Eine fehlerhafte Rechnung ist eine von einem Unternehmen an Kundschaft ausgestellte Ausgangsrechnung, die in den Formvorschriften und Pflichtangaben Fehler aufweist. Das können falsche Angaben in der Rechnung genauso sein, wie ein falscher Steuersatz, der in der Rechnung ausgewiesen wurde.
Der Erhalt einer fehlerhaften Rechnung ist vor allem für Rechnungsempfänger ärgerlich, da diese negative Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug haben können. Findet das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung fehlerhafte Rechnungen, für die es keine Berichtigung gibt, so kann das teuer werden.
Die Ausstellung beziehungsweise der Erhalt einer fehlerhaften Rechnung ist für alle Beteiligten unangenehm:
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Für den Rechnungsempfänger betrifft das vor allem den Vorsteuerabzug.
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Beim Aussteller fehlerhafter Rechnung kommt es zu einer zu hohen oder zu niedrigen Umsatzsteuerzahllast.
Zudem wirkt es sich negativ auf das eigene Image als Unternehmer aus, wenn Kunden wiederholt fehlerhafte Rechnungen erhalten. Nicht nur deshalb sollten Rechnungen besonders genau kontrolliert werden.