Für Unternehmer wie auch Freiberufler stellt der eigene Wagen oft mehr als nur ein notwendiges Fortbewegungsmittel dar – es handelt sich um ein Statussymbol, oftmals dient dieses auch als mobile Werbefläche.
- Dabei soll die richtige Nachricht an potenzielle Kunden gesendet werden – die Botschaft soll Erfolg und Prestige vermitteln, die durch das Firmenauto symbolisiert werden.
- Andererseits möchte kein ökonomisch und pragmatisch denkender Selbstständige auf eine Möglichkeit verzichten, die Steuerlast zu minimieren.
- Deshalb sollen das betreffende Fahrzeug und die damit einhergehenden Abschreibungen in die Steuererklärung einfließen und so die Steuerlast senken.
Dabei ist folgender Grundsatz zu beachten:
Seit 2005 wird vom österreichischen Finanzamt ein solches Prestige in Form des Pkw nur mehr in gewissem Ausmaß zugestanden:
- Diese Regelung ist die sogenannte Luxustangente.
Bei der Anschaffung eines Pkw oder Kombinationskraftwagen (kurz Kombi, Karosseriebauform für Pkw mit besonders großem Ladevolumen und Laderaum) ist zu beachten, dass die Obergrenze für die angemessenen Anschaffungskosten des Fahrzeugs bei 40.000 Euro liegt.
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Bis zu dieser Grenze können die Anschaffungskosten des Fahrzeugs steuerlich abgeschrieben werden.
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Kosten, die über dieser Schwelle liegen, sind eine nicht mehr angemessene Ausgabe.
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Der überschreitende Betrag kann folglich auch nicht mehr in der Abschreibung berücksichtigt werden.