Diäten [berechnen]

Was versteht man unter Diäten?

Als Diäten werden die Verpflegungsgelder, oder auch Tagesgelder, bezeichnet, die im Rahmen von Dienstreisen anfallen. Diese Verpflegungsgelder können nach bestimmten Regelungen und Kostensätzen von der Steuer abgesetzt werden - sofern sie ausschließlich im Rahmen von dienstlich durchgeführten Reisen entstehen.

Diäten: Übersicht

Verpflegungsgelder bei Dienstreisen | Tagesgeld Dienstreise Inland & Ausland | Steuerliche Absetzbarkeit Verpflegungskosten


Mit dem Begriff Diäten werden die Verpflegungsgelder bezeichnet, die als Kostenpunkte im Zuge von Dienstreisen anfallen und somit zu den Reisekosten gehören, die steuerlich abgesetzt werden können. Die Diäten sind als Verpflegungssatz für den Tag anzusehen, wobei diese anteilsmäßig pro Stunde der Dienstreise angerechnet werden.


Diäten Inland: Dienstreise im Inland & Verpflegungsgelder

Im Inland beträgt der maximale Tagessatz, der in Form von Diäten von der Steuer abgesetzt werden kann, aktuell 26,40 EUR pro Tag - siehe Bestimmungen in § 26 EStG.


Diäten Ausland: Dienstreise im Ausland & Verpflegungsgelder

Im Zuge einer Dienstreise im Ausland gibt es je nach Kontinent und Land unterschiedliche amtliche Sätze für die Verpflegungsgelder, anhand derer diese von der Steuer abgesetzt werden können. Grundsätzlich lautet die Regelung, dass ein Ausmaß von 12 Stunden eine ganze Tages-Diät darstellt, sprich den maximalen Tagessatz.

Zum Thema: Diäten als Teil der Reisekosten

Weiterführende Details zu den - steuerlich absetzbaren - Reisekosten im Zuge einer Dienstreise sowie den dabei relevanten einzelnen Kostenpunkten finden Sie hier:
 

Weiterlesen zu: Reisekosten von der Steuer absetzen

Diäten berechnen: Übersicht & Tagessätze

Verpflegungsgelder bei Dienstreisen | Tagesgeld Dienstreise | Tagessätze & Steuerliche Absetzbarkeit


Diäten Inland berechnen

Die Mehraufwendungen für Verpflegung dürfen bei ausschließlich betrieblich veranlassten Reisen mit maximal 26,40 EUR pro Tag - bezogen auf 24 Stunden - steuerlich abgesetzt werden.

Wenn die betriebliche Reise mehr als 3 Stunden in Anspruch nimmt, kann für jede angefangene Reisestunde 1/12 (ein Zwölftel) des maximalen Tagessatzes von 26,40 EUR, sprich ein Anteil in Höhe von 2,20 EUR, geltend gemacht werden.
Dabei zu beachten: Höhere Kosten, also jene den maximalen Tagessatz überschreitenden Kosten, werden nicht anerkannt - auch wenn sie nachgewiesen werden!

Obwohl laut ständiger Rechtsprechung bei einer Reise, die nicht mit Nächtigung(en) verbunden ist, eigentlich kein Tagesgeld zusteht, werden von der Finanzverwaltung gemäß ihren Richtlinien dennoch Tagesgelder für eintägige Reisen zuerkannt.


Diäten Ausland berechnen

Die Diäten für Verpflegungsmehraufwand bei dienstlichen Reisen ins Ausland werden anhand der Bestimmungen in der Reisegebührenvorschrift (RGV) sowie den konkreten Kostensätzen je Kontinent und Land in der Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland geregelt.

Die Kostensätze für Diäten im Ausland finden Sie in tagesaktueller Fassung direkt hier:


Direkt zu: Kostensätze für Diäten (Tagesgelder) und Nächtigungsgelder

Diäten: Nachweis zur steuerlichen Absetzbarkeit für die Finanzverwaltung

Zu beachten: Um die Diäten im Zuge der Dienstreise entsprechend von der Steuer absetzen zu können, müssen als Nachweis für das Finanzamt exakte Aufzeichnungen über den Tag der Reise, den Zeitpunkt der Abfahrt und Rückkehr sowie über Ziel, Ort und Zweck der Reise geführt werden.

Empfehlenswert ist es, diese Aufzeichnungen und dementsprechenden Nachweise für die Finanzverwaltung in Form eines detaillierten und fortlaufenden Fahrtenbuchs vorzunehmen.

Alles zum Fahrtenbuch inklusive des bequemsten Führens des Fahrtenbuchs direkt per App finden Sie hier:

Weiterlesen zu: Fahrtenbuch

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Siehe auch

Quellen