Pendlerpauschale ⇒ Anspruch, Höhe & Rechner

Das Pendlerpauschale ist gem. § 16 Abs. 1 Z 6 EStG eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer, die weite Strecken zur Arbeit pendeln. Je nach Entfernung und Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel gibt es für das Jahr 2024 das kleine (bis zu 2.016 Euro) oder große Pendlerpauschale (bis zu 3.672 Euro) sowie den Pendlereuro, der die Lohnsteuer um 2 Euro pro Kilometer jährlich senkt.

Pendlerpauschale – auf einen Blick

Die 10 wichtigsten Fakten zu Pendlerpauschale und Pendlereuro
Definition Das Pendlerpauschale ist eine Form der Werbungskosten und bringt eine finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer, die regelmäßig lange Strecken zwischen ihrer Wohnstätte und ihrer Arbeitsstätte zurücklegen müssen.
Höhe der Abgeltung
  • Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale: bis zu 2.016 EUR jährlich.
  • Anspruch auf das große Pendlerpauschale: bis zu 3.672 EUR jährlich.
  • Pendlereuro bei Anspruch auf Pendlerpauschale: Lohnsteuersenkung iHv. 2 EUR pro Kilometer jährlich.
Pendlereuro Der Pendlereuro ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der direkt von der Lohnsteuer abgezogen wird. Er wird berechnet, indem die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 2 multipliziert wird.
Höhe des Pendlereuros Gemäß § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 2 EUR pro Kilometer der einfachen Wegstrecke.
Varianten Je nach Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann es Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro geben.
Kleines Pendlerpauschale Das kleine Pendlerpauschale gilt, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel grundsätzlich möglich und zumutbar ist und die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 Kilometer beträgt.
Großes Pendlerpauschale Das große Pendlerpauschale gilt, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt.
Unterscheidung Das Pendlerpauschale senkt die steuerliche Bemessungsgrundlage, während der Pendlereuro die Lohnsteuer direkt reduziert.
Anspruch Arbeitnehmer, die eine bestimmte Mindestentfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen und die Voraussetzungen für das kleine oder große Pendlerpauschale erfüllen, haben Anspruch auf diese Förderung.
Bestimmungen Die genauen Voraussetzungen und Berechnungen für Pendlerpauschale und Pendlereuro sind im Einkommensteuergesetz (EStG) – insbesondere in § 16 Abs. 1 Z 6 EStG und § 33 Abs. 5 Z 4 EStG – geregelt.

Pendlerpauschale

Das Pendlerpauschale ist eine Pendlerförderung für Arbeitnehmer, die weite Strecken zur Arbeit pendeln, in Form einer steuerlichen Entlastung.
Je nach Entfernung und Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel gibt es für das Jahr 2024 das kleine (bis zu 2.016 Euro jährlich) oder große Pendlerpauschale (bis zu 3.672 Euro jährlich) sowie den Pendlereuro, der die Lohnsteuer um 2 Euro pro Kilometer jährlich senkt. Zu unterscheiden ist diese Abgeltung vom Kilometergeld.

Pendlerpauschale: Übersicht

Das Pendlerpauschale, wie es korrekt heißt, und der Pendlereuro sind staatliche Entlastungsmaßnahmen für Arbeitnehmer, die regelmäßig lange Strecken zwischen ihrer Wohnstätte und ihrer Arbeitsstätte zurücklegen.

Diese steuerlichen Begünstigungen wurden eingeführt, um die finanziellen Belastungen für Pendler zu mindern und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu fördern.

Funktion und Zweck des Pendlerpauschales:

Das Pendlerpauschale reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage, indem es einen pauschalen Betrag berücksichtigt, der sich nach der Entfernung zwischen Wohnstätte und Arbeitsstätte richtet.

Dies bedeutet, dass der steuerpflichtige Anteil des Einkommens sinkt, was zu einer geringeren Steuerbelastung führt.

Pendlereuro – zusätzliche Steuererleichterung:

Neben der Pendlerpauschale gibt es den Pendlereuro, der eine direkte Senkung der Lohnsteuer bewirkt.

  • Der Pendlereuro wird jährlich berechnet, indem die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 2 Euro multipliziert wird.

  • Dieser Betrag wird dann direkt von der Lohnsteuer abgezogen, was eine unmittelbare steuerliche Entlastung für den Arbeitnehmer darstellt.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro:

Um Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitsweg muss eine bestimmte Mindestdistanz betragen.

  • Die Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel spielt eine entscheidende Rolle.

  • Arbeitnehmer müssen den Arbeitsweg regelmäßig zurücklegen, um die Entlastungen geltend machen zu können.

Höhe des Pendlerpauschales

Bei Anspruch auf eine der beiden Varianten des Pendlerpauschales stehen je nach Wegstrecke mit Stand 1.1.2024 die folgenden Monats- und Jahresbeträge als pauschale Abgeltung zu:

Kleines Pendlerpauschale: Anspruchshöhe

Wegstrecke

Betrag im Monat Betrag im Jahr
ab 20 km bis 40 km 58,00 EUR 696,00 EUR
ab 40 km bis 60 km 113,00 EUR 1.356,00 EUR
ab 60 km 168,00 EUR 2.016,00 EUR
  • Benützung eines Massenverkehrsmittels: zumutbar

Großes Pendlerpauschale: Anspruchsöhe

Wegstrecke Betrag im Monat Betrag im Jahr
ab 2 km bis 20 km 31,00 EUR 372,00 EUR
ab 20 km bis 40 km 123,00 EUR 1.476,00 EUR
ab 40 km bis 60 km 214,00 EUR 2.568,00 EUR
ab 60 km 306,00 EUR 3.672,00 EUR
  • Benützung eines Massenverkehrsmittels: nicht zumutbar

Verkehrsabsetzbetrag

Der Verkehrsabsetzbetrag ist gemäß § 33 Abs. 5 Z 1 EStG eine pauschale Abgeltung für regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von Arbeitnehmern.

  • Der Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch durch die Arbeitgeber berücksichtigt.

  • Der pauschale Verkehrsabsetzbetrag liegt bei 463 Euro pro Jahr.

Damit werden die anfallenden Aufwendungen im Zuge Fahrten pauschal abgegolten.

Verkehrsabsetzbetrag bei Grenzgängern:

Bei Grenzgängern wird er erst bei der Veranlagung abgezogen.

Abgrenzung zum Pendlerpauschale:

Wohnen Arbeitnehmer weiter von ihrer Arbeitsstätte entfernt und müssen daher regelmäßig die Strecke pendeln oder ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder zumutbar, können diese zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag ein Pendlerpauschale als Werbungskosten beanspruchen, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

Pendlerpauschale und Kilometergeld: Unterschied

Während Pendlerpauschale und Pendlereuro speziell für Arbeitnehmer gelten, ist für Selbstständige in Österreich sowie für dienstliche Fahrten mit dem privaten Kfz das sogenannte Kilometergeld vorgesehen.

Dieses amtliche Kilometergeld dient als Entschädigung für die Fahrtkosten, die durch die berufliche Nutzung des eigenen Fahrzeugs entstehen, und wird unabhängig von der Steuerbelastung berechnet.

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Beantragung des Pendlerpauschales

Um die Pendlerpauschale zu erhalten, müssen Arbeitnehmer bestimmte Schritte befolgen und entsprechende Nachweise erbringen. Dieser Abschnitt erläutert den Prozess der Beantragung im Detail:

Nutzung des Pendlerrechners:

Der Pendlerrechner ist ein Online-Tool, das vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) bereitgestellt wird. Arbeitnehmer geben hier ihre Wohnadresse, den Arbeitsort sowie die Wegstrecke und das genutzte Verkehrsmittel ein.

  • Der Pendlerrechner ermittelt, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf die kleine oder große Pendlerpauschale besteht.

  • Das Ergebnis des Pendlerrechners ist verbindlich und bildet die Grundlage für den Antrag auf Pendlerpauschale.

Zum Pendlerrechner

Während des Kalenderjahres beim Arbeitgeber:

Nachdem der Pendlerrechner den Anspruch ermittelt hat, erhalten Arbeitnehmer das Formular L34 EDV (Ausdruck des Ergebnisses des Pendlerrechners).

  • Dieses Formular muss ausgefüllt, unterschrieben und dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

  • Zum Formular L34 EDV gelangt man durch Verwendung des Pendlerrechners.

Der Arbeitgeber berücksichtigt dann das Pendlerpauschale direkt in der monatlichen Lohnverrechnung, was zu einer geringeren Lohnsteuer führt.

Beantragung über die Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung:

Falls die Pendlerpauschale nicht direkt über die Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, besteht die Möglichkeit, den Anspruch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) oder Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

Änderungen in den Verhältnissen:

Änderungen der Wohnadresse, des Arbeitsortes oder der Wegstrecke müssen dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden.

  • In solchen Fällen ist der Pendlerrechner erneut zu verwenden, um den Anspruch auf Pendlerpauschale neu zu berechnen und gegebenenfalls das Formular L34 entsprechend zu aktualisieren.

Arten der Abgeltung und Tarifmodelle: Details

Die Pendlerpauschale ist in zwei Arten unterteilt: das kleine und das große Pendlerpauschale. Diese unterscheiden sich hauptsächlich nach der Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte.

Kleines Pendlerpauschale:

Das kleine Pendlerpauschale ist vorgesehen, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels grundsätzlich möglich und zumutbar ist. Voraussetzungen für den Anspruch sind:

  • Entfernung: Der Arbeitsweg muss mindestens 20 Kilometer betragen.

  • Zumutbarkeit: Öffentliche Verkehrsmittel müssen grundsätzlich zumutbar sein, d. h., sie stehen für den Großteil des Arbeitsweges zur Verfügung.

Höhe des kleinen Pendlerpauschales (2024):

Die Höhe des kleinen Pendlerpauschales richtet sich nach der Entfernung zwischen Wohnstätte und Arbeitsstätte:

  • 20 bis 40 Kilometer: Jährlich 696 Euro (monatlich 58 Euro)

  • 40 bis 60 Kilometer: Jährlich 1.356 Euro (monatlich 113 Euro)

  • 60 Kilometer: Jährlich 2.016 Euro (monatlich 168 Euro)

Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b Einkommensteuergesetz (EStG)

Großes Pendlerpauschale:

Das große Pendlerpauschale ist für Arbeitnehmer gedacht, die aus beruflichen Gründen nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können. Gründe hierfür können sein, dass keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügbar sind oder deren Nutzung unzumutbar ist.

  • Entfernung: Der Arbeitsweg muss mindestens 2 Kilometer betragen.

  • Unzumutbarkeit: Öffentliche Verkehrsmittel stehen entweder nicht zur Verfügung oder die Nutzung ist aus bestimmten Gründen nicht zumutbar (z. B. keine Verbindung zur Arbeitsstätte).

  • Weitere Details zur Unzumutbarkeit von Massenverkehrsmitteln finden hier.

Höhe des großen Pendlerpauschales (2024):

Die Höhe des großen Pendlerpauschales richtet sich ebenfalls nach der Entfernung zwischen Wohnstätte und Arbeitsstätte:

  • 2 bis 20 Kilometer: Jährlich 372 Euro (monatlich 31 Euro)

  • 20 bis 40 Kilometer: Jährlich 1.476 Euro (monatlich 123 Euro)

  • 40 bis 60 Kilometer: Jährlich 2.568 Euro (monatlich 214 Euro)

  • 60 Kilometer: Jährlich 3.672 Euro (monatlich 306 Euro)

Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c Einkommensteuergesetz (EStG)

Berechnung und Anspruchskriterien

Die Berechnung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte sowie der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittels.

Es ist wichtig, diese Kriterien genau zu verstehen, um den Anspruch korrekt zu ermitteln und geltend zu machen:

Entfernung und Zumutbarkeit:

Die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte sowie die Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sind die wichtigsten Kriterien für die Berechnung des Pendlerpauschales.

  • Der Pendlerrechner berücksichtigt diese Faktoren bei der Ermittlung des Anspruchs.

Anzahl der Arbeitstage:

Die Höhe der Pendlerpauschale kann auch von der Anzahl der Arbeitstage abhängen, an denen der Arbeitsweg zurückgelegt wird.

  • Teilzeitkräfte, die weniger als 11 Tage pro Monat pendeln, erhalten eine aliquote Pendlerpauschale.

Teilzeitkräfte: Aliquotes Pendlerpauschale

Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf das Pendlerpauschale, allerdings wird dieses abhängig von der Anzahl der tatsächlich vorliegenden Arbeitstage im Monat aliquotiert.

  • Teilzeitkräfte, die die Strecke zwischen ihrer Wohnstätte und Arbeitsstätte an weniger als 11 Tagen pro Kalendermonat zurücklegen, haben gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. e EStG Anspruch auf ein aliquotes Pendlerpauschale.

  • Diese Regelung stellt sicher, dass auch Teilzeitkräfte eine angemessene steuerliche Entlastung erhalten.

Anspruch auf volles Pendlerpauschale:

Teilzeitkräfte, die die Strecke zwischen ihrer Wohnstätte und Arbeitsstätte an mindestens 11 Tagen pro Kalendermonat zurücklegen, haben Anspruch auf das volle Pendlerpauschale.

Aliquote Berechnung bei weniger Arbeitstagen:

Für Teilzeitkräfte, die weniger als 11 Tage pro Monat pendeln, erfolgt eine anteilige Berechnung des Pendlerpauschales:

  • 4 bis 7 Tage pro Monat: Anspruch auf ein Drittel des Pendlerpauschales.

  • 8 bis 10 Tage pro Monat: Anspruch auf zwei Drittel des Pendlerpauschales.

Berechnungsbeispiel:

Um die aliquote Pendlerpauschale zu veranschaulichen, betrachten wir ein Beispiel:

Ein Arbeitnehmer pendelt an 9 Tagen pro Monat. Für diese Strecke hätte er Anspruch auf das volle Pendlerpauschale in Höhe von 1.356 Euro jährlich.

  • Da er jedoch nur an 9 Tagen im Monat pendelt, wird das Pendlerpauschale aliquotiert, sodass er Anspruch auf zwei Drittel des vollen Betrags hat.

  • Dies ergibt eine jährliche Entlastung in Höhe von 904 Euro.

Pendlereuro: Steuerlicher Absetzbetrag

Der Pendlereuro ist eine zusätzliche steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf das Pendlerpauschale haben. Er wurde 2013 eingeführt und senkt direkt die Lohnsteuer, indem er als Absetzbetrag berücksichtigt wird.

  • Pendlerpauschale und Pendlereuro sind gekoppelt, besteht Anspruch auf ein Pendlerpauschale, besteht auch Anspruch auf den Pendlereuro.

Berechnung des Pendlereuros:

Der Pendlereuro wird berechnet, indem die einfache Entfernung zwischen Wohnstätte und Arbeitsstätte mit 2 multipliziert wird:

  • Das Ergebnis ist der jährliche Absetzbetrag in Euro, der direkt von der Lohnsteuer abgezogen wird:
  • Gemäß § 33 Abs. 5 Z 4 EStG steht ein Pendlereuro in Höhe von jährlich zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu, wenn Anspruch auf ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG besteht.

Pendlereuro: Berechnungsbeispiel

Ein Arbeitnehmer pendelt täglich 26 Kilometer von seiner Wohnstätte zur Arbeitsstätte. Die Berechnung des Pendlereuros erfolgt wie folgt:

  • Einfache Entfernung: 26 Kilometer

  • Berechnung: 26 Kilometer × 2 = 52 Euro

  • Pendlereuro: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Pendlereuro in Höhe von 52 Euro pro Jahr.

Voraussetzungen für den Anspruch auf den Pendlereuro:

Um Anspruch auf den Pendlereuro zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Anspruch auf Pendlerpauschale: Der Arbeitnehmer muss Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale haben.

  • Regelmäßige Fahrten: Der Arbeitsweg muss regelmäßig zurückgelegt werden, d. h. an mindestens 4 Tagen pro Monat.

Wirkung des Pendlereuros:

Der Pendlereuro wird direkt von der errechneten Lohnsteuer abgezogen, was zu einer unmittelbaren steuerlichen Entlastung führt. Im Gegensatz zur Pendlerpauschale, die die Bemessungsgrundlage senkt, wirkt der Pendlereuro direkt auf die Steuerlast.

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Quellen