Rücklagen

Was sind Rücklagen?

Rücklagen, auch Reserven genannt, sind Teile des Eigenkapitals eines Unternehmens, die aber nicht auf dem Kapitalkonto ausgewiesen sind. Die Rücklagen werden unterteilt in offene und stille Rücklagen.

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Zuletzt aktualisiert:
  1. Rücklagen: Definition
  2. Rücklagen: Ausweisung in der Bilanz
  3. Siehe auch

Rücklagen: Definition

Rücklagen sind Teile des Eigenkapitals, die nicht auf dem Kapitalkonto ausgewiesen sind. Sie stellen daher (neben dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Kapital) zusätzliches Eigenkapital dar. Sie sind in den Jahresabschlüssen (Bilanzen) aller Unternehmungsformen zu finden. Die Rücklagen können nach verschiedenen Gesichtspunkten eingeteilt werden.

Rücklagen: Ausweisung in der Bilanz

Nach der Ausweisung in der Bilanz wird in offene Rücklagen und stille Rücklagen unterschieden.

Offene Rücklagen

Offene Rücklagen sind stets auf gesonderten Rücklagenkonten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Sie kommen vor allem bei den Kapitalgesellschaften vor, da deren Kapitalkonten durch Gewinne und Verluste nicht verändert werden dürfen.

Je nach ihrer Entstehungsursache und nach dem Verwendungszweck sind die offenen Rücklagen unter verschiedenen Bezeichnungen ausgewiesen.

Stille Rücklagen

Stille Reserven (stille Rücklagen) sind in der Bilanz nicht auf eigenen Konten ausgewiesen. Sie kommen bei allen Unternehmungsformen vor.

Die genauen Informationen dazu können im Beitrag Stille Reserven gefunden werden.

Kapitalrücklagen bei Gesellschaften

Bei Gesellschaften gibt es in Sachen Rücklagen noch Unterscheidungen in gebundene Kapitalrücklagen und ungebundene Kapitalrücklagen.

Bei kleineren und mittleren Kapitalgesellschaften (GmbH) sind alle Kapitalrücklagen nicht gebunden und können daher zu jedem Zweck jederzeit aufgelöst und verwendet werden.

Die Details finden Sie hier:

Nicht gebundene Kapitalrücklage

Bei größeren Kapitalgesellschaften (große GmbH, AG) zählen nur bestimmte Rücklagen zu den nicht gebundenen Kapitalrücklagen und alle anderen Kapitalrücklagen sind gemäß Gesetzgebung gebundene Kapitalrücklagen. Diese dürfen ausschließlich zum Zweck des Ausgleichs von Bilanzverlusten aufgelöst und verwendet werden.

Die Details finden Sie hier:

Gebundene Kapitalrücklage

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