Investitionsförderungen sind finanzielle Unterstützungen, die Unternehmen erhalten können, um ihre Investitionen in verschiedenen Geschäftsbereichen zu fördern.

Investitionsförderung ⇒ einfach erklärt
Zum Inhalt dieses Artikels
Investitionsförderung – auf einen Blick
Die 4 wichtigsten Fakten zur Investitionsförderung
Definition: |
Unterstützung von Investitionen in Bereichen wie Innovation, Umweltschutz, Digitalisierung und Gesundheit |
Zielgruppen: |
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Art der Förderung: |
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Förderstellen: |
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Investitionsförderung Überblick
Investitionsförderung bezieht sich auf staatliche oder private Anreize, die Unternehmen und Investoren dazu ermutigen, Kapital in bestimmte Regionen, Branchen oder Projekte zu investieren.
Das Förderprogramm des Bundes schafft Anreize für Unternehmen, in das Anlagevermögen, in und nach der Covid-19 Krise, zu investieren.
Die Abwicklung der Förderungen wird nach § 1 Abs. 2 InvPrG im Namen und auf Rechnung des Bundes von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH beauftragt.
Investitonsförderung Bestimmungen
Gefördert werden:
- alle Branchen
- alle Unternehmensgrößen
Voraussetzungen:
- Unternehmen, die regelmäßig auf eigene Rechnung und im eigenen Namen betrieben werden
- Unternehmen, die über einen Sitz bzw. eine Betriebstätte in Österreich verfügen
Höhe der Förderung:
- 7 Prozent Förderung für qualifizierte Investitionen
- 14 Prozent Förderung für Investitionen in den Bereichen Umwelt, Digitalisierung und Gesundheit
- Mindestinvestitionssumme von 5.000 Euro und bezieht sich auf die Gesamtsumme aller Investitionen in einem Förderantrag
- Höchstgrenze von 50 Millionen Euro für die Berechnung der Förderung
Kleinere Investitionen und geringwertige Wirtschaftsgüter können in einem Antrag kombiniert werden, der Antrag muss jedoch mindestens einen Gesamtbetrag von 5.000 Euro erreichen.
Nicht förderungsberechtigt:
- Investitionen die klimaschädlich sind
- Aufwendungen für Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden
- Kosten, die keine geschäftlichen Investitionen betreffen
- Finanzanlagen
- Bau oder Ausbau von Wohngebäuden, die für den Verkauf oder die Vermietung an Privatpersonen vorgesehen sind
- Erwerb von Gebäuden oder Gebäudeanteilen (private Anteile als Teil der Investitionskosten)
Investitionsfreibetrag
- Investitionsfreibetrag (IFB) wurde neu aufgelegt und gilt für Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab dem 1.1.2023
- Der IFB ist eine gewinnmindernde Maßnahme und damit Steuerentlastung für Unternehmen, die im Ausmaß von 10 Prozent in Anspruch genommen werden kann
- Für Investitionen der Ökologisierung steigt der IFB auf 15 Prozent
- Voraussetzung ist, dass die Investitionen in die Bereiche Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit fallen müssen.

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Fragen und Antworten
Was sind Investitionsförderungen?
Investitionsförderung bezeichnet staatliche finanzielle Unterstützungen für gewerbliche Investitionen und ist ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftsförderung.
Die Förderungen dienen dazu, Investitionen in bestimmten Regionen oder Branchen zu fördern und die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen.
Wer kann Investitionsförderungen in Österreich beantragen?
Grundsätzlich können in Österreich alle Branchen und alle Unternehmensgrößen Investitionsförderungen beantragen.
Vorausgesetzt, es sind Unternehmen, die über einen Sitz bzw. eine Betriebstätte in Österreich verfügen und die regelmäßig auf eigene Rechnung und im eigenen Namen betrieben werden.
Quellen
-
Gesamte Rechtsvorschrift für Investitionsprämiengesetz (InvPrG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW):
Förderungen