Alt-Anlage, Freibetrag

Überblick

Das Formular Übernahme Alt-Anlagen dient zur Speicherung von Anlagen, die bereits vor der Verwendung dieses Systems angeschafft wurden und immer noch abzuschreiben sind.

Diese Anlagen sind also immer noch im Anlagenbuch enthalten. Um die Abschreibungsbuchungen weiterführen zu können müssen diese Anlagen in das System auch mit aufgenommen werden.

Die Funktionsweise ist analog zur Maske Anlagenbuch.

Das Formular Ausgabe unterstützt die Integrierte Dokumentenablage und die Integrierte Kommunikation.

Übernahme von bereits bestehenden Anlagen

Grundsätzlich ist der Aufbau und die Funktionsweise dieser Maske gleich wie die Maske Anlagenbuch. Die Eingabe von Anlagen, die vor der Verwendung dieses Systems bereits angeschafft wurden, kann auf zwei verschiedene Varianten erfolgen.

Variante A: Übernahme mit Originaldaten

Die Alt-Anlage kann mit den genauen Daten der Anlage im System aufgenommen werden. Das bedeutet, dass der originale Anschaffungsbetrag sowie unbedingt auch das originale Anschaffungsdatum eingetragen werden. Dabei ist auf folgendes Feld zu achten:

  • Jahre abgeschrieben: Das Eingabefeld Jahre abgeschrieben wird automatisch mit der Differenz zwischen dem Jahr des Anschaffungsdatums sowie dem aktuellen Jahr vorbelegt. Damit werden die Planzeilen, die früher bereits abgeschrieben wurden, als Abschreibung im Vorsystem gespeichert. Diese Zeilen sind zu Dokumentationszwecken sowie zur genauen Aufstellung des Abschreibungsplans notwendig.

Ist eine Anlage in der zweiten Jahreshälfte angeschafft worden, ist immer diese Art der Anlagenübernahme heranzuziehen!

Beispiel: Aktuelles Datum: 18.3.2009, Anlage PKW wird am 22.4.2007 mit einem Betrag von 22.000 EUR angeschafft, Nutzungsdauer ist 8 Jahre:

  • Jahre abgeschrieben wird automatisch auf 2 gesetzt (da das System annimmt, dass die Anlage 2007 und 2008 bereits abgeschrieben wurde).
Abschreibungsplan
Jahr

Buchwert
zum 1.1.

Abschreibungs-betrag Buchwert
zum 31.12.
verbleibend
nach 31.12.
Status
2007 22.000,00 2.750,00 19.250,00 7,0 Jahr(e) Abschreibung im Vorsystem
2008 19.250,00 2.750,00 16.500,00 6,0 Jahr(e) Abschreibung im Vorsystem
2009 16.500,00 2.750,00 13.750,00 5,0 Jahr(e) Geplante Abschreibung
2010 13.750,00 2.750,00 11.000,00 4,0 Jahr(e) Geplante Abschreibung
...          

Variante B: Übernahme mit verbleibenden Daten

Unter der Übernahme einer alten Anlage mit verbleibenden Daten versteht man die Eingabe im System mit den Restwerten. Dh:

  • Anschaffungsdatum: Aktuelles Jahr, beispielsweise 1. Jänner des aktuellen Jahres. Ist eine Anlage in der zweiten Jahreshälfte angeschafft worden ist immer die Übernahme mit Originaldaten heranzuziehen!
  • Anschaffungswert: aktueller Buchwert der Anlage
  • Nutzungsdauer: Die verbleibende Nutzungsdauer

Beispiel: Aktuelles Datum: 18.3.2009, Anlage PKW wird am 22.4.2007 mit einem Betrag von 22.000 EUR angeschafft, Nutzungsdauer ist 8 Jahre:

  • Anschaffungsdatum: 1.1.2009
  • Anschaffungswert: 16.500,00
  • Jahre abgeschrieben wird automatisch auf 0 gesetzt.

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Gewinnfreibetrag in FreeFinance

Wollen Sie den Gewinnfreibetrag eingeben kommt es grundsätzlich auf die Art des Gewinnfreibetrages an.

Was ist der Gewinnfreibetrag (GFB) (ab 2022)

Ab dem Jahr 2022 wird der 13%ige Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) zum 15%igen Gewinnfreibetrag. Die grundsätzlichen Regelungen bleiben analog zum FBiG erhalten - jedoch stehen beim GFB jetzt jedem Steuerpflichtigen ohne Nachweis der sogenannte Grundfreibetrag:

  • bis inkl. 2021 in Höhe von 13% (also 3.900,-- EUR)
  • ab 2022 in Höhe von 15% (also 4.500,-- EUR)
Prozentuale Staffelung des Grundfreibetrags 2024
Gewinn in € GFB insgesamt
bis 33.000 15,0%  ...  4.950 4.950
33.000 - 178.000 13,0% ... 18.850 23.350
178.000 - 353.000 7,0% ... 12.250 35.600
353.000 - 583.000 4,5% ... 10.350 46.400
über 583.000 0 46.400

automatisch zu. Durch Investitionen oder Kauf von begünstigten Wertpapieren kann der GFB über den Grundfreibetrag weiter angehoben werden.

Neu im Vergleich zum FBiG (bis 2009) ist, dass der Grundfreibetrag auch bei Betriebsausgabenpauschalierung angewendet werden kann.

Nähere Informationen sind ebenso auf der Homepage der WKO zu finden.

 

Wie wird der Gewinnfreibetrag (GFB) (ab 2022) berechnet

Der Gewinnfreibetrag sollte vor dem Ende des Jahres berechnet werden. Diesbezüglich sollte spätestens gegen Ende November eine Abschätzung der gesamten Einnahmen- und Ausgaben erfolgen.

Ist der Gewinn kleiner als 30.000 EUR darf nur der Grundfreibetrag abgezogen werden. Dies wird wiefolgt berechnet:

2010 bis 2021: Gewinn max. 30.000
Geschätzter Gewinn (Einnahmen-Ausgaben-Abschreibung) < 30.000 EUR
* 0,13 (= 13 Prozent)
Grundfreibetrag
2022 bis 2023: Gewinn max. 30.000
Geschätzter Gewinn (Einnahmen-Ausgaben-Abschreibung) < 30.000 EUR
* 0,15 (= 15 Prozent)
Grundfreibetrag
2024: Gewinn max. 33.000
Geschätzter Gewinn (Einnahmen-Ausgaben-Abschreibung) < 33.000 EUR
* 0,15 (= 15 Prozent)
Grundfreibetrag

Ist der Gewinn größer als 30.000 EUR ist auf jeden Fall der Grundfreibetrag (siehe rechts) mit dem entsprechenden maximalen Betrag anwendbar.

Darüber hinaus kann der maximale Gewinnfreibetrag wie folgt berechnet werden:

Geschätzter Gewinn (Einnahmen-Ausgaben-Abschreibung)
- 30.000 EUR (Grundfreibetrag)
= Bemessungsgrundlage über 30.000 EUR
* 0,13 (= 13 Prozent)
= Maximaler Gewinnfreibetrag


Der noch zu investierende Betrag kann darauf aufbauend wie folgt berechnet werden:

Maximaler Gewinnfreibetrag
- bereits investierte, begünstigte Anlagen
= Noch zu investierende Summe


Begünstigte Anlagen

Neue abnutzbare körperliche Anlagen mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKWs, EDV etc).

Nicht begünstigt sind hingegen Grund und Boden, PKWs, Kombis, geringwertige Wirtschaftsgüter oder gebrauchte Anlagen.

Investitionen in Gebäude und Mieterinvestitionen (zB Adaptierungskosten für ein gemietetes Büro) sind nur dann begünstigt, wenn die Fertigstellung im Jahr erfolgt!

Gewinnfreibetrag für Wertpapiere

Der Gewinnfreibetrag für die gekauften, begünstigten Wertpapiere wird unter Anlagenbuch > Alt-Anlage, Freibetrag direkt ins Anlagenbuch eingegeben:

  • Freibetrag: Effektiv verbleibender Freibetrag, der am Ende des Jahres angewendet werden darf. Dieser Betrag kann auch kleiner als der Betrag in der Eingangsrechnung sein, wenn zB: mehr Wertpapiere gekauft wurden als angesetzt werden darf.
  • Gesamte Haltedauer: Haltedauer mindestens 4 Jahre
  • Art der Anlage: 0920 Gewinnfreibetrag für Wertpapiere (GFB, §10)

Durch die Buchung der "Abschreibung" wird der Freibetrag im Jahr automatisch in die Mehr-Weniger-Rechnung die Kennzahl 9229 übernommen und dann in der Beilage zur Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt.

Gewinnfreibetrag für Anlagen

Der berechnete Gewinnfreibetrag wird über das Anlagenbuch > Alt-Anlage, Freibetrag eingegeben:

  • Freibetrag: Betrag der investierten, begünstigten Anlagen in dem Jahr
  • Gesamte Haltedauer: Haltedauer mindestens 4 Jahre (dh: die Abschreibung der Anlage muss ebenso mindestens 4 Jahre sein)
  • Art der Anlage: 0921 Gewinnfreibetrag für Wirtschaftsgüter (GFB, §10)

Durch die Buchung der "Abschreibung" wird der Freibetrag im Jahr automatisch in die Mehr-Weniger-Rechnung die Kennzahl 9227 übernommen und dann in der Beilage zur Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt.

Grundfreibetrag und Nachzuversteuernder Freibetrag

Der Grundfreibetrag sowie etwaige nachzuversteuernde Freibeträge werden direkt in der Mehr-Weniger-Rechnung, z.B.: in der Kennzahl 9221, eingetragen und dann in der Beilage zur Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt.

In diesem FreeFinance Tutorial zeigen wir Ihnen, wie Sie die Gewinnfreibeträge von Wirtschaftsgütern korrekt verbuchen, was die Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren bedeutet, die Kennzahl 9227 in der Mehr-Weniger-Rechnung und weiteres.
 

Verwendung des Anlagenbuches bei Gewinnfreibetrag

Die Haltedauer von Anlagen oder Wertpapieren für den Gewinnfreibetrag beträgt mindestens 4 Jahre. Aus diesem Grund wird der Gewinnfreibetrag im ersten Jahr sofort aktiviert und muss in den folgenden Jahren "gehalten" werden. Um dies im Verzeichnis auch dementsprechend zu ersehen, können jene Freibeträge, die vor der Verwendung von FreeFinance angeschafft wurden, ebenso eingegeben werden.

Beispiel: Gewinnfreibetrag für Wertpapiere

Schritt 1: Die gekauften Wertpapiere werden als neue Eingangsrechnung auf dem Konto 0800 - "Beteiligungen" oder auf dem Konto 0870 - "Wertpapiere, Anteile ohne Beteiligungscharakter" erfasst. Im Zuge dessen wird automatisch eine Anlage im Anlagenbuch erstellt, die Sie dort speichern können.

Diese Anlage wird im Anlagenbuch nicht abgeschrieben (dh: 0 Jahre)!

Schritt 2: Um diese Wertpapiere nun auch als Freibetrag geltend zu machen, wechseln Sie zum Menüpunkt "Alt-Anlage, Freibetrag". Hier legen Sie die oben erfasste Anlage nochmals mit den selben Daten an, bei der Belegart wählen Sie das Konto 0920 - "Gewinnfreibetrag für Wertpapiere" und geben noch die voraussichtliche Haltedauer an.

Hinweis: Wenn Sie mehr Wertpapiere gekauft haben, als Sie lt. Berechnung verwenden dürfen, wählen Sie den Betrag, den Sie als FBiG verwenden dürfen!

Schritt 3: Nachdem Sie auf "Hinzufügen" geklickt haben, wird die Anlage für den Freibetrag erstellt. Hier können Sie dann im Abschreibungsplan in weiterer Folge über den Button "In Kennzahl eintragen" den Gewinnfreibetrag geltend machen, dieser wird dann automatisch in der KZ 9229 in der Mehr-Weniger-Rechnung eingetragen und bei der Einkommensteuerberechnung berücksichtigt.

Im Abschreibungsplan gibt es die Möglichkeit, den Betrag direkt in die MWR einzutragen. Sollte das Anschaffungsjahr in einem Jahr vor der Verwendung von FreeFinance sein, ist der Status "FBiG/GFB in Vorsystem" und kann demnach nicht in die Mehr-Weniger-Rechnungs-Kennzahl eingetragen werden.

Im Anlagenbuch werden also zwei Einträge geführt:

  • 1x die tatsächliche Anlage im Anlagevermögen (Konto 0800 bzw. 0870)
  • 1x die Dokumentation für den Freibetrag (Konto 0920)

Sinnvoll wäre auch ein entsprechender Hinweis im Beschreibungsfeld der beiden Anlagen mit Verweis auf die Anlagennummer der jeweils anderen Anlage.

Verkauf oder Ausscheiden der Anlagen

Beim Verkauf dieser Wertpapiere scheiden Sie beide Anlagen aus dem Anlagenbuch aus:

  1. Eine tatsächliche Ausscheidungsbuchung beim Ausscheiden oder Verkauf in der Buchhaltung wird aber nur für die Anlage im Anlagevermögen (Konto 0800 bzw. 0870 oder alle anderen Anlagen) durchgeführt. Details zum Verkauf von Wertpapieren im Anlagevermögen finden Sie auch hier.
  2. Die Anlage für Freibetrag wird im Anlagenbuch auch beendet - diese hat aber keine Auswirkung in die Buchhaltung.