Die Trinkgeldpauschale ist eine pauschale Bemessungsgrundlage für Trinkgeld im Rahmen der Sozialversicherung. Sie wird dort angewendet, wo Trinkgeld zwar üblich ist, aber nicht exakt aufgezeichnet werden kann.
Typische Beispiele sind:
- Kellner im Restaurant oder Hotel
- Beschäftigte in der Gastronomie
- Mitarbeiter in der Hotellerie
- Taxi-Fahrer
- Friseur
- Beschäftigte im Tourismus
In der Vergangenheit gab es unterschiedliche Regelungen je nach Branche und Bundesland. Dieser uneinheitliche Stand führte zu Unklarheit, Nachzahlungen und teilweise hohen Nachforderungen durch die ÖGK.
- Die Änderung durch die Neuregelung der Trinkgeldpauschale schafft nun bundesweit einheitliche Werte in Österreich.
Der zentrale Inhalt der Reform sorgt für mehr Gerechtigkeit, da die Regelung für alle Beschäftigten gilt und jetzt auch jene Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer berücksichtigt werden, die bisher trotz Trinkgeldbezug nicht in die Pauschale einbezogen waren.