Bewirtungsbeleg Vorlage ⇒ kostenloser Download

Eine Bewirtungsbeleg-Vorlage vereinfacht das korrekte Dokumentieren von Geschäftsessen für die steuerliche Absetzung.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Bewirtungsbeleg: Vorlage (kostenloser Download)

In Österreich ist es wichtig, dass Sie die erhaltene Rechnung (mit Mehrwertsteuerausweisung!) für einen bewirteten Geschäftstermin (Geschäftsessen) mit den teilnehmenden Gästen und dem Zweck des Treffens ergänzen.

Ein eigener Bewirtungsbeleg ist dazu in Österreich nicht erforderlich, für Deutschland gibt es hierzu eine Vorlage:

Download Vorlage Bewirtungsbeleg für Deutschland

Bewirtungsbeleg

Eine Bewirtungsbeleg-Vorlage vereinfacht das korrekte Dokumentieren von Geschäftsessen für die steuerliche Absetzung.

Bewirtungsbeleg-Vorlage – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Bewirtungsbeleg-Vorlage
Zweck

Die Bewirtungsbeleg-Vorlage dient in Deutschland zur korrekten Erfassung aller für die steuerliche Absetzung von Bewirtungskosten erforderlichen Informationen.

Inhalt

Die Vorlage enthält Angaben zu Datum, Ort, Anlass, Teilnehmern und Rechnungsbetrag. Für Beträge über 400 Euro sind erweiterte Informationen nötig.

Steuerliche Relevanz

Sie hilft bei der korrekten und fehlerfreien Dokumentation von Geschäftsessen für steuerliche Zwecke.

Finanzamt-Prüfung

Das Finanzamt kontrolliert auf Vollständigkeit, steuerrechtliche Konformität und die Übereinstimmung mit der Gaststättenrechnung.

Mehr zum Bewirtungsbeleg in Deutschland

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Fragen und Antworten

Eine Bewirtungsbeleg-Vorlage muss mit dem Datum und Ort der Bewirtung, dem Anlass, den Namen der Teilnehmenden, dem Rechnungsbetrag inklusive Trinkgeld und der Unterschrift des Gastgebers ausgefüllt werden. Für Beträge über 400 Euro sind zusätzliche Angaben erforderlich.

  • Um die Höhe und den geschäftlichen Anlass der Bewirtungskosten nachzuweisen, müssen die Angaben den gesetzlichen Anforderungen für Betriebsausgaben und die Vorgaben für Rechnungen und Belege entsprechen.

Das Finanzamt prüft Bewirtungsbelege auf Vollständigkeit und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

  • Es wird überprüft, ob alle erforderlichen Angaben vorhanden sind und ob der Beleg und die Gaststättenrechnung übereinstimmen.

Quellen