Das Finanzamt prüft Bewirtungsbelege auf ihre Vollständigkeit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
-
Dabei wird besonders darauf geachtet, ob alle erforderlichen Angaben gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen vorhanden sind.
-
Das Finanzamt achtet auch darauf, dass der Bewirtungsbeleg und die dazugehörige Gaststättenrechnung übereinstimmen.
-
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Angemessenheit der Aufwendungen und dem geschäftlichen Charakter der Bewirtung.
Die Prüfung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die Bewirtungsaufwendungen tatsächlich betrieblich veranlasst waren und nicht privat. Bei Unstimmigkeiten oder fehlenden Angaben kann das Finanzamt die Anerkennung der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben verweigern.
Tipp: Die Verwendung einer standardisierten Bewirtungsbeleg-Vorlage kann maßgeblich dazu beitragen, die korrekte und vollständige Dokumentation zu gewährleisten, was das Risiko von Ablehnungen durch das Finanzamt minimiert.