FreeFinance-Registrierkasse und Trinkgeld

Trinkgeld ist prinzipiell etwas Positives - es kann für Unternehmerinnen und Unternehmer jedoch ein komplexes Thema darstellen. 

Kunden geben Trinkgeld auf unterschiedliche Weise – etwa bar oder per Kartenzahlung. Doch wie geht man damit in der Praxis richtig um? Wie wird es korrekt versteuert? Und wie kann das Trinkgeld korrekt in FreeFinance erfasst werden?

Der folgende Beitrag zeigt, wie Trinkgeldzahlungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an Unternehmerinnen und Unternehmer behandelt werden können.

Trinkgeld an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Bar gezahltes Trinkgeld an Ihre Mitarbeitenden wird am besten in einem (bzw. mehreren) Sammelbehältnis gesammelt und nicht buchhalterisch erfasst

Sie als UnternehmerIn haben sicherzustellen, dass bezahltes Trinkgeld Ihre Belegschaft "erreicht", finden Sie für Ihr Unternehmen und Ihr Kollegium die optimale Variante: 

  • Jeder Mitarbeitende sammelt im eigenen Gefäß
  • Der zentral gesammelte Trinkgeld-Betrag wird unter den Kollegen in abgestimmten Zeiträumen in abgestimmten Verhältnissen verteilt.

Tipp: Bar gezahltes Trinkgeld ist am einfachsten und übersichtlichsten zu verwalten - es kann hilfreich sein, Kunden darauf hinzuweisen.

Wenn das Trinkgeld per Kartenzahlung eingeht

Per Karte bezahlte Beträge gehen üblicherweise etwas zeitverzögert und oftmals vermindert um etwaige Spesen am Bankkonto ein. Es besteht also die Herausforderung, per Kartenzahlung geleistete Trinkgelder auf diesem Weg nachzuverfolgen.

Konto & Trinkgeld als Artikel anlegen

Legen Sie sich den Posten "Trinkgeld" am besten als eigenen Artikel in Ihren Stammdaten an:

  • Je nach Prozess einen "zentralen" Artikel "Trinkgeld" oder pro Mitarbeiter einen eigenen Artikel: zB.: "Trinkgeld Valerie", "Trinkgeld Thomas"
  • Weisen Sie dem Artikel das erforderliche Konto für die Buchhaltung zu:
    • Für Mitarbeitende: Damit es steuerlich nicht berücksichtigt wird, duplizieren Sie unter Grundeinstellungen > Konten (Belegarten) das Konto 4999 Durchlaufposten (0% Keine Umsatzsteuer) und weisen Sie das neue Konto zu
    • Für Sie als UnternehmerIn: Duplizieren Sie ein passendes Erlöskonto und wählen Sie den zutreffenden Steuersatz → (uU. kann es bei (Gastro-) Betrieben mit gemischten Steuersätzen sinnvoll/erforderlich sein, die anteiligen Steuersätze nachträglich zu korrigieren)

Trinkgeld-Artikel in der Registrierkasse anwenden

  • Ein Kunde zahlt Trinkgeld - fügen Sie den gewünschten Artikel dem Bon hinzu und geben Sie die gewünschte Höhe an
  • Wählen Sie jene Kasse, die der Bezahlart des Kunden entspricht (Bankomat, Kreditkarte...)

Bank- bzw. Kartenzahlung verbuchen

Wenn das Trinkgeld auf dem Bankkonto oder einem Zahlungsmittelkonto (z. B. SumUp, PayPal) eingegangen ist:
  • Die Auszahlungen Ihrer Zahlungsanbieter (SumUp, PayPal, CardComplete) nehmen in FreeFinance bekanntlich üblicherweise einen Umweg über ein Verrechnungskonto.
  • Ihre Saldenliste bzw. der Warengruppenbericht in der Registrierkasse zeigt Ihnen, wieviel Trinkgeld eingenommen wurde.
  • Für das Herauslösen der Trinkgelder an Ihre Mitarbeitenden erstellen Sie 
    • für den Fall, dass das Konto 4999 betroffen ist: eine Eingangsrechnung mit 7999 (bzw. einem Duplikat davon) - verwenden Sie als Bezahlt-Konto jenes, mit dem Sie das Geld auszahlen. Wahlweise pro Mitarbeitenden.
    • Wenn Sie es aus der Registrierkasse bar entnehmen möchten, machen Sie in gesamter Höhe aus der Registrierkasse eine Barentnahme auf Schwebende Geldbewegungen und verwenden als Bezahlt-Konto für die Eingangsrechnung ebenfalls "Schwebende Geldbewegungen"!
    • TODO: Wenn sich am Verrechnungskonto aufgrund der Spesen des Zahlungsanbieters ein negativer Saldo ergibt, können diese TODO
  • Überprüfen Sie am Ende der Abrechnungsperiode den Saldo auf 7999/4999 (bzw. den entsprechenden Trinkgeld-Duplikaten). Dieser sollte ausgeglichen sein. 

Mögliche Stolperfallen:
Eine Fehlersuche bei abweichenden Salden kann rasch sehr aufwendig werden. Ursachen könnten hier (unterschiedliche) berechnete Spesen sein - diese sind mitunter schwierig nachzuvollziehen. 

Vollständig vermieden werden können solche Abweichungen nur dann, wenn Trinkgeld nicht über Kartenzahlung akzeptiert wird.

Exkurs: Trinkgeld als Unternehmer zahlen

Wenn Sie als UnternehmerIn beispielsweise im Rahmen eines Geschäftsessens Trinkgeld geben, kann dieses in den meisten Fällen als Betriebsausgabe erfasst werden. Dabei gilt:

  • Wichtig ist, dass das Trinkgeld im Zusammenhang mit einem betrieblich veranlassten Anlass steht (z. B. Geschäftsessen, Kundentermin).
  • Das Trinkgeld wird als Aufwand verbucht, beispielsweise unter "Bewirtungskosten" oder "Repräsentationsaufwendungen". 
  • Es kann üblicherweise keine Vorsteuer geltend gemacht werden.