Die Mehrwertsteuer in Österreich wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist in den Preisen, die Konsumenten zahlen, bereits inkludiert.
Die Mehrwertsteuer (MwSt) und die Umsatzsteuer (USt) sind in Österreich synonyme Begriffe. Während „Mehrwertsteuer“ im alltäglichen Sprachgebrauch häufiger verwendet wird, beschreibt die Umsatzsteuer den Vorgang aus Sicht des Unternehmers oder des Selbstständigen:
-
Er erhebt die Steuer beim Verkauf seiner Waren oder Dienstleistungen und führt sie 1:1 an das Finanzamt ab.
-
Der Unternehmer darf dann auch den Vorsteuerabzug beim Einkauf vom Finanzamt zurückfordern.
Gemäß § 10 Abs. 1 UStG beträgt die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 20 % der Bemessungsgrundlage.
-
Dieser Paragraf legt fest, dass bei den meisten in Österreich verkauften Waren und Dienstleistungen ein Fünftel des Preises als Steuer an das Finanzamt geht.
-
Es gibt jedoch auch Ausnahmen und ermäßigte Steuersätze für bestimmte Produktkategorien.