Die Rechnungsabgrenzung hat die Aufgabe die Aufwände und Erträge periodenrein zuzuweisen. Das heißt, dass die Aufwände und Erträge den eigentlichen wirtschaftlichen Perioden zugewiesen wird, in denen diese verbraucht werden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind somit Erfolgsregulierungsposten, weil durch sie der Unternehmenserfolg - also Gewinn bzw. Verlust des Bilanzjahres berichtigt wird.
Man unterscheidet zwei Arten von Rechnungsabgrenzung, nämlich Vorauszahlungen (aktive und passive Transitorien) und Rückstände (aktive und passive Antizipationen).