Kilometergeld

Kilometergeld Österreich ⇒ Erklärung & Werte

Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung durch den Staat für Dienstfahrten, die mit Privatfahrzeugen durchgeführt werden. Bei Fahrten mit Pkw und Kombi beträgt die Abgeltung 0,42 Euro pro gefahrenem Kilometer.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
OCR - Ganz neu!

Jetzt unser neuestes Feature "Automatische Bilderkennung" testen!

Testen!

Kilometergeld – auf einen Blick

Die 7 wichtigsten Fakten zum KM-Geld Österreich 2024

Definition: Das Kilometergeld ist eine amtliche Pauschalabgeltung für alle Reisekosten, die durch dienstliche Fahrten mit Privatfahrzeugen anfallen. Auch Fahrten für Aus- und Fortbildungen sowie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zählen dazu.
Höhe Kilometergeld Österreich 2024: Für Fahrten mit Pkw oder Kombi 0,42 EUR pro gefahrenem Kilometer und für dienstlich benötigte Mitfahrer zusätzlich 0,05 EUR pro Kilometer. Bei Fahrten mit Motorrädern 0,24 EUR und bei Fahrten mit Fahrrad oder E-Bike 0,38 EUR bei Strecken von mehr als 2 km.
Zulassungsbesitz: Es ist unerheblich, ob das Fahrzeug auf die betreffende Person zugelassen ist.
Höchstgrenzen: Für das Kilometergeld beträgt die Höchstgrenze 30.000 gefahrene Kilometer im Jahr bei Kfz und 1.500 Kilometer pro Jahr bei Fahrrädern und E-Bikes.
Einschränkungen: Das genutzte Fahrzeug darf nicht einem Betriebsvermögen angehören und Fahrten mit dem privaten Kfz dürfen ein Ausmaß von 50 % der Gesamtkilometerleistung des Fahrzeugs nicht überschreiten. Die jeweilige Strecke bei Fahrrad- und E-Bike-Fahrten muss mehr als 2 km betragen.
Rechtsgrundlage: Die Bestimmungen für die Aufwendungen, die durch das Kilometergeld abgegolten werden, sind in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 (Ziffer 5.9.18 KFZ) sowie in § 16 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) festgelegt.
Unterscheidung: Das Kilometergeld ist zu unterscheiden vom Pendlerpauschale, das eine Abgeltung für die Kosten von regelmäßigen Fahrten von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte darstellt.

Kilometergeld in Österreich: Übersicht

Wenn einem Arbeitnehmer für eine Dienstfahrt oder Dienstreise Fahrt- bzw. Reisekosten erwachsen, steht ihm in der Regel ein Kostenersatz durch den Dienstgeber zu. Bei Benützung eines privaten (eigenen) Fahrzeuges für die dienstliche Fahrt sind die amtlichen Kilometergelder für maximal 30.000 km steuerfrei als Abgeltung für entstehende Reisekosten vorgesehen.

Das amtliche Kilometergeld ist eine Abgeltung für alle Kosten, die sich im Zuge der dienstlichen oder betrieblichen Nutzung eines privaten Fahrzeuges ergeben – daher auch die Bezeichnung „Kilometergeld“.

Zu unterscheiden ist das Kilometergeld vom Pendlerpauschale, das eine Abgeltung für die Kosten von regelmäßigen Fahrten zur Arbeit darstellt:

  • Das Pendlerpauschale ist eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer, die regelmäßige Wege zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zurücklegen, wobei die Arbeitsstätte jener Ort ist, an dem betreffender Arbeitnehmer regelmäßig für seinen Arbeitgeber tätig wird.

Mehr zum Thema

  • Das Kilometergeld zielt auf Kosten ab, die im Zuge von dienstlichen Fahrten entstehen, die Kosten des Fahrzeugbetriebs aber privat getragen werden.

Das Kilometergeld betrifft damit in erster Linie die Kosten, die durch dienstliche Verwendung des eigenen bzw. eines privaten Fahrzeuges entstehen.

Als Vergütung der Fahrtkosten mit dem eigenen bzw. einem privaten Fahrzeug wird das amtliche Kilometergeld für maximal 30.000 km pro Jahr von der Steuer befreit ausbezahlt.

Kilometergeld in Österreich: allgemeine Rahmenbedingungen

Je nach verwendetem Verkehrsmittel differieren diese Kosten naturgemäß und die Pauschalen werden an das geltende Preisniveau angepasst. Die letzte dieser Anpassungen wurde im Jahr 2011 durchgeführt und stellt die aktuell gültige Regelung dar.

Kilometergeld: wer hat Anspruch?

Anspruch auf Abgeltung in Form des Kilometergelds haben alle Personen, die Dienstfahrten unternehmen und dazu ein Fahrzeug nutzen, für dessen generellen Betrieb sie selbst aufkommen.

  • Für die infrage kommenden Fahrten muss ein Fahrzeug genutzt werden, das sich nicht in einem Betriebsvermögen befindet.

  • Somit können Fahrten mit einem Firmenauto, das zum Betriebsvermögen des jeweiligen Unternehmens gehört, beim Kilometergeld nicht berücksichtigt werden. Denn:

  • Wenn Fahrten mit einem Dienstfahrzeug durchgeführt werden, für dessen Betrieb entsprechend das Unternehmen aufkommt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kilometergeld.

Wichtig: Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug auch auf die betreffende Person zugelassen ist.

Inanspruchnahme des Kilometergelds: Voraussetzungen

Um die Steuerfreiheit für anfallende Kostenpunkte einer dienstlichen Fahrt in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Es muss sich um eine dienstliche Fahrt durch einen oder mehrere Arbeitnehmer des Unternehmens handeln.

  • Die Höchstgrenze bei den Kilometern darf nicht überschritten werden: Diese Grenze liegt bei 30.000 Kilometern im Jahr bei Kfz bzw. 1.500 Kilometern bei Fahrrädern und E-Bikes.

  • Die Person, welche die entsprechenden Fahrten durchführt, muss selber für den Betrieb des Fahrzeugs aufkommen.

  • Die dienstlich gefahrenen Kilometer müssen durch einen tauglichen und glaubwürdigen Nachweis belegt werden können – am besten anhand eines korrekt geführten Kilometerbuchs.

  • Die Fahrten mit dem privaten Kfz für dienstliche Zwecke dürfen ein Ausmaß von 50 % der Gesamtkilometerleistung des Fahrzeugs nicht überschreiten. Liegt das Ausmaß der betrieblichen Fahrten bei mehr als 50 %, wird das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugerechnet.

Kilometergeld: Höhe der Abgeltungen

Durch das amtliche Kilometergeld in Österreich kann mit unveränderten Abgeltungsbeträgen seit dem 1.1.2011 je nach Art des Fahrzeugs für jeden dienstlich mit einem privaten Fahrzeug gefahrenen Kilometer eine fiktive Ausgabe geltend gemacht werden.

Die Beträge des Kilometergelds je nach Fahrzeugart sind genau geregelt und können in den folgenden Umfängen in Anspruch genommen werden:

Amtliches Kilometergeld 2024 Österreich: Beträge

Beförderungsmittel Kilometergeld pro gefahrenem Kilometer
Pkw und Kombi: 0,42 EUR
Pro Mitfahrer in Pkw/Kombi zusätzlich: 0,05 EUR
Motorräder: 0,24 EUR
Fahrräder und E-Bikes: 0,38 EUR (wenn Strecke über 2 km. und max. 1.500 km. pro Jahr)
Fußweg: 0,38 EUR (wenn Strecke über 2 km.)

Anmerkungen zum Kilometergeld:

  • Bei mitfahrenden Personen gebührt die zusätzliche Abgeltung, wenn die Mitbeförderung im geschäftlichen bzw. dienstlichen Kontext nötig ist.
  • Das Kilometergeld wird bei Kraftfahrzeugen für maximal 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr steuerfrei ausgezahlt.

  • Bei Fahrrad und E-Bike liegt die Höchstgrenze bei 1.500 km, welche eine maximale Abgeltung in Höhe von 570 Euro ergibt.

Welche Aufwendungen werden abgegolten?

Konkret werden durch das Kilometergeld gemäß Lohnsteuerrichtlinien 2002 (Ziffer 5.9.18 KFZ) sowie § 16 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) die folgenden Aufwendungen abgegolten:

  • Abschreibung bzw. Wertverlust
  • Treibstoff und Öl
  • Wartung und Reparaturen aufgrund des laufenden Betriebs
  • Zusatzausrüstungen (z. B. Winterreifen, Schneeketten usw.)
  • Ausstattungsdetails wie Autoradio, Navigationsgerät
  • Steuern und Gebühren
  • Alle Versicherungen (inklusive Kasko-, Insassen-Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung)
  • Mitgliedsbeiträge diverser Automobilclubs
  • Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)
  • Parkgebühren
  • Inländische sowie ausländische Mautgebühren

KM-Geld bei Schäden durch höhere Gewalt:

Zusätzlich gilt bei Inanspruchnahme des Kilometergeldes auch eine Abgeltung für Schäden aufgrund höherer Gewalt bei:

  • Insbesondere Unfall oder Steinschlag.

  • Wenn der Schaden im Rahmen der beruflichen Verwendung verursacht wird.

  • Bei Totalschaden: Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung, wobei die planmäßige Nutzungsdauer nachträglich geändert werden muss.

Anmerkungen zu den Aufwendungen:

Generell ist bei allen Kostenpunkten zu beachten:

  • Die oben angeführten Beträge werden pro gefahrenem Kilometer ausgezahlt.

  • Auch dabei gilt, dass das Kilometergeld für insgesamt maximal 30.000 gefahrene Kilometer pro Kalenderjahr ausgezahlt wird.

Kilometergeld bei Ausbildung: Voraussetzungen

Bei Fahrten anlässlich von Aus- oder Fortbildungen gebührt das amtliche Kilometergeld in Höhe von 0,42 Euro pro gefahrenem Kilometer, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Führung eines Fahrtenbuches oder Bestätigung der Ausbildungseinrichtung über die Anzahl der teilgenommenen Tage.

  • Bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel können die Fahrkartenkosten geltend gemacht werden.

Dokumentation und Nachweis

Damit Arbeitnehmer das Kilometergeld in Anspruch nehmen können, ist ein glaubwürdiger und nachvollziehbarer Nachweis der durchgeführten Fahrten und dabei gefahrenen Kilometer an die Finanzverwaltung zu erbringen.

Nachweis gefahrener Kilometer: Fahrtenbuch

Die Voraussetzung für die steuerfreie Behandlung von Kilometergeldern ist eine genaue und fortlaufende, das heißt nachvollziehbare, Dokumentation aller Fahrten durch Führung eines entsprechenden Fahrtenbuchs oder eines anderen gleichwertigen Nachweises vorgeschrieben.

  • Nur, wenn diese Dokumentation entsprechend vorliegt, ist die Inanspruchnahme der Abgeltung auch gewährleistet.

Das tauglichste Mittel zur Dokumentation der Fahrten ist das Führen eines Fahrtenbuchs.

  • Klassisch wird ein handschriftliches Fahrtenbuch zur Aufzeichnung aller Dienstreisen und Details zu den gefahrenen Kilometern (Anlass, Start- und Endkilometerstand, Uhrzeiten, Fahrtdauer) geführt.

  • Am einfachsten und bequemsten aber ist die Dokumentation digital per App und die Buchhaltung integriert.

Die Buchhaltung für alle Branchen

Umfassende Buchhaltungssoftware für Österreich
Von A wie Automatisierung bis Z wie Zeitersparnis:

  • Geschäftsdokumente im Handumdrehen erstellen
  • Layout anpassen
  • Stammdaten und Automatisierung
  • Mit PSD2 und automatisierter Belegerkennung
  • Finanzamtsmeldungen mit Direktanbindung
  • Mobiles Fahrtenbuch: GPS-Tracking, Fuhrparkverwaltung synchronisiert mit der Buchhaltung: manumeter
  • Kosten- und zeitsparend, effizient Buchhalten
Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Fragen und Antworten

Je nach Fahrzeugart gebührt die Abgeltung der durch dienstliche Fahrten mit Privatfahrzeugen bedingen Aufwendungen pro gefahrenem Kilometer in den folgenden Ausmaßen:

  • Pkw und Kombi: 0,42 EUR (max. 30.000 km pro Jahr)
  • Pro Mitfahrer (wenn Mitbeförderung dienstlich notwendig): 0,05 EUR
  • Motorräder: 0,24 EUR (max. 30.000 km pro Jahr)
  • Fahrräder und E-Bikes: 0,38 EUR (wenn Strecke über 2 km und max. 1.500 km pro Jahr)
  • Fußweg: 0,38 EUR (wenn Strecke über 2 km)

Das amtliche Kilometergeld ist eine Abgeltung Kosten, die durch dienstlich oder betrieblich mit privaten Fahrzeugen gefahrene Kilometern.

  • Das Kilometergeld zielt auf Aufwendungen ab, die im Zuge von dienstlichen Fahrten entstehen, die Kosten des Fahrzeugbetriebs aber privat getragen werden.

  • Nicht zu verwechseln ist das Kilometergeld mit dem Pendlerpauschale, das eine Abgeltung für die Kosten von regelmäßigen Fahrten von Dienstnehmern zum Dienstort ist.

Als Vergütung der Fahrtkosten für dienstliche Zwecke mit dem eigenen bzw. einem privaten Fahrzeug wird das amtliche Kilometergeld für maximal 30.000 km pro Jahr von der Steuer befreit ausbezahlt.

Damit Arbeitnehmer das Kilometergeld in Anspruch nehmen können, ist ein glaubwürdiger und nachvollziehbarer Nachweis der durchgeführten Fahrten und dabei gefahrenen Kilometer an die Finanzverwaltung zu erbringen. Das ist Voraussetzung für die steuerfreie Behandlung von Kilometergeldern.

  • Zur Dokumentation ist die genaue und fortlaufende, das heißt nachvollziehbare, Aufzeichnung aller Fahrten durch Führung eines entsprechenden Fahrtenbuchs oder eines anderen gleichwertigen Nachweises vorgeschrieben.

Das tauglichste Mittel zur Dokumentation der Fahrten ist das Führen eines Fahrtenbuchs.

  • Klassisch wird ein handschriftliches Fahrtenbuch zur Aufzeichnung aller Dienstreisen und Details zu den gefahrenen Kilometern (Anlass, Start- und Endkilometerstand, Uhrzeiten, Fahrtdauer) geführt.

  • Am einfachsten und bequemsten aber ist die Dokumentation digital per App und die Buchhaltung integriert.

Quellen