Diäten, auch als Tagesgelder bezeichnet, sind steuerfreie Verpflegungspauschalen, die bei einer dienstlich veranlassten Reise anfallen.
Diese Pauschalbeträge dienen dazu, die Mehraufwendungen für Verpflegung während einer Dienstreise zu decken und können den Bestimmungen des § 26 EStG entsprechend steuerlich geltend gemacht werden.
-
Folglich ist eine Diät im Sinne der Reisekosten ein Taggeld, das die Aufwendungen für Verpflegung eines Tages auf Dienstreise ausgleichen soll.
Die Diäten werden anteilig nach der Dauer der Reise berechnet. Bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden kann für jede angefangene Stunde ein anteiliger Tagessatz abgesetzt werden.
-
Vollständige Tage (über 12 Stunden) ermöglichen die Absetzung des vollen Tagessatzes.