Mehrwertsteuer in Österreich ⇒ einfach erklärt

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) in Österreich ist eine indirekte Steuer von 20 % auf die meisten Waren, wobei reduzierte Sätze von 10 % und 13 % für spezifische Produkte und Dienstleistungen existieren. Aus Unternehmenssicht ist es die Umsatzsteuer (USt).

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Mehrwertsteuer (MwSt) – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Mehrwertsteuer in Österreich

Definition: Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird auf den Mehrwert, der in jeder Produktions- und Verkaufsphase eines Produkts oder einer Dienstleistung entsteht, angewendet. In Österreich ist sie im Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) geregelt.
Funktion: Die Funktion der Mehrwertsteuer besteht darin, Einnahmen für den Staat zu generieren. Sie wird von Unternehmen beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Konsumenten zahlen die Mehrwertsteuer indirekt, da sie im Endpreis eines Produkts oder einer Dienstleistung enthalten ist.
Bestimmungen: Gemäß § 10 Abs. 1 UStG beträgt der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Österreich 20 %. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und ermäßigte Steuersätze, die in den weiteren Paragraphen des UStG 1994 festgelegt sind, wie z. B. der ermäßigte Steuersatz von 10 % gemäß § 10 Abs. 2 UStG.
Mehrwertsteuer vs. Umsatzsteuer: Obwohl die Begriffe „Mehrwertsteuer“ und „Umsatzsteuer“ in Österreich oft synonym verwendet werden, beschreiben sie die Steuer aus unterschiedlichen Perspektiven. Die Mehrwertsteuer bezieht sich auf den zusätzlichen Wert, der bei der Produktion und dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen entsteht, und den der Konsument zahlt. Die Umsatzsteuer hingegen beschreibt den Vorgang aus Sicht des Unternehmens oder Selbstständigen, der die Steuer beim Verkauf erhebt und an das Finanzamt abführt.

Grundlagen der Mehrwertsteuer Österreich

Die Mehrwertsteuer in Österreich wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist in den Preisen, die Konsumenten zahlen, bereits inkludiert.

Die Mehrwertsteuer (MwSt) und die Umsatzsteuer (USt) sind in Österreich synonyme Begriffe. Während „Mehrwertsteuer“ im alltäglichen Sprachgebrauch häufiger verwendet wird, beschreibt die Umsatzsteuer den Vorgang aus Sicht des Unternehmers oder des Selbstständigen:

  • Er erhebt die Steuer beim Verkauf seiner Waren oder Dienstleistungen und führt sie 1:1 an das Finanzamt ab.

  • Der Unternehmer darf dann auch den Vorsteuerabzug beim Einkauf vom Finanzamt zurückfordern.

Gemäß § 10 Abs. 1 UStG beträgt die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 20 % der Bemessungsgrundlage.

  • Dieser Paragraf legt fest, dass bei den meisten in Österreich verkauften Waren und Dienstleistungen ein Fünftel des Preises als Steuer an das Finanzamt geht.

  • Es gibt jedoch auch Ausnahmen und ermäßigte Steuersätze für bestimmte Produktkategorien.

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent

Dieser Steuersatz wird auf eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen angewendet, die täglich konsumiert oder in Anspruch genommen werden. Er stellt den Standardsteuersatz dar, der für die meisten Transaktionen gilt, sofern keine spezifischen Ausnahmen oder Ermäßigungen vorgesehen sind.

Zu den Kategorien mit Standard-Mehrwertsteuersatz gehören:

  • Elektronische Geräte wie Fernseher, Computer und Smartphones

  • Kleidung und Schuhe

  • Kosmetik- und Pflegeprodukte

  • Möbel und Haushaltswaren

  • Kraftfahrzeuge und Benzin

  • Gastronomische Dienstleistungen in Restaurants und Cafés

  • Sportveranstaltungen und -ausrüstung

  • Handwerksdienstleistungen wie Reparaturen oder Renovierungen

Dieser Steuersatz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, welche nicht unter die Kategorien der ermäßigten Steuersätze fallen.

Der Normalsteuersatz von 20 % trägt erheblich zum Steueraufkommen in Österreich bei und ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Steuersystems.

Ermäßigte Steuersätze und ihre Anwendung

Gemäß dem § 10 UStG sind neben dem allgemeinen Steuersatz von 20 % auch ermäßigte Mehrwertsteuersätze vorgesehen.

  • Sie reflektieren die Absicht des österreichischen Gesetzgebers, den Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern und gleichzeitig den heimischen Wirtschaftssektoren, wie dem Tourismus, Unterstützung zu bieten.

Ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent: Lebensmittel, Medikamente, Bücher und mehr

Gemäß § 10 Abs. 2 UStG und der zugehörigen Anlage 1 fallen diverse Waren und Dienstleistungen unter den ermäßigten Steuersatz von 10 %.

Dieser ermäßigte Steuersatz berücksichtigt die essenzielle Bedeutung bestimmter Produkte für den Alltag:

  • Lebensmittel: Grundnahrungsmittel sind zu einem ermäßigten Steuersatz besteuert, um den täglichen Bedarf erschwinglich zu halten.

  • Medikamente: Für die Gesundheit der Bevölkerung unerlässlich, sind Medikamente zu einem reduzierten Satz besteuert, um sie für alle zugänglich zu machen.

  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften: Als Informations- und Bildungsquellen sind diese Medien zu einem ermäßigten Steuersatz besteuert, um den Zugang zu Wissen zu fördern.

  • Tierische Produkte: Dazu zählen Bienen, Assistenzhunde, Fleisch, Fische, Milchprodukte und Honig.

  • Pflanzliche Produkte: Hierunter fallen unter anderem Gemüse, Früchte, Gewürze sowie Getreide.

  • Lebensmittelzubereitungen: Dies umfasst Zuckerwaren, Kakaoprodukte, Getreidezubereitungen und diverse andere Lebensmittel.

  • Chemische Produkte: Hierzu gehören Ammoniumcarbonat, Essigsäure, Gelatine und diverse andere chemische Produkte.

  • Druckerzeugnisse: Neben Büchern und Zeitungen sind auch Noten und kartographische Erzeugnisse mit 10 % ermäßigt besteuert.

  • Sonstige Produkte: Dazu zählen Arzneimittel und Produkte der monatlichen Damenhygiene.

Ermäßigter Steuersatz von 13 Prozent: Kultur, Transport und spezielle Produkte

Gemäß dem § 10 Abs. 3 UStG und der zugehörigen Anlage 2 fallen diverse Waren und Dienstleistungen unter den ermäßigten Steuersatz von 13 %.

Dieser Steuersatz berücksichtigt die Bedeutung bestimmter Produkte und Dienstleistungen für die Gesellschaft und Kultur:

  • Diverse Gegenstände: Hierzu zählen die Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz, Kunstgegenstände, Briefmarken und Sammlungsstücke.

  • Landwirtschaftliche Dienstleistungen: Dies umfasst die Tierzucht, künstliche Besamung und weitere Dienstleistungen im landwirtschaftlichen Bereich.

  • Künstlerische Tätigkeiten: Darunter fallen Umsätze von Künstlern aus ihrer kreativen Arbeit.

  • Freizeit und Erholung: Dies beinhaltet den Betrieb von Schwimmbädern, Museen, Filmvorführungen, botanischen und zoologischen Gärten sowie Schaustellertätigkeiten.

  • Transport: Insbesondere die Personenbeförderung mit Luftverkehrsfahrzeugen.

  • Bildung und Betreuung: Dienstleistungen von Bildungs- und Erholungsheimen für junge Menschen unter 27 Jahren.

  • Landwirtschaftliche Produkte: Beispielsweise der Verkauf von im Inland erzeugtem Wein.

  • Sport- und Kulturveranstaltungen: Eintrittskarten für sportliche Großveranstaltungen und kulturelle Aufführungen wie Theater und Konzerte.

Besonderheiten bei bestimmten Produkten:

  • Lebende Tiere: Als wichtiger Bestandteil der Landwirtschaft werden Nutztiere zu einem ermäßigten Steuersatz besteuert, um die heimische Tierzucht zu fördern.

  • Pflanzen: Sie sind nicht nur für die Biodiversität wichtig, sondern auch für Landwirtschaft und Gartenbau. Ein reduzierter Steuersatz fördert den Anbau und Verkauf.

  • Brennholz: In vielen Teilen Österreichs eine traditionelle Energiequelle. Der ermäßigte Steuersatz unterstützt den nachhaltigen und regionalen Energieverbrauch.

Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen:

Hierbei handelt es sich steuerlich um einen Sonderfall:

Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen stellt einen wesentlichen Bestandteil des Tourismussektors in Österreich dar. Dieser Sektor ist für die österreichische Wirtschaft von großer Bedeutung, da er nicht nur Arbeitsplätze schafft, sondern auch erhebliche Einnahmen generiert.

Gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 3c UStG wird ein ermäßigter Steuersatz von 10 % für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen vorgesehen.

  • Die Ermäßigung zielt darauf ab, den Tourismussektor zu unterstützen und gleichzeitig die Vermietung zu Wohnzwecken für Verbraucher erschwinglich zu halten.

  • Dieser Steuersatz unterscheidet sich von dem für andere Vermietungsarten, da er speziell für den Tourismussektor konzipiert wurde.

Zu den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen gehören Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der Beherbergung stehen und für den Gast einen Mehrwert darstellen.

Dazu können zählen:

  • Frühstück oder andere Mahlzeiten, die im Preis inbegriffen sind.

  • Reinigungsdienste für das Zimmer oder die Wohnung.

  • Zugang zu Einrichtungen wie Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Wellnessbereichen.

  • Concierge-Dienste oder touristische Informationen.

Diese Nebenleistungen beeinflussen den Mehrwertsteuersatz, da sie als Teil des Beherbergungsdienstes betrachtet werden und daher ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegen.

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Fragen und Antworten

Die Mehrwertsteuer (MwSt) in Österreich ist eine Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie ist in den Preisen, die Konsumenten zahlen, bereits enthalten und betrifft sowohl Unternehmen und Selbstständige als auch Konsumenten direkt.

Die standardmäßige Mehrwertsteuer (MwSt) in Österreich beträgt 20 % auf den Verkauf von vielen Waren und Dienstleistungen. Dieser Steuersatz ist in den meisten Preisen schon inklusive.

In Österreich sind die Begriffe „Mehrwertsteuer“ und „Umsatzsteuer“ synonym. Während „Mehrwertsteuer“ im alltäglichen Sprachgebrauch häufiger verwendet wird, beschreibt die Umsatzsteuer den Vorgang aus Sicht des Unternehmers oder Selbstständigen, der die Steuer beim Verkauf seiner Leistungen erhebt und an das Finanzamt abführt.

Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze in Österreich reflektieren die Absicht des Gesetzgebers, den Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern und gleichzeitig bestimmte Wirtschaftssektoren, wie den Tourismus, zu unterstützen.

In Österreich gibt es neben dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 20 % auch ermäßigte Steuersätze. Diese ermäßigten Sätze betragen 10 % und 13 %.
Der 10-Prozent-Satz gilt für bestimmte grundlegende Güter und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Medikamente und Bücher. Der 13-Prozent-Satz wird für spezielle Produktkategorien und Dienstleistungen wie kulturelle Veranstaltungen, bestimmte landwirtschaftliche Produkte und Transportdienstleistungen angewendet.

Quellen