COVID-19 | WKO | Härtefall-Fonds Phase 4 | Fixkostenzuschuss & Umsatzersatz

Härtefall-Fonds WKO & Coronahilfen für Unternehmen | Update

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung in Österreich zahlreiche Hilfen, Unterstützungen & Zuschüsse für Unternehmen bereitgestellt. Wir geben einen Überblick.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Corona Unterstützungen im Überblick

Härtefall-Fonds der WKO | Kurzarbeit & Co

Da es für viele selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer leider nicht ganz einfach ist, den Überblick über die verschiedenen Hilfspakete zu behalten, haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst: 

Härtefall-Fonds
  • Beitrag zu persönlichen Lebenshaltungskosten der Unternehmer
  • Voraussetzung: Min. 30 % Umsatzrückgang im November und Dezember 2021, bzw. 40 % Umsatzeinbruch von Januar bis März 2022 im Vergleich zu Januar bis März 2019
  • Was wird ersetzt? 80 % des Nettoeinkommens + 100 Euro. Max. 2000 Euro / Monat
Corona-Kurzarbeit
  • Arbeitszeit der Mitarbeiter kann bis Ende 2021 auf bis zu 10 % reduziert werden.
  • Nettoeinkommen der Mitarbeiter wird bis zu 90 % ersetzt.
  • Bei besonders betroffenen Unternehmen Verlängerung auf bis zu 100 %

Ausfallsbonus 3

  • Für Nov. 2021 bis März 2022
  • Für Betriebe, die im Vergleich zu 2019 mindestens 30 % Umsatzeinbruch hatten.
  • Neugründungen mit Umsätzen vor dem 01.11.2021 sind antragsberechtigt
  • Wie wird geholfen? 10 - 40 % Umsatzersatz, max. 80.000 Euro / Monat.
Verlustersatz
  • Bis Juni 2022 verlängert
  • Für Betriebe mit mindestens 50 % Umsatzeinbruch in den gewählten Betrachtungszeiträumen gegenüber 2019.
  • Abwicklung über Bilanzbuchhalter, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
Veranstalter-Schutzschirm
  • Verlängerung für Veranstaltungen bis 30.6 2023. Antragsstellung bis 30.6.2022
  • Bis zu 80 % Zuschuss für ermittelten finanziellen Nachteil (Max. 10 Millionen Euro).
Starthilfe für Saisonbetriebe
  • Unterstützung für Saisonbetriebe bei Start in die Wintersaison und Überbrückung der für die Kurzarbeit fehlendes erstes Monats.
  • Antragsstellung ab 10. Januar 2022 über eAMS-Konto
Steuerstundungen
  • Möglichkeit der Herabsetzung oder Stundung von Steuervorschreibungen bei betroffenen Betrieben
  • Bis 31.12.2021 können sich Steuergutschriften ausbezahlt werden
Insolvenzabsicherung
  • Absicherung für Reisebüros und sonstige Pauschalreiseanbieter um ein Jahr verlängert
  • Antragsentgegennahme ab 10.01.2022
  • Abwicklung über die Hotel- und Tourismusbank
Haftungsübernahmen
  • Für KMUs
  • Verlängerung bis 30.6.2022
  • Beantragung über die ÖHT und die AWS

 

WKO Online-Ratgeber

Eine unverbindliche Ersteinschätzung darüber, ob Ihr Unternehmen eine COVID-Hilfe beantragen kann, können Sie über den WKO Online-Ratgeber, erhalten.

Das Online-Tool prüft anhand von Fragen, ob Ihr Unternehmen eine Unterstützung erhalten kann. Das Ergebnis ist nicht rechtsverbindlich und dient in erster Linie zur Orientierung.

Steuern & Corona-Förderungen

Was ist steuerfrei und was ist steuerpflichtig?

Diese Tabelle soll einen Überblick über die verschiedenen COVID-19-Förderungen und deren steuerliche Behandlung geben.

Art der Förderung Steuerliche Behandlung   Betriebsausgaben  
  steuerfrei steuerpflichtig abzugsfähig nicht abzugsfähig
Corona-Kurzarbeit Ja Nein Nein Ja
Härtefall-Fonds Ja Nein Ja Nein
Fixkostenzuschuss 1, 2, 3 & 4 Ja Nein Nein Ja
Lockdown-Umsatzersatz Nein Ja Ja Nein
Umsatzersatz für Zulieferbetriebe Nein Ja Ja Nein
COVID-19-Investitionsprämie Ja Nein Ja Nein
Verlustersatz Ja Nein Nein Ja
Ersatz für Sonder-Betreuungszeiten an AG Ja Nein Nein Ja

 

4. Lockdown: Verlängerung Corona-Wirtschaftshilfen

Verlängerung von Ausfallsbonus, Verlustersatz & Härtefall-Fonds | Lockdown ab 22.11.2021


Im Zuge des beschlossenen insgesamt 4. Lockdowns, der mit 22.11.2021 in Kraft tritt, hat die Bundesregierung auch die Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen für direkt und indirekt von den Maßnahmen betroffene Unternehmen angekündigt.

Konkret sollen die folgend aufgelisteten Wirtschaftshilfen und damit Anspruch und Antragsmöglichkeit auf diese verlängert werden:

  • Verlängerung Ausfallsbonus: Bis März 2022 | Anspruch ab mindestens 40 % Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Präventionsmaßnahmen

  • Verlängerung Verlustersatz: Bis März 2022 | Anspruch ab mindestens 40 % Umsatzeinbußen

  • Verlängerung Härtefall-Fonds: Bis März 2022 | Vor allem für EPU und Klein(st)unternehmen

  • Verlängerung Veranstalterschutzschirm: Bis Juni 2022 | Abfederung der finanziellen Ausfälle in Form von Steuerstundungen und Garantien für die Veranstaltungswirtschaft


Hilfsmaßnahmen im Zuge des insgesamt 4. Lockdowns im Detail:

Die Details zur Ausgestaltung der einzelnen Corona-Wirtschaftshilfen als Unterstützung für die durch Lockdown und Begleitmaßnahmen erlittenen Einbußen können Sie durch Klick auf die Hilfsmaßnahme aufklappen.

  • Der Ausfallsbonus III ist die zweite Verlängerung des Ausfallsbonus

  • Der Ausfallsbonus kann dabei für die Kalendermonate November 2021, Dezember 2021, Jänner 2022, Februar 2022 und/oder März 2022 beantragt werden

  • Mind. 40 % Umsatzeinbußen im Vergleich zum identen Monat des Jahres 2019

  • Ersatzrate: 10-40 % des Umsatzrückgangs - je nach Kostenstruktur der Branche

  • Maximaler Rahmen neu: 2,3 Mio. EUR (bisher 1,8 Mio. EUR)

  • Beantragung des Ausfallsbonus 3: Ab 16. Dezember 2021

  • Wie der vorangegangene Ausfallsbonus II besteht der Ausfallsbonus III nur aus einem Bonus

  • Mit 80.000 EUR pro Kalendermonat gedeckelt

  • Bei Erfüllung der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen 100 EUR Mindesthöhe

  • Die genaue Höhe richtet sich nach der Höhe Umsatzaufalls im ausgewählten Betrachtungszeitraum und Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war

  • Der Umsatzausfall des Betrachtungszeitraums wird mit dem im Anhang 2 der VO Ausfallsbonus III für die jeweilige Branche angegebenen Prozentsatz multipliziert

  • Anspruch ab mindestens 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019

  • Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes

  • Maximaler Rahmen neu: 12 Mio. EUR (bisher 10 Mio. EUR)

  • Zeitraum für die Verlängerung: Januar 2022 (bisher Anspruch bis max. Dezember 2021) bis März 2022

  • Beantragung: Ab Anfang 2022

  • Beantragt werden können einer oder mehrere Betrachtungszeiträume:
    - Betrachtungszeitraum 1: Januar 2022
    - Betrachtungszeitraum 2: Februar 2022
    - Betrachtungszeitraum 3: März 2022

  • Anträge für maximal drei Betrachtungszeiträume

  • Die Betrachtungszeiträume müssen so gewählt werden, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen

  • Die drei Verlustersätze sind getrennt zu betrachten

  • Auszahlung erfolgt in bis zu zwei Tranchen, die separat zu beantragen sind

  • Im Rahmen der ersten Tranche können 70 % des voraussichtlichen Verlustersatzes beantragt und ausgezahlt werden

  • Die zweite Tranche umfasst grundsätzlich den Restbetrag von 30 %, wobei allfällige Korrekturen im Zuge dieser Tranche berücksichtigbar sind

  • Beantragung im Rahmen der ersten Tranche ist nicht zwingend, es kann auch der gesamte Verlustersatz mit einem einzigen Antrag im Rahmen der zweiten Tranche beantragt werden

  • Abwicklung für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freie Dienstnehmer und Klein(st)unternehmen durch die Wirtschaftskammer Österreich

  • Mindestens 40 % Einkommensrückgang bzw. laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden - jeweils bezogen auf den Betrachtungszeitraum

  • Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 EUR des Nettoeinkommensentgangs

  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022

  • Maximaler Höhe: 2.000 EUR

  • Mindestbetrag: 600 EUR

  • Verlängerung Schutzschirm bis März 2022

  • Garantien verlängert bis Juni 2022

Verlängerung der Hilfsmaßnahmen - neue Regelungen:

  • Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, andernfalls droht Rückzahlung der Beihilfe(n).

  • Wird ein Unternehmen mit einer Verwaltungsstrafe wegen Verstößen gegen die Bestimmungen belegt, beispielsweise im Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, müssen die Beihilfen für den betreffenden Monat zurückbezahlt werden.

Härtefall-Fonds der WKO

Voraussetzungen & Antrag

Voraussetzung dafür sind, dass:

  • die laufenden Kosten im Betrachtungszeitraum nicht mehr gedeckt werden können

  • ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 besteht

  • ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % zum vergleichbaren Betrachtungszeitraum des Vorjahres besteht

Wenn Ihr Unternehmen weniger als ein Jahr alt ist, können Sie eine entsprechende Planungsrechnung heranziehen, um die signifikante wirtschaftliche Bedrohung abzubilden.

Verbuchung in FreeFinance

Härtefall-Fonds: Ausfüllhilfe

Im Antragsformular des Härtefall-Fonds müssen Sie die eidesstattliche Erklärung abhaken, die persönlichen Daten angeben und Anschrift des Unternehmens sowie den Umsatz im Betrachtungszeitraum bekannt geben.

Ein Punkt, der allerdings manchen Unternehmern Kopfzerbrechen bereitet, ist die GLN- und KUR-Nummer: Woher bekommt man diese Nummer? Mittlerweile ist diese Angabe nur mehr optional.

GLN-Nummer:

Die "Global Location Number" ist eine "Unternehmenskennung", die international verwendet werden kann. Sie können Ihre GLN-Nummer z.B. direkt über entsprechende Abfrage des Eintrags auf der WKO-Seite "Firmen A-Z" einsehen.

KUR-Nummer:

Die KUR-Nummer ist die Kennzahl des Unternehmens-Registers, welche Sie alternativ angeben können.
Derzeit steht eine elektronische Abfrage unter: https://www.ersb.gv.at jedoch nicht zur Verfügung.

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Verbuchung in der FreeFinance-Buchhaltung

Umsatzersatz neu (ab 7.12.2020)

Der Umsatzersatz unterscheidet sich von den bisherigen COVID-19-Unterstützungsauszahlungen für Unternehmen dadurch, dass er zwar nicht umsatzsteuerpflichtig, jedoch aber einkommensteuerpflichtig ist.

In FreeFinance erstellen Sie daher eine klassische Ausgangsrechnung und verwenden eine für Sie passende Einnahmen-Belegart mit 0 % Umsatzsteuer - auf diese Weise fließt der Betrag dennoch in die Einkommensteuerberechnung ein.

Alle Angaben und Informationen zum Erstellen von Rechnungen bzw. Ausgangsrechnungen finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel zur Rechnungslegung und Rechnungslegungspflicht in Österreich sowie auf der Anwendungshilfe-Seite Neue Ausgangsrechnung.

Wie verbuche ich Auszahlungen?

War Ihr Antrag erfolgreich und Sie haben eine Auszahlung erhalten, so finden Sie die passende Vorlage "Corona" in FreeFinance unter Meine Belege > Vorlagen > Beispielfälle > Ausgangsrechnungen

Klicken Sie auf das Pfeil-Symbol beim Beispielfall, um die Vorlage zu übernehmen und Ihre Beträge und Daten wie gewünscht anzupassen.
Wichtig ist, dass die verwendete Belegart weder USt- noch ESt-Kennzahl hinterlegt hat, da diese Zuwendungen steuerfrei sind.

Betrachtungszeiträume vergleichen: So geht es einfach!

In FreeFinance können im Hauptmenü unter Buchhaltung
> Analysen & Auswertungen > Saldenliste & Kontoblatt
die jeweiligen Betrachtungszeiträume für den COVID-19 Härtefall-Fonds (unter Zeitraum „Genauer“) wie gewünscht angegeben und die Saldenlisten der beiden Jahre exportiert werden.

Fixkostenzuschuss 800.000: Antrag

Die Antragstellung für den Verlustersatz, sprich Fixkostenzuschuss 800.000, erfolgt ausschließlich gegenüber der COFAG (COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH).

Diese Zuschüsse werden direkt von der COFAG geprüft und bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gewährt.

Die Antragseinbringung auf FinanzOnline als technischer Schnittstelle für die Einbringung der Anträge und Einleitung des Verfahrens.

Durch den Verlustersatz können Verluste, die in Zeiträumen bis 30. Juni 2021 anfallen und entweder vorausprognostiziert oder im Nachhinein bekannt gegeben werden, bis zu einem gewissen Grad ersetzt werden.
Zu beachten: Die Angaben zum Verlust müssen von einem Steuerberater bestätigt werden.

Häufige Fragen

Mit der Corona-Kurzarbeit können Unternehmen die Kosten Ihrer Mitarbeiter bis zu 100 % ersetzt bekommen, wenn diese aufgrund der Corona-Pandemie die Arbeit bis zu 90 % reduzieren müssen.

In der Kurzarbeit verringern die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit und erhalten dennoch den Großteil ihres bisherigen Lohns weiter.

Alle Informationen rund um den Härtefall-Fonds finden Sie auf der Website der WKO Österreich.

Ja!

Durch die 4. Welle der Pandemie und dem damit verbundenen insgesamt 4. Lockdown in Österreich - beginnend mit 22.11.2021 - wurden die Corona-Wirtschafthilfen durch die Bundesregierung und WKO verlängert bzw. wieder reaktiviert.

Im Detail bedeutet das für betroffene Unternehmen:


Verlängerung Ausfallsbonus: Bis März 2022 | Anspruch ab mindestens 40 % Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Präventionsmaßnahmen

  • Der Ausfallsbonus kann für die Kalendermonate November 2021, Dezember 2021, Jänner 2022, Februar 2022 und/oder März 2022 beantragt werden

  • Mind. 40 % Umsatzeinbußen im Vergleich zum identen Monat des Jahres 2019

  • Ersatzrate: 10-40 % des Umsatzrückgangs - je nach Kostenstruktur der Branche

  • Maximaler Rahmen neu: 2,3 Mio. EUR (bisher 1,8 Mio. EUR)

  • Beantragung des Ausfallsbonus 3: Ab 16. Dezember 2021

  • Wie der vorangegangene Ausfallsbonus II besteht der Ausfallsbonus III nur aus einem Bonus

  • Mit 80.000 EUR pro Kalendermonat gedeckelt

  • Bei Erfüllung der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen 100 EUR Mindesthöhe

  • Die genaue Höhe richtet sich nach der Höhe Umsatzaufalls im ausgewählten Betrachtungszeitraum und Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war

  • Der Umsatzausfall des Betrachtungszeitraums wird mit dem im Anhang 2 der VO Ausfallsbonus III für die jeweilige Branche angegebenen Prozentsatz multipliziert

Verlängerung Verlustersatz: Bis März 2022 | Anspruch ab mindestens 40 % Umsatzeinbußen

  • Anspruch ab mindestens 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019

  • Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes

  • Maximaler Rahmen neu: 12 Mio. EUR (bisher 10 Mio. EUR)

  • Zeitraum für die Verlängerung: Januar 2022 (bisher Anspruch bis max. Dezember 2021) bis März 2022

  • Beantragung: Ab Anfang 2022

  • Beantragt werden können einer oder mehrere Betrachtungszeiträume:
    - Betrachtungszeitraum 1: Januar 2022
    - Betrachtungszeitraum 2: Februar 2022
    - Betrachtungszeitraum 3: März 2022

  • Anträge für maximal drei Betrachtungszeiträume

  • Die Betrachtungszeiträume müssen so gewählt werden, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen

  • Die drei Verlustersätze sind getrennt zu betrachten

  • Auszahlung erfolgt in bis zu zwei Tranchen, die separat zu beantragen sind

  • Im Rahmen der ersten Tranche können 70 % des voraussichtlichen Verlustersatzes beantragt und ausgezahlt werden

  • Die zweite Tranche umfasst grundsätzlich den Restbetrag von 30 %, wobei allfällige Korrekturen im Zuge dieser Tranche berücksichtigbar sind

  • Beantragung im Rahmen der ersten Tranche ist nicht zwingend, es kann auch der gesamte Verlustersatz mit einem einzigen Antrag im Rahmen der zweiten Tranche beantragt werden

Verlängerung Härtefall-Fonds der WKO: Bis März 2022 | Vor allem für EPU und Klein(st)unternehmen

  • Abwicklung für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freie Dienstnehmer und Klein(st)unternehmen durch die Wirtschaftskammer Österreich

  • Mindestens 40 % Einkommensrückgang bzw. laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden - jeweils bezogen auf den Betrachtungszeitraum

  • Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 EUR des Nettoeinkommensentgangs

  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022

  • Maximaler Höhe: 2.000 EUR

  • Mindestbetrag: 600 EUR

Verlängerung Veranstalterschutzschirm: Bis Juni 2022 | Abfederung der finanziellen Ausfälle in Form von Steuerstundungen und Garantien für die Veranstaltungswirtschaft

  • Verlängerung Schutzschirm bis März 2022

  • Garantien verlängert bis Juni 2022

Quellen: