
Amtliche Abgeltung | Privatfahrzeug in betrieblicher Nutzung | Steuervorteile
Kilometergeld [mit Liste]
Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die dienstliche Verwendung eines privaten Kraftfahrzeugs im Zuge von dienstlich gefahrenen Kilometern entstehen. Um diese Abgeltung und steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein und die Fahrten - am besten mit einem Fahrtenbuch - für die Finanzverwaltung dokumentiert werden.
Zum Inhalt dieses Artikels
Kilometergeld Österreich: Übersicht
Amtliche Abgeltung | Kosten aus dienstlichen Fahrten mit privatem KFZ | Steuervorteile Dienstfahrten
Anders als die Pendlerpauschale ist das sogenannte amtliche Kilometergeld nicht eine Leistung für regelmäßige Fahrten zur Arbeit, sprich Fahrten der Arbeit- bzw. Dienstnehmer zum Dienstort, sondern eine Abgeltung für alle Kosten, die sich im Zuge von dienstlich bzw. betrieblich gefahrenen Kilometern ergeben - daher auch „Kilometergeld“.
Zu beachten: Das Kilometergeld zielt auf Kosten ab, die im Zuge von dienstlichen Fahrten entstehen, die betreffende Person aber abseits davon für die Kosten des Fahrzeugbetriebs selber aufkommt. Das heißt, das Kilometergeld betrifft in erster Linie die Kosten, die durch dienstliche Verwendung des eigenen (privaten) KFZ entstehen.
Als Vergütung der Fahrtkosten für dienstliche Zwecke mit dem eigenen Fahrzeug wird das amtliche Kilometergeld für maximal 30.000 km steuerfrei ausbezahlt.
Kilometergeld in Österreich: Allgemeines
Je nach verwendetem Verkehrsmittel differieren diese Kosten naturgemäß und die Pauschalen bzw. Kostensätze werden außerdem regelmäßig an das geltende Preisniveau angepasst. Die letzte dieser Anpassungen wurde im Jahr 2011 durchgeführt und stellt die aktuell gültige Regelung dar.
Kilometergeld: Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Kilometergeld | Voraussetzungen für amtliche Abgeltung bei dienstlichen Fahrten | Bestimmungen
Anspruch auf Abgeltung in Form des Kilometergelds haben alle Personen, die einerseits Dienstfahrten unternehmen und andererseits dazu ein Fahrzeug nutzen, für dessen generellen Betrieb sie selbst aufkommen - also ein Fahrzeug nutzen, das sich nicht in einem Betriebsvermögen befindet (sprich kein „Firmenauto“ ist). Zu beachten: Es dabei aber unerheblich, ob das Fahrzeug auch auf die betreffende Person zugelassen ist.
Wenn hingegen die betreffenden Fahrten mit einem Dienstfahrzeug durchgeführt werden, sprich einem Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen und für dessen Betrieb der Arbeit- bzw. Dienstgeber aufkommt, besteht kein Anspruch auf Kilometergeld.
Voraussetzungen für Inanspruchnahme des Kilometergelds
Um die Steuerfreiheit für anfallende Kostenpunkte einer dienstlichen Fahrt in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden grundsätzlichen Merkmale (der betreffenden Fahrt bzw. gefahrenen Kilometer) erfüllt sein:
-
Es muss sich um Dienstreise bzw. dienstliche Fahrt handeln
-
Der amtliche Höchstsatz darf nicht überschritten werden - dieser liegt bei 30.000 Kilometern im Jahr bei KFZ bzw. 1.500 Kilometern im Jahr bei Fahrrädern
-
Die Person, welche die entsprechenden Fahrten durchführt, muss selber für den Betrieb des Fahrzeuges aufkommen
-
Es muss ein tauglicher (glaubwürdiger) Nachweis der für das Unternehmen gefahrenen Kilometer vorliegen - am besten anhand eines korrekt geführten Kilometerbuchs (mehr dazu auf dieser Seite)
Beim Kilometergeld außerdem zu beachten:
Die Fahrten mit dem Privat-PKW für unternehmerische Zwecke dürfen ein Ausmaß von 50 % der Gesamtkilometerleistung des Fahrzeugs nicht überschreiten
Kilometergeld Höhe: Wie hoch ist die Abgeltung und was wird abgegolten?
Amtliches Kilometergeld Österreich | Höhe der Abgeltung | Kostenpunkte
In Form des amtlichen Kilometergelds in Österreich kann mit Stand seit 01.01.2011 je nach Art des Fahrzeugs für jeden Kilometer, der mit einem Privatfahrzeug für unternehmerische Tätigkeit gefahren wird, das Kilometergeld als fiktive Ausgabe geltend gemacht werden.
Die Aufstellung der Beträge pro Kilometer ist genau geregelt und in der folgenden Tabelle aufgelistet:
Beförderungsmittel | Seit Januar 2011 |
---|---|
PKW | 0,42 EUR pro gefahrenem Kilometer |
jede mitbeförderte Person | 0,05 EUR / Kilometer |
Motorrad bis 250 cm3 | 0,24 EUR / Kilometer |
Motorrad über 250 cm3 | 0,24 EUR / Kilometer |
Fahrrad ab 2 Kilometer | 0,38 EUR / Kilometer - max. 1.500 Kilometer pro Jahr |
Fußweg ab 2 Kilometer | 0,38 EUR / Kilometer |
Welche Aufwendungen werden mit dem amtlichen Kilometergeld abgegolten?
Konkret dient das amtliche Kilometergeld zur Abgeltung der folgenden dienstlich bedingten Aufwendungen (gem. LStR RZ 372):
- Abschreibung bzw. Wertverlust
- Treibstoff und Öl
- Wartung und Reparaturen aufgrund des laufenden Betriebs
- Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen, Schneeketten, usw.)
- Ausstattungsdetails wie Autoradio, Navigationsgerät
- Steuern und Gebühren
- Alle Versicherungen (inklusive Kasko-, Insassenunfall-, Rechtsschutzversicherung)
- Mitgliedsbeiträge diverser Autofahrerclubs
- Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)
- Parkgebühren
- Inländische sowie ausländische Mautgebühren
Beachten Sie dabei: Die oben angeführten Beträge werden pro gefahrenem Kilometer ausgezahlt. Dabei kann das amtliche Kilometergeld für maximal 30.000 gefahrene Kilometer pro Kalenderjahr steuerfrei ausgezahlt werden!
- Insbesondere Unfall oder Steinschlag
- Wenn im Rahmen der beruflichen Verwendung verursacht
- Totalschaden: Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung
Kilometergeld für Ausbildung - gibt es das?
Kilometergeld Ausbildung | Kilometergeld Fortbildung | Regelung
Bei Fahrten mit dem PKW anlässlich von Aus- oder Fortbildungen gebührt das amtliche Kilometergeld in Höhe von 0,42 Euro pro gefahrenem Kilometer dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Führung eines Fahrtenbuches oder
- Bestätigung der Ausbildungseinrichtung über die Anzahl der teilgenommenen Tage
- Bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel können die Fahrkartenkosten geltend gemacht werden
Kilometergeld: Dokumentation und Nachweis
Nachweis der gefahrenen Kilometer | Dokumentation der Fahrten für die Geltendmachung | Beantragung bei der Finanzverwaltung
Damit Sie das Kilometergeld in Anspruch nehmen können, ist ein glaubwürdiger und nachvollziehbarer Nachweis über die durchgeführten Fahrten und dabei gefahrenen Kilometer an die Finanzverwaltung zu erbringen.
Denn: Die Voraussetzung für die steuerfreie Behandlung von Kilometergeldern ist eine genaue und fortlaufende - sprich nachvollziehbare - Dokumentation aller Fahrten durch die Führung eines entsprechenden Fahrtenbuches oder eines anderen gleichwertigen Nachweises.
Das tauglichste Mittel zur Dokumentation ist das Führen eines Fahrtenbuches, wobei das am einfachsten und bequemsten auch digital per App und die Buchhaltung integriert möglich ist - alle Details dazu finden Sie direkt hier:
Weiterlesen zu: Fahrtenbuch und digitales Fahrtenbuch per App
Kilometergeld App: Fahrten direkt unterwegs erfassen
Mühsames Führen des Kilometerbuchs sowie verwirrende und langwierige Prozesse durchlaufen, um die Mitschrift in die Buchhaltung zu übertragen - das war einmal.
Mit FreeFinance und der kostenlosen App manumeter, dem mobilen Kilometerbuch, können Fahrten einfach und unkompliziert am Smartphone oder Tablet erfasst werden und direkt mit der Buchhaltung synchronisiert werden. manumeter ist kostenlos für iOS und Android erhältlich.
Alle weiteren Informationen zur bequemsten Lösung der Dokumentation für das Kilometergeld finden Sie hier:
Dokumentation der Fahrten per App fürs Kilometergeld - so einfach gehts:
- manumeter App herunterladen
- Ihre Einstellungen vornehmen: FreeFinance-Benutzername, Passwort und Ihre Mandanten-Nummer eingeben
- Haben Sie bereits Fahrzeuge oder Fahrten in FreeFinance eingegeben, werden diese sofort synchronisiert
- Jetzt einfach Fahrten eingeben oder automatisch mit GPS aufzeichnen
- Speichern
Siehe auch
-
Ratgeber: Fahrtenbuch
-
Ratgeber: Absetzung für Abnutzung (AfA)
-
Glossar: Vorsteuerabzugsberechtigte KFZ
-
Umfassende Informationen zu Unternehmensführung, Finanzen,
steuerlichen Aspekten, Buchhaltung & Co: Buchhaltungs-Glossar und Lexikon
Quellen
-
Aktuelle Fassung im Findok des BMF:
Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002) - Kilometergelder -
Infoseite des BMF:
Kilometergeld