Lehrlingsförderung ⇒ einfach erklärt

Die Lehrlingsförderung in Österreich bezieht sich auf finanzielle und organisatorische Hilfsmittel, die zur Förderung und Unterstützung von Lehrlingen, die eine berufliche Ausbildung absolvieren, bereitgestellt wird.

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Lehrlingsförderung – auf einen Blick

Die 3 wichtigsten Fakten zur Lehrlingsförderung

Definition:

Finanzielle Unterstützung und Betreuung für Lehrlinge, die eine berufliche Ausbildung absolvieren

Art der Förderungen: 
  • Beihilfen
  • Geförderte Weiterbildungskurse
  • Lehrlingsentschädigung
  • Gratis-Jahreskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel
Förderstellen:
  • Vorstellungsbeihilfe für Lehrstellensuchende (AMS)
  • Freifahrt und Fahrtenbeihilfe (BKA)
  • Lehre Fördern (WKO)
  • Förderung von Auslandspraktika von Lehrlingen (IFA)

Lehrlingsförderung Überblick

Die Lehrlingsförderung bezieht sich auf finanzielle und organisatorische Unterstützungsmaßnahmen, die angeboten werden, um Lehrlinge bei ihrer beruflichen Ausbildung zu fördern und zu unterstützen:

  • Lehrlingsentschädigung: Die Lehrlingsentschädigung ist das Gehalt, das Lehrlinge während ihrer Ausbildung erhalten.

  • Lehrlingsförderung und Stipendien: Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungsprogramme und Stipendien, die Lehrlingen zur Verfügung stehen, um ihre Ausbildungskosten zu decken.

  • Berufsschulunterstützung: Lehrlinge besuchen neben ihrer praktischen Ausbildung auch die Berufsschule und können Unterstützung bei Schulmaterialien und Fahrtkosten erhalten.

  • Weiterbildung und Zusatzqualifikationen: Lehrlinge können zusätzliche Kurse und Qualifikationen absolvieren, die ihre beruflichen Fähigkeiten erweitern.

  • Berufliche Beratung und Unterstützung: Lehrlinge haben oft Zugang zu Beratungsdiensten, die ihnen bei ihrer beruflichen Entwicklung und Karriereplanung helfen.

Lehrlingsfreibetrag und Lehrlingsprämie:

Lehrlingsfreibetrag

Einem Lehrling steht nach § 124b Z 31 EStG in jenem Kalenderjahr, in dem das Lehrverhältnis begonnen hat, ein Lehrlingsfreibetrag in Höhe von 1.460 Euro zu.

Voraussetzung ist, dass das Lehrverhältnis nach Ablauf der Probezeit in ein definitives Lehrverhältnis umgewandelt wird.

Die Fortsetzung eines begonnenen Lehrverhältnisses begründet keinen Anspruch auf den Freibetrag.

Bemessungsgrundlage:

  • Beginn Lehrverhältnis: EUR 1.460,00
  • Ende Lehrverhältnis: EUR 1.460,00
  • Lehrabschlussprüfung: EUR 1.460,00

Lehrlingsausbildungsprämie

Voraussetzung: Eingehen eines definitiven Lehrverhältnisses (aufrechtes Lehrverhältnis)

Für Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre), für die ein Lehrlingsfreibetrag geltend gemacht wird, steht keine Lehrlingsausbildungsprämie zu.

Bemessungsgrundlage nach § 108f EStG:

  • 1.000 Euro pro Lehrjahr (2.000 Euro für Mangelberufe)
  • Betriebsausgabe/Prämie: Prämie, soweit kein Lehrlingsfreibetrag

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Fragen und Antworten

Lehrlinge haben die Möglichkeit, Unterstützung und Förderungen auf Bundes- und Landesebene zu erhalten, um ihre Ausgaben wie Lebenshaltungskosten, Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte, Unterkunft und Weiterbildungen abzudecken.

In Österreich gibt es verschiedene Arten von Lehrlingsförderungen

Finanzielle Unterstützung gibt es in Form von:

  • Lehrlingsentschädigung
  • Stipendien
  • Berufsschulunterstützung
  • Weiterbildungsprogramme
  • Förderungen für besondere Qualifikationen
  • berufliche Beratungsdienste

Quellen