Pendlerpauschale [mit Tarifen]

Was versteht man unter Pendlerpauschale?

Das Pendlerpauschale, wie es korrekt heißt, sowie der sogenannte Pendlereuro sind finanzielle Abgeltungen durch den Staat für die Wegstrecken von Wohnstätte zu Arbeitsstätte bei Arbeit- bzw. Dienstnehmern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag geben. Grundsätzlich ist das Pendlerpauschale den Arbeit- und Dienstnehmern vorbehalten, während bei Selbstständigen das Kilometergeld vorgesehen ist.

Pendlerpauschale: Übersicht

Abgeltung für Arbeitsweg | Arbeitnehmer & Dienstnehmer | Steuerlicher Absetzbetrag | Steuerliche Bemessungsgrundlage


Das Pendlerpauschale reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage abhängig von der Distanz von Wohnstätte zu Arbeitsplatz bzw. Arbeitsstätte.


Das Pendlerpauschale ist in zwei Arten bzw. Tarifmodelle gegliedert:

Kleine Pendlerpauschale:

Das sogenannte kleine Pendlerpauschale ist anwendbar, wenn die Entfernung von Wohnstätte zu Arbeitsstätte mindestens 20 Kilometer beträgt und die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich möglich und zumutbar ist.

Große Pendlerpauschale:

Das große Pendlerpauschale ist anwendbar, wenn die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt.

Das kleine Pendlerpauschale beträgt:

Arbeitsweg* jährlich monatlich
ab 20 km € 696,- € 58,-
ab 40 km € 1.356,- € 113,-
ab 60 km € 2.016,- € 168,-

 

* Arbeitsweg = Entfernung Wohnstätte <> Arbeitsstätte

Das große Pendlerpauschale beträgt:

Arbeitsweg* jährlich monatlich
ab 2 km € 372,- € 31,-
ab 20 km € 1.476,- € 123,-
ab 40 km € 2.568,- € 214,-
ab 60 km € 3.672,- € 306,-

* Arbeitsweg = Entfernung Wohnstätte <> Arbeitsstätte

Arbeitskräfte, welche die Strecke zwischen ihrer Wohnstätte und Arbeitsstätte wenigstens 11 Mal pro Kalendermonat zurücklegen, haben Anspruch auf das volle Pendlerpauschale.

Ansonsten gibt es folgende Berechnung der Aliquotierung:

  • Legt der Arbeitnehmer die Strecke an mindestens 4 Tagen, jedoch nicht mehr als an 7 Tagen pro Kalendermonat, zurück, hat dieser Anspruch auf ein Drittel der Pendlerpauschale.

  • Wird die besagte Strecke an mindestens 8 Tagen, jedoch nicht mehr als 10 Tagen, im Kalendermonat zurückgelegt, besteht Anspruch auf zwei Drittel der Pauschale.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Infoseite Pendlerpauschale und Pendlereuro - Steuerliche Regelungen der WKO.

Pendlereuro: Steuerlicher Absetzbetrag

Pendlereuro Berechnung | Jährlicher Absetzbetrag | Lohnsteuer | Übersicht & Anspruch


Wenn Anspruch auf ein Pendlerpauschale besteht, dann ist damit einhergehend seit dem Jahr 2013 auch Anspruch auf den Pendlereuro gegeben. Während die Pendlerpauschale die steuerliche Bemessungsgrundlage reduziert, senkt der Pendlereuro die Lohnsteuer.

Der sogenannte Pendlereuro ist ein steuerlicher Absetzbetrag in Form eines Jahresbetrages. Dieser wird berechnet, indem die einfache Entfernung zwischen Wohnstätte und Arbeitsstätte mit 2 multipliziert wird. Der Pendlereuro wird jeweils pro Jahr gewährt und direkt von der errechneten Steuer abgezogen.

Beispiel: Anspruchshöhe Pendlereuro


Ein Arbeitnehmer pendelt von seiner Wohnstätte zur Arbeitsstätte:

  • Die Arbeitsstätte ist 26 Kilometer von der Wohnstätte entfernt

  • Der Arbeitnehmer pendelt somit in eine Richtung 26 Kilometer zur Arbeit

  • Der Anspruch auf den Pendlereuro ergibt einen Absetzbetrag in Höhe von 52 EUR pro Jahr (=26x2)

 

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Siehe auch

Quellen