland (DE): DE123456789 – 9 Ziffern, nur numerisch

  • Frankreich (FR): FRXX999999999 – 11 Stellen, alphanumerisch (erste oder zweite Stelle ggf. Buchstabe)

  • Italien (IT): IT12345678901 – 11 Ziffern, rein numerisch

  • Spanien (ES): ESX1234567X – 9 Stellen, erste und/oder letzte Stelle kann Buchstabe sein

  • Irland (IE): IE1234567A oder IE1234567AW – 8 oder 9 Stellen, letztes Zeichen muss Buchstabe sein

  • Schweden (SE): SE123456789001 – 12 Ziffern, endet immer auf „01“

VAT-Nummern international: Hinweis zu den USA

In den USA gibt es keine einheitliche nationale Umsatzsteuer und dementsprechend auch keine landesweit standardisierte VAT-Nummer.

  • Stattdessen regeln die einzelnen Bundesländer (Bundesstaaten) die Erhebung des „Sales and Use Tax“ individuell.

  • Je nach Staat und Gemeinde gelten dabei unterschiedliche Registrierungspflichten auch für ausländische Unternehmen, die in den USA steuerpflichtige Leistungen erbringen.

Funktion und Einsatz der VAT-Nummer im EU-Kontext

  • Ziel: Steuerliche Identifikation im innergemeinschaftlichen Handel

  • Einsatz: Bei B2B-Geschäften, Rechnungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • Voraussetzung: Notwendig für das Reverse-Charge-Verfahren

  • Regelungsrahmen: Basierend auf der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie

  • Relevanz: Zentrale Rolle für steuerfreie Umsätze im Binnenmarkt

Die VAT-Nummer dient im europäischen Binnenmarkt der eindeutigen umsatzsteuerlichen Identifikation von Unternehmen und ist in Art. 214 ff. RL 2006/112/EG geregelt. Sie ist erforderlich, um Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmern und privaten Personen in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten korrekt steuerlich zu erfassen.

  • Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen: Die Angabe einer gültigen VAT-Nummer des Abnehmers ist gemäß Art. 138 RL 2006/112/EG verpflichtend.

  • Reverse-Charge-Verfahren: Das Reverse-Charge-Verfahren zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger setzte gemäß Art. 196 RL 2006/112/EG die Verwendung gültiger VAT-Nummern voraus.

  • Meldesysteme: Die VAT-Nummer spielt bei elektronischen Meldesystemen wie dem One-Stop-Shop (OSS) eine Rolle, etwa bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen an Endkunden.

VAT bei Dienstleistungen und digitalen Gütern:

Für Dienstleistungen und elektronisch erbrachte Leistungen gelten innerhalb der EU spezielle Regelungen zum Leistungsort und zur Steuerpflicht (Art. 44 und Art. 58 RL 2006/112/EG).

Prüfung und Gültigkeit der VAT-Nummer

  • Zweck: Bestätigung der VAT-Nummer eines Geschäftspartners

  • Tool: EU-weites System VIES zur Online-Prüfung

  • Bedeutung: Voraussetzung für steuerfreie innergemeinschaftliche Umsätze

  • Nachweis: Dokumentation der Gültigkeitsprüfung empfohlen

  • Risiko: Fehlende oder ungültige Nummer kann zu Steuernachzahlung führen

Die Gültigkeit einer VAT-Nummer kann über das EU-weite VIES-System (VAT Information Exchange System) überprüft werden.

  • Das Tool ermöglicht Unternehmen, die VAT-Nummer eines Geschäftspartners innerhalb der EU zu validieren, was eine Voraussetzung für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen gemäß Art. 138 RL 2006/112/EG ist.

  • Damit Unternehmer rechtlich abgesichert sind, sollten sie die Gültigkeit jeder VAT-Nummer vor der Rechnungsstellung prüfen und den Bestätigungsnachweis dokumentieren.

  • Nur bei bestätigter Gültigkeit kann das Reverse-Charge-Verfahren nach Art. 196 RL 2006/112/EG angewendet werden.

  • Weiters kann über das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Union geprüft werden, ob ein Unternehmen für grenzübergreifende Geschäfte innerhalb der EU registriert ist.

Eine fehlende oder ungültige VAT-Nummer kann zur nachträglichen Steuerpflicht inklusive Zinsen und möglicher Sanktionen durch das Finanzamt führen.

Was tun bei ungültiger Nummer?

Wird eine VAT-Nummer im VIES-System als ungültig gemeldet, sollte der Geschäftspartner umgehend kontaktiert und um Bestätigung oder Korrektur der Daten gebeten werden. Alternativ kann er beim zuständigen Finanzamt oder über sein Steuerberatungsbüro eine Vervollständigung oder Neuregistrierung anstoßen.

  • Solange keine gültige VAT-Nummer vorliegt, sollte der betroffene Umsatz nicht steuerfrei als innergemeinschaftlich behandelt werden.

  • Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung mit dem Steuerberater, um etwaige Nachforderungen oder formale Fehler zu vermeiden.

Beantragung & Vergabe in Österreich

  • Zuständigkeit: VAT-Vergabe (UID) durch das Finanzamt

  • Automatik: Bei Vorsteuerabzugsberechtigung oder innergemeinschaftlichem Erwerb

  • Antrag: Mittels Formular U15 beim Finanzamt möglich

  • Voraussetzung: Umsatzsteuerpflicht oder Bedarf für EU-Geschäfte

In Österreich wird die VAT-Nummer in Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) durch das zuständige Finanzamt vergeben.

  • Bei unternehmerischer Tätigkeit mit Vorsteuerabzugsberechtigung oder bei innergemeinschaftlichen Erwerben erfolgt die Erteilung der UID in der Regel automatisch im Zuge der steuerlichen Erfassung.

  • Wenn keine automatische Vergabe erfolgt, kann die UID beim Finanzamt beantragt werden, das gilt auch für umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer (Kleinunternehmerregelung).

  • Voraussetzung ist eine umsatzsteuerlich relevante Tätigkeit oder die Notwendigkeit einer UID für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in anderen EU-Ländern.

  • Auch juristische Personen ohne Unternehmereigenschaft können in bestimmten Fällen eine UID erhalten.

UID-Vergabe = VAT-Nummer?

Die österreichische UID-Nummer entspricht funktional der internationalen VAT-Nummer und erfüllt die gleichen Aufgaben: die umsatzsteuerliche Identifikation im nationalen und grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr sowie im EU-Binnenmarkt.

  • Der Begriff „VAT-Nummer“ ist die übergeordnete Bezeichnung im internationalen Sprachgebrauch.

  • Innerhalb der EU wird die UID eines Mitgliedstaats als VAT-Nummer im Außenverhältnis verwendet – etwa bei Rechnungsstellung, VIES-Prüfung oder OSS-Registrierung.

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Fragen und Antworten

„VAT“ steht für „Value Added Tax“, auf Deutsch „Mehrwertsteuer“. Die VAT-Nummer ist also die Nummer zur Kennzeichnung eines Unternehmens im mehrwertsteuerlichen Besteuerungssystem – national wie international. Aus Unternehmenssicht entspricht die VAT-Nummer den Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, in Österreich kurz UID-Nummer.

Eine VAT-Nummer wird benötigt, um ein Unternehmen im jeweiligen Mehrwertsteuersystem eines Staates eindeutig steuerlich zu identifizieren. Das gilt sowohl für den nationalen Binnenmarkt als auch den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr.

  • Sie ist auch im Inland und innerhalb der EU erforderlich, wenn mehrwertsteuerpflichtige Umsätze erbracht werden, etwa bei der Abgabe von Waren oder Dienstleistungen.

  • In der EU dient sie zusätzlich als Voraussetzung für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen, das Reverse-Charge-Verfahren sowie als Nachweis der Unternehmereigenschaft.

In Österreich ist die VAT-Nummer als UID-Nummer bekannt und wird vom Finanzamt auf der Rückmeldung zur steuerlichen Erfassung oder über FinanzOnline bereitgestellt. Sie ist zudem auf offiziellen Schreiben des Amts oder in der Datenbank des VIES-Systems ersichtlich.

Die Gültigkeit einer VAT-Nummer kann über das EU-weite System VIES online geprüft werden. Die Nummer wird dort mit dem Eintrag des betreffenden Mitgliedstaats abgeglichen – inklusive Bestätigung über die gültige Zuordnung.

Ja! In Österreich entspricht die UID-Nummer funktional der VAT-Nummer. Sie dient der umsatzsteuerlichen Kennzeichnung von steuerpflichtigen Betrieben und wird bei EU-Geschäften als internationale Unterscheidungsnummer verwendet.

Die Steuernummer ist eine generelle steuerliche Identifikationsnummer, die für alle Steuerarten gilt. Die VAT-Nummer bzw. UID ist hingegen nur für die Umsatzbesteuerung relevant und wird für innergemeinschaftliche Geschäftsvorgänge verwendet.

Unternehmer und Betriebe, die steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen anbieten, sind zur Abfuhr der VAT (Vale Added Tax, dt.: Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer) verpflichtet – abhängig von ihrem Status und dem Bundesschema im jeweiligen Staat.

Fehlt die VAT-Nummer bei EU-Geschäften, kann der Umsatz nicht steuerfrei behandelt werden. Es drohen Nachforderungen, Probleme bei der Rechnungsstellung und im Zweifel auch Rückfragen, oft per E-Mail, durch die Behörden oder Datenbanken der EU.

Quellen