Förderung von Behinderten ⇒ einfach erklärt
Die Förderung von Behinderten bezieht sich auf die Unterstützung und Bereitstellung von Ressourcen und Dienstleistungen für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen.
Zum Inhalt dieses Artikels
Förderung von Behinderten – auf einen Blick
Definition: |
Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen |
Grad der Behinderung: |
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Behindertenfreibetrag: |
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Steuerliche Entlastungen: |
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Förderungen von Behinderten Überblick
Bei Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, vermindern die durch eine Behinderung entstandenen Aufwendungen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage.
Bei der Einkommensteuererklärung können die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden.
Förderung von Behinderten – Freibetrag
Jemand wird steuerlich als behindert betrachtet, wenn der Behinderungsgrad mindestens 25 Prozent beträgt.
Der Behindertenfreibetrag wird nach § 35 Abs. 3 EStG in folgende Stufen eingeteilt:
Grad der Behinderung |
Freibetrag |
25 % bis 34 % | 124,00 |
35 % bis 44 % | 164,00 |
45 % bis 54 % | 401,00 |
55 % bis 64 % | 486,00 |
65 % bis 74 % | 599,99 |
75 % bis 84 % | 718,00 |
85 % bis 94 % | 837,00 |
ab 95 % | 1.198,00 |
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Fragen und Antworten
Welche Arten von Förderungen stehen beeinträchtigten Menschen zur Verfügung?
Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen stehen verschiedene Arten von Förderungen zur Verfügung:
- Finanzielle Unterstützung,
- steuerliche Vorteile sowie
- Arbeitsplatzanpassungen und Bildungsressourcen.
Für welche Kosten und Aufwendungen können Personen mit Behinderungen steuerliche Entlastungen in Anspruch nehmen?
Menschen mit Behinderungen können verschiedene außergewöhnliche Belastungen geltend machen, um steuerliche Entlastungen zu erhalten:
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Behindertenpauschalbetrag: Ein jährlicher Pauschalbetrag wird gewährt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt. Dieser Betrag variiert je nach Grad der Behinderung und kann die zu versteuernde Einkommensgrundlage reduzieren.
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Kosten für Heil- und Hilfsmittel: Die Ausgaben für medizinische Geräte, Hilfsmittel, Therapien und spezielle Medikamente können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
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Kosten für Pflege und Betreuung: Aufwendungen für Pflegekräfte, Assistenzdienste oder Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens sind absetzbar.
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Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung: Die Kosten für Fahrten zu Arztbesuchen, Therapiesitzungen oder Krankenhäusern können geltend gemacht werden.
-
Kosten für barrierefreie Umbauten: Ausgaben für den barrierefreien Umbau von Wohnungen oder Fahrzeugen, um die Mobilität zu erleichtern, sind absetzbar.
Quellen
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Gesamte Rechtsvorschrift für Einkommensteuergesetz 1988 (EStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS - Website des Unternehmensserviceportals (USP):
Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderten